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(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 06.09.2010 bis 10.09.2010
02.09.2010, Halle (Saale) – 7
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 007/10
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:
007/10
Halle, den 2. September 2010
(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 06.09.2010 bis 10.09.2010
Aktenzeichen,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum
wegen ...
kurze Sachverhaltsschilderung laut Anklageschrift
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322 Ds 276 Js 39242/09, 06.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031
gefährlicher Körperverletzung
Die
am 06.03.1984 und am 29.04.1975 geborenen männlichen Angeklagten sollen am
03.10.2009 gegen 0:30 Uhr in Langenbogen gemeinschaftlich mit zwei oder drei
Mittätern auf einen Mann in der Nähe seiner Wohnung zugerannt sein und ihn
umgestoßen haben. Der ältere der beiden Angeklagten habe sich auf den am Boden
liegenden gesetzt und ihn mit Fäusten in das Gesicht geschlagen, während der
jüngere Angeklagte dem am Boden liegenden Geschädigten mehrfach mit dem
beschuhten Fuß an den Kopf getreten habe. Er habe dadurch eine Kopfplatzwunde,
Hämatome am Kopf und am Oberarm erlitten und sei ambulant im
Universitätsklinikum behandelt worden.
360 Ds 120 Js
12858/10, 07.09.2010, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030,
eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs
Die
am 28.03.1984 und am 22.06.1981 geborenen Angeklagten aus Halle sollen nach
einem Fußballspiel zwischen dem HFC und dem VFC Plauen am 07.06.2009 in einer
unfriedlichen Menschenmenge durch den Innenraum des Stadions in Richtung der
Anhänger der Gästemannschaft gestürmt sein. Beide hätten unabhängig voneinander
mit Kanthölzern nach im Gästeblock eingesetzten Polizeibeamten geworfen, ohne
eine Person zu treffen. Der jüngere Angeklagte habe sich außerdem ¿teilweise
vermummt ¿ an der Zerstörung einer Werbebande beteiligt.
Landfriedensbruch
gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Drohungen
beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften in einer
die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder hierzu auf
eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB liegt
unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder eine
andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des
Gesetzes könne auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des
Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn
Jahren bedroht.
Beide Angeklagte sind bisher in strafrechtlicher Hinsicht nicht aufgefallen.
320 Ds 279 Js 13103/09, 07.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal:
1.020
vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger
Körperverletzung
Der
22-jährigen Angeklagten aus Esperstedt wird zur Last gelegt, am 12.04. 2009
gegen 02:10 Uhr auf der B 6, Höhe Zwintschöna, grob verkehrswidrig und
rücksichtslos unter Missachtung des geltenden Überholverbotes und Überfahrens
einer Sperrlinie und unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h ein anderes Fahrzeug überholt zu haben. Beim Wiedereinscheren sei
das Fahrzeug ins Schleudern geraten, von der Fahrbahn abgekommen und gegen zwei
Bäume geprallt. Ein Insasse sei dabei aus dem Fahrzeug geschleudert worden und
an den erlittenen Verletzungen verstorben. Drei weitere Insassen seien durch
Wirbel- und Halswirbelbrüche verletzt worden. Ein Geschädigter habe eine Woche
im Koma gelegen. Alle Geschädigten seien nicht angeschnallt gewesen.
Fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
320 Cs 120 Js 33037/09, 09.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal:
1.020
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Am
26.09.2010 gegen 11.12 Uhr soll der aus Schönebeck stammende, im Jahre 1987
geborene Angeklagte auf dem Weg zum Kurt-Wabbel-Stadion (vor einem Fußballspiel
Hallescher FC gegen den FC Magdeburg) einem polizeilichen Platzverweis auf dem
Lutherplatz keine Folge geleistet haben. Ein Beamter habe diesen Platzverweis
durch Wegschieben des Angeklagten durchsetzen wollen. Darauf sei er mit zur
Faust geballten Händen auf den Beamten zugegangen und habe nur durch den
Fußtritt eines anderen Beamten gestoppt werden können. Als er mit erhobenen
Armen und geballten Fäusten diesen Beamten angegriffen habe, habe ein weiterer
Beamter diesen Angriff mit einem Faustschlag in das Gesicht des Angeklagten
unterbunden.
320 Ds 279 Js 7411/09, 09.09.2010, 14:30 Uhr, Strafrichter, Saal:
1.020
Betruges
Der
mittlerweile 27 ¿ jährige Angeklagte aus Ostrau soll unter unberechtigter
Verwendung der Personalien (auch Bankverbindungen) von vier real existierender
Personen jeweils E-Mail Adressen eingerichtet haben und unter Verwendung dieser
Personalien und E-Mail Adressen bei verschiedenen Firmen im Internet in der
Zeit vom 27.11.2007 bis 09.02.2009 in 43 Fällen Leistungen in Anspruch genommen
haben, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von 2049,69 Euro entstanden sei. Bei
den geschädigten handelt es sich teilweise um Bezahlsysteme im Internet.
Werner Budtke
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