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Amtsgericht Halle (Saale)
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(AG HAL) Auswahl aus den
Sitzungen in Strafsachen in dem Zeitraum vom 21.06.2010 bis 25.06.2010
17.06.2010, Halle (Saale) – 5
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 005/10
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:
005/10
Halle, den 17. Juni 2010
(AG HAL) Auswahl aus den
Sitzungen in Strafsachen in dem Zeitraum vom 21.06.2010 bis 25.06.2010
- Änderungen bleiben vorbehalten -
Aktenzeichen, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum
wegen ...
Zum Sachverhalt
304 Ls 381 Js 2812/10,
22.06.2010, 10:00 Uhr,
Schöffengericht,
Saal: 1.031
Diebstahls im besonders schweren Fall
Der im Jahre 1969 geborene Angeklagte soll am 06.12.2009 gewaltsam in einen
Döner-Imbiss eingedrungen sein und Bargeld in Höhe von 354,- Euro aus von ihm
aufgebrochenen Spielautomaten eingesteckt. Er sei von alarmierten
Polizeibeamten noch im Geschäft angetroffen worden. Am 30.01.2010 sei er
nacheinander in eine Friseursalon und einen Kosmetiksalon eingedrungen und habe
Bargeld in Höhe von 48,- Euro bzw. 150,- Euro eingesteckt. Der Angeklagte, der
einschlägig vorbestraft ist und erst im September 2009 aus einer
Freiheitsstrafe entlassen wurde, sitzt in Untersuchungshaft.
310 Ds 271 Js 38562/09,
23.06.2010, 09:30 Uhr,
Strafrichter,
Saal: 1.019
Diebstahls
Der 34-jährige Hallenser soll in der Zeit vom 14.11.2009 bis 17.11.2009 aus
Warenlager einer großen Kaufhauskette insgesamt 6 Fernseher im Werte von je
999,- Euro entwendet haben, um diese zu verkaufen und den Erlös für sich zu
behalten. Der Angeklagte sei dort als Wachmann beschäftigt gewesen.
310 Ds 271 Js 21416/09,
23.06.2010, 11:45 Uhr,
Strafrichter,
Saal: 1.019
Urkundenfälschung
Die am 29.09.1959 geborene Angeklagte soll als Empfängerin von
Arbeitslosengeldern gegenüber der ARGE im Zeitraum vom 10.04.2008 bis
10.06.2009 in zehn Fällen Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen im gesamten
Bundesgebiet abgerechnet haben, obwohl es solche Gespräche nie gegeben habe.
Als Nachweis habe sie von ihr gefälschte Bestätigungsschreiben der jeweiligen
Arbeitgeber der ARGE vorgelegt. Ihr sei deshalb ein Betrag von insgesamt
1958,40 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden.
Werner
Budtke
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