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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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5 Monate Freiheitsstrafe für einen Diebstahl

28.02.2013, Halle (Saale) – 8

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

Ein Strafrichter am Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte heute Vormittag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens einen 23-jährigen gelernten Tischler wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten ohne Bewährung.

 

Nach den Feststellungen hat der zur Zeit arbeitslose Angeklagte gestern am 27.02.2013 gegen 15.25 Uhr in einem Geschäft in der Hettstedter Straße in Halle drei Flaschen Spirituosen den Regalen entnommen, in seinen Hosenbund gesteckt und ist damit durch die Kassenzone gegangen, ohne die Ware zu bezahlen. Nach der Kassenzone wurde er angesprochen und musste die Ware herausgeben. Der geständige Angeklagte erklärte, er habe die Spirituosen verkaufen wollen, um mit dem erzielten Erlös Lebensmittel zu kaufen. Die entwendete Ware hatte einen Gesamtwert von 13,17 Euro.

 

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil der Angeklagte erst am 05.02.2013 aus der Vollstreckung einer dreimonatigen Strafhaft entlassen und erst am 07.02.2013 durch das Amtsgericht Halle (Saale) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und auch wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt wurde. Die Vollstreckung dieser Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Da der Angeklagte mit der gestrigen Tat schnell rückfällig geworden ist, konnten die Voraussetzungen für eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung heute nicht mehr  festgestellt werden.

 

Der Angeklagte muss nunmehr damit rechnen, dass auch die Strafaussetzung zur Bewährung demnächst widerrufen und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten angeordnet werden wird.

 

Das Urteil vom heutigen Tage ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

Werner Budtke 

 

 

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