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(AG HAL) Auswahl aus den
Sitzungen in Strafsachen in der Woche vom 20.09.2010 bis 24.09.2010
16.09.2010, Halle (Saale) – 8
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 008/10
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:
008/10
Halle, den 16. September 2010
(AG HAL) Auswahl aus den
Sitzungen in Strafsachen in der Woche vom 20.09.2010 bis 24.09.2010
Aktenzeichen,
Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum
wegen ...
360
Ls 138 Js 14178/10, 21.09.2010, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030,
Brandstiftung, Diebstahls in einem besonders schweren Fall
Dem
zu den Tatzeiten gerade 21-jährigen Angeklagten aus Halle werden insgesamt
vier Straftaten zur Last gelegt. Er soll am Abend des 08.05.2010 aus einem im
Parkhaus ¿An der Waisenhausmauer¿ abgestellten Pkw nach dem Einschlagen einer
Seitenscheibe eine Lederjacke, Sonnenbrillen und 6CD entwendet haben. In der
Nacht zum 09.05.2010 habe er in der Kleine Märkerstraße einen PkW angezündet,
wobei das Feuer auf zwei weitere Pkw übergegriffen habe (Gesamtschaden ca.
6800,- Euro). An einem weiteren Fahrzeug habe er versucht Feuer zu legen, was
nicht gelungen sei. In der Ankerstraße habe er in derselben Nacht einen Transporter
angezündet (Schaden 10.185,- Euro).
Der wegen Brandstiftung einschlägig vorbelastete Angeklagte befindet sich nach
vorläufiger Festnahme am 09.05.2010 in Untersuchungshaft. Das Gericht hat
bisher nur einen Verhandlungstag vorgesehen.
Der Diebstahl im besonders schweren Fall wird mit Freiheitsstrafe zwischen drei
Monaten und 10 Jahren bestraft, Brandstiftung in der hier angeklagten Variante
mit Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 10 Jahren.
310 Ds 271 Js
38562/09, 22.09.2010, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019,
Diebstahls in zwei vollendeten Fällen und einem versuchten Fall
Der 34-jährige Hallenser soll in der Zeit vom 14.11.2009 bis
17.11.2009 in zwei Nächten aus dem Warenlager der Filiale einer großen
Kaufhauskette insgesamt 3 Fernseher im Werte von je 999,- Euro entwendet haben,
um diese zu verkaufen und den Erlös für sich zu behalten. Beim dritten Mal sei
er jedoch noch vor dem Verladen von drei weiteren Fernsehern und einer
Rollmatratze in seinen Pkw gestellt worden. Der Angeklagte sei im Kaufhaus als
Wachmann beschäftigt gewesen.
Ein früherer Verhandlungstermin am 23.06.2010 (s. PM vom 17.06.2010) war
kurzfristig wegen Verhinderung eines wichtigen Zeugen aufgehoben worden.
361 Ds 442 Js
25893/07, 21.09.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
Besitzes kinderpornographischer Schriften
Der
36-jährige Hallenser soll am 26.09.2007 auf seinem PC und seinem Laptop
insgesamt 2826 Bild- und Videodateien mit offensichtlich kinderpornografischen
Darstellungen besessen haben, als seine Wohnung durchsucht worden sei.
Budtke
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