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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 18.01.2010 bis 22.01.2010

15.01.2010, Halle (Saale) – 1

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 001/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) -

Pressemitteilung Nr.: 001/10

 

 

 

Halle, den 15. Januar 2010

 

 

 

(AG HAL) Auswahl aus den

Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Zeit vom 18.01.2010 bis 22.01.2010

 

Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum

wegen ...

Zusammengefasster Sachverhalt laut Anklage

 

 

 

 

 

 

 

360 Ls 281 Js 34832/08,

19.01.2010, 09:00 Uhr,

Schöffengericht,

Saal: 1.030

Gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen, Tatzeit:

24.07.2008 bis 28.02.2009

Dem im Jahre 1977 geborenen Hallenser wird Betrug unter Nutzung der Internet

Verkaufsplattform ¿ebay¿ vorgeworfen. Unter verschiedenen Firmennamen soll er

in acht Fällen teilweise bis zu 20 Navigationsgeräte (insgesamt für ca. 6000,-

Euro), in drei Fällen Reifenauswuchtgeräte (insgesamt für ca. 3800,- Euro), in

drei Fällen Motorräder (insgesamt für ca. 3300,- Euro) und in jeweils einem

Fall ein Quad ( 2200,- Euro) und eine Arbeitsbühne (3200,- Euro)verkauft haben,

ohne zur Lieferung willens und in der Lage zu sein. Die eingezahlten Gelder der

Käufer habe er für sich verwendet, um damit seinen Lebensunterhalt dauerhaft zu

finanzieren.

Gewerbsmäßiger Betrug wird gemäß §§ 263 Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von 6

Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Im Falle eines Schuldspruchs wäre für jede

einzelne nachgewiesene Handlung eine Einzelstrafe in diesem Strafrahmen

festzusetzen. Das Gericht hätte anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe zu

bilden, die angesichts der Strafgewalt des Amtsgerichts maximal vier Jahre

Freiheitsstrafe betragen kann. Der Angeklagte stand zu den genannten Tatzeiten

unter Bewährung, unter anderem wegen einschlägiger Delikte. Ihm droht deshalb

im Falle des Schuldspruchs auch ein Bewährungswiderruf und die Vollstreckung

einer weiteren Freiheitsstrafe von ein Jahr und zwei Monaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

322 Ds 285 Js 117/08,

19.01.2010, 10:00 Uhr,

Strafrichter,

Saal: 1.020

Unterschlagung in 124 Fällen, Tatzeitraum:

28.01.2006 bis 26.07.2007

Die ebenfalls 1977 geborene Leipzigerin soll als Tageskassiererin im

Freizeitbad ¿Maya Mare¿ in Halle ohne sachlichen Grund Buchungen im Wert

zwischen ca. 30,- Euro und ca. 60,- Euro storniert und anschließend

entsprechende Bargeldbeträge aus der Kasse entnommen haben, um das Geld für

sich zu behalten. Insgesamt habe sie einen Betrag von 4705.50 Euro erlangt.

Unterschlagung wird gemäß § 246 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu

fünf Jahren bestraft. Im Falle eines Schuldspruchs wäre für jede einzelne

nachgewiesene Handlung eine Einzelstrafe in diesem Strafrahmen festzusetzen.

Das Gericht hätte anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, die

angesichts der Strafgewalt des Amtsgerichts maximal vier Jahre Freiheitsstrafe

betragen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

350 Ls 606 Js 25866/09,

19.01.2010, 13:00 Uhr,

Jugendschöffengericht,

Saal: 2.034

versuchte räuberische Erpressung, gefährlicher Körperverletzung

und anderes

Der zur Tatzeit 19 jährige Hallenser soll am 15.08.2009 gegen 06.40 Uhr nach

dem Eintreten der Wohnungstür in die Wohnung eines Nachbarn eingedrungen sein

und von ihm 200,- Euro gefordert haben. Nach Verweigerung der Zahlung habe der

Angeklagte den Geschädigten mit der Faust geschlagen und habe die Wohnung unter

Mitnahme des Schlüssels verlassen, um dann zurück zu kehren und die Wohnungstür

auszuhängen und diese nach dem Geschädigten zu werfen. Mit einem

Schraubendreher habe er den Geschädigten zweimal in den Unterschenkel gestochen

und ihm mit einem Wecker auf den Kopf geschlagen. Außerdem habe er den

Geschädigten gewürgt, ihm in den Finger gebissen und mit der Faust mehrfach ins

Gesicht geschlagen. Beim Verlassen der Wohnung habe er dem Geschädigten weiter

Gewalt angedroht, falls er die Tat anzeigen sollte.

Bei der Festnahme durch Polizeibeamte habe der Angeklagte schließlich

Widerstand geleistet.

Das Gericht wird prüfen, ob bei dem Angeklagten noch das Jugendstrafrecht Anwendung

findet oder bereits das allgemeine Strafrecht für Erwachsene. Im letzten Falle

droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Bei Anwendung von

Jugendstrafrecht kommt eine Jugendstrafe bis zu fünf Jahren in Betracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

361 Ls 375 Js 27859/07,

21.01.2010, 08:00 Uhr,

Schöffengericht,

Saal: 1.019,

Diebstahls, Betruges, Urkundenfälschung,

Unterschlagung, insgesamt 23 Fälle,

Der jetzt 41-jährige gebürtige Wittenberger soll nach seiner Haftentlassung

am24.05.2007 von einem Bekannten in dessen Wohnung in Ostrau aufgenommen worden

sein. Am 05.06.2007 habe er zwei Pakete eines Versandhandels mit

Bekleidungstücken im Wert von 123,20 Euro für den Wohnungsinhaber in Empfang

genommen, diese aber für sich behalten und nicht an den Berechtigten weiter gegeben.

Ferner habe er mit der EC-Karte des Bekannten in zwei Fällen jeweils 300,- Euro

aus Geldautomaten erlangt, ohne dazu beauftragt oder sonst berechtigt gewesen

zu sein, Mit dieser EC-Karte habe er bis September 2007 in verschiedenen

Geschäften in unterschiedlichen Städten Waren des täglichen Bedarfs zu Lasten

des Kontos des Berechtigten eingekauft, wobei er Lastschriftbelege jeweils mit

dem Namen des Berechtigten unterschrieben habe.

Am 15.02.2008 habe er einen PKW BMW zum Preis von 1.400,- Euro gekauft, ohne

bezahlen zu können oder zu wollen. Mit dem PKW habe er sich sogleich abgesetzt.

Am 01.03.2008 habe er aus einer Handtasche eine EC-Karte entwendet und

anschließend zwei Einkäufe mit der Karte getätigt. Am 08.03.2008 habe er an

einer Tankstelle das o.g. Fahrzeug betankt und sei ohne Bezahlung davon

gefahren. Schließlich habe er sich am 09.05.2008 ein Zimmer in einer Pension in

Halle gemietet und am 12.05.2008 die Pension ohne Zahlung der Rechnung in Höhe

von 117,- Euro verlassen.

Im Falle eines Schuldspruchs wäre für jede einzelne nachgewiesene Handlung eine

Einzelstrafe in dem Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf

Jahren festzusetzen. Das Gericht hätte anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe

zu bilden, die angesichts der Strafgewalt des Amtsgerichts maximal vier Jahre

Freiheitsstrafe betragen kann.

 

 

 

 

 

 

 

Budtke

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Amtsgericht Halle (Saale)

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