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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 06.09.2010 bis 10.09.2010

02.09.2010, Halle (Saale) – 7

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:

007/10

 

 

 

Halle, den 2. September 2010

 

 

 

(AG HAL) Auswahl aus den

Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 06.09.2010 bis 10.09.2010

 

 

 

 

 

Aktenzeichen,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum

wegen ...

kurze Sachverhaltsschilderung laut Anklageschrift

___________________________________________________________________________________________________________________________

 

322 Ds 276 Js 39242/09, 06.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031

gefährlicher Körperverletzung

Die

am 06.03.1984 und am 29.04.1975 geborenen männlichen Angeklagten sollen am

03.10.2009 gegen 0:30 Uhr in Langenbogen gemeinschaftlich mit zwei oder drei

Mittätern auf einen Mann in der Nähe seiner Wohnung zugerannt sein und ihn

umgestoßen haben. Der ältere der beiden Angeklagten habe sich auf den am Boden

liegenden gesetzt und ihn mit Fäusten in das Gesicht geschlagen, während der

jüngere Angeklagte dem am Boden liegenden Geschädigten mehrfach mit dem

beschuhten Fuß an den Kopf getreten habe. Er habe dadurch eine Kopfplatzwunde,

Hämatome am Kopf und am Oberarm erlitten und sei ambulant im

Universitätsklinikum behandelt worden.

 

 

 

360 Ds 120 Js

12858/10, 07.09.2010, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030,

eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs

Die

am 28.03.1984 und am 22.06.1981 geborenen Angeklagten aus Halle sollen nach

einem Fußballspiel zwischen dem HFC und dem VFC Plauen am 07.06.2009 in einer

unfriedlichen Menschenmenge durch den Innenraum des Stadions in Richtung der

Anhänger der Gästemannschaft gestürmt sein. Beide hätten unabhängig voneinander

mit Kanthölzern nach im Gästeblock eingesetzten Polizeibeamten geworfen, ohne

eine Person zu treffen. Der jüngere Angeklagte habe sich außerdem ¿teilweise

vermummt ¿ an der Zerstörung einer Werbebande beteiligt.

 

 

 

Landfriedensbruch

gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Drohungen

beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften in einer

die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder hierzu auf

eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei

Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB liegt

unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder eine

andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des

Gesetzes könne auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des

Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn

Jahren bedroht.

Beide Angeklagte sind bisher in strafrechtlicher Hinsicht nicht aufgefallen.

 

 

 

320 Ds 279 Js 13103/09, 07.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal:

1.020

vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger

Körperverletzung

Der

22-jährigen Angeklagten aus Esperstedt wird zur Last gelegt, am 12.04. 2009

gegen 02:10 Uhr auf der B 6, Höhe Zwintschöna, grob verkehrswidrig und

rücksichtslos unter Missachtung des geltenden Überholverbotes und Überfahrens

einer Sperrlinie und unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

von 70 km/h ein anderes Fahrzeug überholt zu haben. Beim Wiedereinscheren sei

das Fahrzeug ins Schleudern geraten, von der Fahrbahn abgekommen und gegen zwei

Bäume geprallt. Ein Insasse sei dabei aus dem Fahrzeug geschleudert worden und

an den erlittenen Verletzungen verstorben. Drei weitere Insassen seien durch

Wirbel- und Halswirbelbrüche  verletzt worden. Ein Geschädigter habe eine Woche

im Koma gelegen. Alle Geschädigten seien nicht angeschnallt gewesen.

Fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit

Geldstrafe bestraft.

 

 

 

 

 

320 Cs 120 Js 33037/09, 09.09.2010, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal:

1.020

Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

Am

26.09.2010 gegen 11.12 Uhr soll der aus Schönebeck stammende, im Jahre 1987

geborene Angeklagte auf dem Weg zum Kurt-Wabbel-Stadion (vor einem Fußballspiel

Hallescher FC gegen den FC Magdeburg) einem polizeilichen Platzverweis auf dem

Lutherplatz keine Folge geleistet haben. Ein Beamter habe diesen Platzverweis

durch Wegschieben des Angeklagten durchsetzen wollen. Darauf sei er mit zur

Faust geballten Händen auf den Beamten zugegangen und habe nur durch den

Fußtritt eines anderen Beamten gestoppt werden können. Als er mit erhobenen

Armen und geballten Fäusten diesen Beamten angegriffen habe, habe ein weiterer

Beamter diesen Angriff mit einem Faustschlag in das Gesicht des Angeklagten

unterbunden.

 

 

 

 

 

 

 

320 Ds 279 Js 7411/09, 09.09.2010, 14:30 Uhr, Strafrichter, Saal:

1.020

Betruges

Der

mittlerweile 27 ¿ jährige Angeklagte aus Ostrau soll unter unberechtigter

Verwendung der Personalien (auch Bankverbindungen) von vier real existierender

Personen jeweils E-Mail Adressen eingerichtet haben und unter Verwendung dieser

Personalien und E-Mail Adressen bei verschiedenen Firmen im Internet in der

Zeit vom 27.11.2007 bis 09.02.2009 in 43 Fällen Leistungen in Anspruch genommen

haben, wodurch ein Gesamtschaden in Höhe von 2049,69 Euro entstanden sei. Bei

den geschädigten handelt es sich teilweise um Bezahlsysteme im Internet.

 

 

 

 

 

Werner Budtke

 

 

 

 

 

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