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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 29.11.2010 bis 03.12.2010

26.11.2010, Halle (Saale) – 12

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 012/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Halle (Saale) -

Pressemitteilung Nr.: 012/10

 

 

 

Halle, den 26. November 2010

 

 

 

(AG HAL) Auswahl aus den

Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 29.11.2010 bis 03.12.2010

 

 

 

310 Ds 120 Js 13429/10, 01.12.2010,

13:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

Vorwurf: schwerer Landfriedensbruchs

Die drei

Angeklagten aus Halle sind 30, 28 und 23 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen,

sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga Fußballspiel zwischen dem Halleschen

FC und dem VFC Plauen an Gewalttätigkeiten gegenüber Fans der Gästemannschaft

und gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten Polizeibeamten beteiligt zu

haben. Alle drei Angeklagten sollen dabei mit Kanthölzern und anderen

Gegenständen geworfen haben, ohne jemanden zu treffen.

Das Gericht hat zunächst keine Zeugen geladen.

 

Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder

Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften

in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder

hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu

drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB

liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder

eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des

Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des

Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn

Jahren bedroht.

 

Bislang fanden am

Amtsgericht Halle (Saale)  vier Strafverfahren mit gleich lautenden Vorwürfen

statt:

 

 

Am 07.09.2010 verurteilte eine

Strafrichterin zwei geständige Angeklagte zu der Mindeststrafe von jeweils

sechs Monaten, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafen für jeweils 3

Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Angeklagten müssen in der

Bewährungszeit jeweils 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Am 30.09.2010 verhängte eine

Jugendrichterin gegen vier heranwachsende Angeklagte Auflagen nach Jugendrecht.

Ein Angeklagter muss binnen 8 Monaten 100 Stunden, ein anderer 80 Stunden

binnen 6 Monaten. Die anderen Angeklagten müssen Geldbußen in Höhe von

500,- Euro bzw. 600,- Euro in monatlichen raten an eine gemeinnützige

Einrichtung zahlen.

Am 27.10.2010 wurden zwei

Angeklagte durch einen Strafrichter jeweils zu Freiheitsstrafen von einem

Jahr verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt und für

die Bewährungszeit wurde jeweils eine Geldzahlung von 1000,- auferlegt.

Ein dritter Angeklagter wurde unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu

8 Monaten und zwei Wochen ohne Bewährung. Gegen einen vierten Angeklagten,

der unentschuldigt nicht erschienen war, steht die Verhandlung noch aus.

Am gestrigen 24.11.2010

verhandelte ein Jugendrichter gegen einen Jugendlichen im Alter von jetzt

16 Jahren und zwei zur Tatzeit 19 und 20 Jahre alte Angeklagte und

verhängte unter Anwendung des Jugendstrafrechts jeweils sechzig

Arbeitsstunden. Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte muss außerdem 150,-

Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Alle Angeklagten waren

geständig.

 

 

 

Weitere Verhandlungen sollen am 10.12.2010 und am 16.12.2010 folgen. (hierzu

ergehen noch gesonderte Mitteilungen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit einem ganz anderen Deliktstyp

müssen sich die Straf- und Jugendrichter zur Zeit besonders beschäftigen und

zwar mit dem sogenannten ¿Schwarzfahren¿, strafbar gemäß § 265 a Strafgesetzbuch

als ¿Erschleichen von Leistungen¿. Der Tatbestand lautet:

 

¿ Wer

die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden

Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder

den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht

erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in

anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist .¿

 

In den letzten Wochen fanden bei

dem Amtsgericht Halle (Saale) statt:

 

                                      Strafverhandlungen  

davon Vorwurf Leistungserschleichung

 

Woche 08.11. bis 12.11.:                  62                        12

 

Woche 15.11. bis 19.11.:                  51                        11

Woche 22.11. bis 26.11.:                  51                        9

 

 

 

In der kommenden Woche finden

insgesamt 59 Strafverhandlungen statt. Davon betreffen alleine die unten

genannten 22 Termine die auch als ¿Leistungserschleichung¿ bezeichnete

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Zahlung, wobei häufig sogar mehrere

Fahrten angeklagt sind:

 

 

29.11.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

29.11.2010, 10:15 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

29.11.2010, 10:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

29.11.2010, 11:15 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

 

30.11.2010, 08:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

30.11.2010, 08:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030

 

30.11.2010, 09:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034

 

30.11.2010, 09:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020

 

30.11.2010, 10:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034

 

30.11.2010, 11:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020

 

30.11.2010, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020

 

30.11.2010, 11:50 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020

 

30.11.2010, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019

 

30.11.2010, 13:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020

 

30.11.2010, 16:15 Uhr , Strafrichter, Saal: 1.019

 

 

01.12.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020

 

01.12.2010, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030

 

01.12.2010, 10:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030

 

01.12.2010, 11:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020

 

01.12.2010, 11:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030

 

01.12.2010, 13:45 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.030

 

 

03.12.2010, 08:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.019

 

 

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Werner Budtke

 

 

 

 

 

 

 

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