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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 27.06.2016 ? 08.07.2016

23.06.2016, Halle (Saale) – 6

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

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Änderungen bleiben vorbehalten ?

 

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

360 Ls 930 Js

39759/14, 28.06.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030,

 

schwerer räuberischer

Erpressung u.a.

 

Der

1992 in Rumänien geborene Angeklagte befindet sich z.Zt. in der

Justizvollzugsanstalt Halle, nachdem er in Italien am 02.01.2016 aufgrund eines

Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert wurde.

 

Ihm

wird zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 12.06.2014 bis 13.06.2014 in 5

Fällen jeweils einen gewerbsmäßigen Diebstahl begangen, indem er

Dienstleistungsbüros in Dessau-Roßlau, Leipzig und Halle aufgesucht und den

dort tätigen Personen jeweils einen Zettel in ausländischer Sprache vorgelegt

habe. Während die Personen durch das Schriftstück abgelenkt gewesen seien, habe

er jeweils Mobiltelefone und in einem Fall auch eine Geldbörse an sich genommen,

um diese Dinge für sich zu verwerten und zu gebrauchen.

 

In

einem weiteren Fall am 15.09.2014 habe er in einem Geschäft in

Bitterfeld-Wolfen ein Bestattungsinstitut aufgesucht und nach Vorlage eines

solchen Zettels der Zeugin eine Pistole vorgehalten und Geld gefordert, worauf

ihm die Geldbörse mit ca. 100,00 ? Bargeld, 2 EC-Karten sowie einer Kreditkarte

und Personaldokumenten übergeben worden sei. Damit sei er geflüchtet.

 

 

 

300 Ls 562 Js

22654/14, 05.07.2016, 09:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.020,

 

Verstoßes gegen das

BtMG, das WaffG und das Arzneimittelgesetz

 

Der

1976 geborene Hallenser soll am 19.08.2013 in seiner Wohnung in Halle einen

Schlagring, 219 Gramm Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 23,7 Gramm reinem

Tetrahydrocannabinol sowie eine Vielzahl von zu Dopingzwecken im Sport

bestimmte Arzneimittel in seiner Wohnung gelagert haben, wobei er vorgehabt

habe, insbesondere mit dem Verkauf der Arzneimittel sich eine fortlaufende und

dauerhafte Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen, womit er

gewerbsmäßig gehandelt habe. Dabei habe es sich um jeweils mehrere 1000 Milligramm

Testosteron, Metandienon, Drostanolon, Clenbuterol, Tamoxifen und weitere Wirkstoffe

in flüssiger und in fester Form (Tabletten) gehandelt.

 

 

 

322 Ls 185 Js 1714/16,

06.07.2016, 08:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 2.019,

 

versuchter

räuberischer Erpressung, Verwendung falscher Ausweispapiere

 

Der

im Juni 1976 geborene Angeklagte soll am 12.01.2016 gegen 12:43 Uhr mit einer

Wollmütze mit Seeschlitzen maskiert in einem Geschäft im Kornblumenweg in Halle

dem Verkäufer in bedrohlicher Haltung eine Flasche Feuerzeugbenzin vor das

Gesicht gehalten und die Herausgabe von Bargeld und Zigaretten verlangt haben.

Während der Angeklagte damit beschäftigt gewesen sei, die Flasche Feuerzeugbenzin

zu öffnen, habe ihn der Verkäufer ergriffen und versucht, ihm die Maske vom

Gesicht zu reißen, worauf der Angeklagte die Flucht ergriffen habe.

 

Nachdem

der Angeklagte nach Verfolgung durch Polizeibeamte mit einem Fährtenhund in

Tatortnähe gestellt worden sei, habe er sich gegenüber den Polizeibeamten mit

einem von ihm gefundenen Führerschein mit anderen Personalien vorgestellt.

 

 

 

340 Ls 630 Js

12905/15, 07.07.2016, 09:30 Uhr, Jugendschöffengericht, Saal: 2.020,

 

Schwerer Raub

 

Die

1993 geborene Angeklagte und der 1985 geborene Angeklagte sollen am 08.04.2015

eine Wohnungstür eingetreten haben, weil die Angeklagte darüber verärgert

gewesen sei, dass ihr der  damals 17

jährige Geschädigte anstelle von Cannabis ein Basilikum-Gewürz verkauft habe.

Sie hätten dem Geschädigten mehrere Faustschläge in das Gesicht versetzt. Der männliche

Angeklagte habe außerdem einer anwesenden Frau ein Handy entrissen. Aus Angst

vor weiteren Schlägen habe auch der Geschädigte sein Handy übergeben. Nach der

Durchsuchung der Wohnung nach brauchbaren Dingen habe der Angeklagte die

Zahlung von Geld verlangt, ansonsten wolle man mit mehreren Leuten wiederkommen

und die Geschädigten "abknallen?.

 

Während

die Geschädigten zur Anzeigenerstattung bei der Polizei gewesen seien, hätten

sich die Angeklagten erneut nach Auftreten der Wohnungstür in die Wohnung begeben

und hätten daraus Bekleidungsgegenstände, einen Kopfhörer und einen

Zigarettenstock zwar entwendet.

 

 

 

 

 

Werner

Budtke

 

-Pressesprecher-

 

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