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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den
Sitzungen in Strafsachen in der Woche vom 14.09.2009 bis 18.09.2009

10.09.2009, Halle (Saale) – 16

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 016/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) -

Pressemitteilung Nr.: 016/09

 

 

 

Halle, den 10. September 2009

 

 

 

(AG HAL) Auswahl aus den

Sitzungen in Strafsachen in der Woche vom 14.09.2009 bis 18.09.2009

 

Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit , Spruchkörper, Raum

 

 

wegen ...

 

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

304 Ds 280 Js 1775/09,

15.09.2009, 09:00 Uhr,

Strafrichter,

Saal: 1.031

Nachstellens, Beleidigung und Verstoßes gegen das

Waffengesetz

Der 38-jährige Hallenser soll, nachdem sich seine Lebensgefährtin von ihm

getrennt habe, diese in der Zeit vom 04.11.2008 bis 09.11.2008 durch zahlreiche

SMS mit teils bedrohlichem Inhalt belästigt haben. Am 02.01.09 und am 19.01.09

habe er sie durch weitere Schreiben beleidigt. Am 20.01.2009 habe ohne

Erlaubnis er eine Schreckschusswaffe nebst 6 Kartuschen Munition bei sich

geführt.

 

Nachstellung  gemäß des seit

2007 geltenden § 238 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit

Geldstrafe bestraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

322 Cs 372 Js 39830/08,

15.09.2009, 13:30 Uhr,

Strafrichter,

Saal: 1.020,

Gefährdung des Straßenverkehrs

Der 43 jährige Hallenser soll am 14.11.2008 mit seinem Pkw in der

R.-E.-Weise-Straße in Halle gefahren sein, als er einen Zuckerschock erlitten

und dadurch in einen Zustand der Desorientierung und Verwirrung geraten sei.

Dadurch habe er das Fahrzeug nicht mehr führen können und habe deswegen ein

parkendes Fahrzeug gestreift und daran einen Schaden in Höhe von ca. 5.500,-

Euro verursacht. Er habe als Diabetiker jederzeit damit rechnen müssen, dass er

einen solchen Schock erleide.

 

 

 

 

 

 

 

340 Ds 426 Js 30273/05,

16.09.2009, 09:00 Uhr,

Jugendrichter,

Saal: 2.020,

Fortsetzungstermine: 29.09.2009 und 13.10.2009, jeweils 09.00 Uhr

gefährlicher Körperverletzung

Die drei zur Tatzeit 20, 21 und 22 Jahre alten Angeklagten sollen am 16.06.2005

¿ der sogenannten ¿rechten Szene¿ zugehörend - auf drei der sogenannten ¿linken

Szene¿ zugehörende Zeugen eingeschlagen und auf zwei davon eingetreten und

diese verletzt haben (Schürfwunden, Hämatome, Schmerzen).

 

Anklage wurde zum

Strafrichter bereits im Januar 2006 erhoben. Nach Zulassung der Anklage und

Eröffnung des Hauptverfahrens mit Beschluss vom 20.09.2006 folgten mehrfach

Versuche zur Terminierung, die jedoch aus verschiedenen Gründen scheiterten. Im

Oktober 2008 fiel auf, dass einer der Angeklagten zur Tatzeit noch

Heranwachsender und die Zuständigkeit des Jugendrichters begründet war, nicht

aber die des Strafrichters. Nach Abgabe des Verfahrens an den Jugendrichter

gelang eine Terminierung unter Berücksichtigung der Terminlage bei drei

Verteidigern und drei Nebenklägervertretern erst auf die o.g. Termine.

 

 

 

 

 

 

 

 

350 Ls 616 Js 14565/08,

17.09.2009, 10:00 Uhr,

Jugendschöffengericht,

Saal: 2.034,

gefährlicher Körperverletzung

Am 04.02.2008 sollen die vier in den Jahren 1989, 1978 und 1966 und 1965

Angeklagten an einer Wohnungstür in der Hyazinthenstraße geklingelt haben. Nach

Öffnung der Tür seien sie in die Wohnung eingedrungen und hätten den

Geschädigten bis zur Bewusstlosigkeit niedergeschlagen haben. Die

Wohnungsinhaberin sei von zwei der Angeklagten geschlagen worden. Der o.g.

Geschädigte sei nach dem Erwachen von einem der Täter festgehalten und von zwei

weiteren Geschlagen worden. Durch die Schläge sei das Trommelfell im rechten

Ohr geplatzt.

 

 

 

 

 

Einem der

Angeklagten werden mit einer weiteren Anklage ein Diebstahl und Erschleichens

von Leistungen (¿Schwarzfahren¿) in 7 Fällen vorgeworfen.

 

 

 

 

 

 

 

Werner Budtke

 

 

 

 

 

 

 

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