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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 07.11.2016 ? 18.11.2016
03.11.2016, Halle (Saale) – 8
- Amtsgericht Halle (Saale)
-
Änderungen bleiben vorbehalten ?
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
300 Ls 370 Js
22976/14, 08.11.2016, 09:30 Uhr,
Schöffengericht, Saal: 2.020,
Diebstahls
Mit
der Anklage vom 11.05.2016 legt die Staatsanwaltschaft Halle dem 1980 geborenen
Angeklagten zur Last, er habe an 28 Tagen in den Jahren 2013 und 2014 aus einem
inneren Zwang heraus aus Hausfluren im Stadtgebiet Halle Kinderwagen entwendet
und diese in seiner Wohnung, seinem Keller und in seinem Gartenhaus gelagert.
Die
Anklage wurde ursprünglich an das Landgericht Halle gerichtet, jedoch mit
Beschluss vom 22.06.2016 vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Halle (Saale)
gemäß § 209 StPO eröffnet, weil das Landgericht bei sich keine Zuständigkeit
gesehen hat. Insbesondere sah es nicht die Voraussetzungen für eine
Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Das Schöffengericht hat
bisher keine Zeugen geladen, jedoch den psychiatrischen Sachverständigen. Mit
einer Entscheidung ist noch am 08.11.2016 zu rechnen.
300 Ls 275 Js
43950/15, 08.11.2016, 12:30 Uhr,
Schöffengericht, Saal: 2.020,
Betruges
Dem
im Jahr 1973 geborenen Angeklagten aus Halle wird zur Last gelegt, er habe am
24.10.2013 einem Ehepaar vorgetäuscht, er wolle mit Ihnen als Handelsvertreter
einen Anlagevertrag über das Produkt ?TopZinsPaket? schließen, welches den
Eheleuten jährliche Zinszahlungen in Höhe von ca. 2000 ? bis 3000 ? und bis
November 2023 einen Gewinn von 29.754,28 ? bringen würde. Die Eheleute
bezahlten in 2 Raten insgesamt 50.000 ? auf das Privatkonto des Angeklagten,
der vorgetäuscht habe, dass er das Geld weiterleiten werde und dadurch günstigere
Konditionen erreichen könne, als wenn die Eheleute das Geld unmittelbar auf das
Anlagekonto einzahlen würden. Tatsächlich habe der in finanziellen
Schwierigkeiten steckende Angeklagte das Geld nicht weitergeleitet, sondern für
sich verwertet.
320 Ds 363 Js
43635/15, 10.11.2016, 09:45 Uhr, Strafrichter,
Saal: 1.020,
fahrlässiger
Körperverletzung
Die
1963 geborene Hallenserin soll am 27.10.2015 ihren an der Leine geführten Hund
der Rasse Rottweiler nicht sorgfältig genug festgehalten haben. Der Hund habe
sich losgerissen und habe einen anderen Hund angegriffen und schwer verletzt.
Dessen Besitzerin sei von dem Rottweiler ebenfalls angegriffen und durch einen
Biss in das rechte Bein verletzt worden. Der Hund habe außerdem versucht, die
zu Boden gefallene Geschädigte ins Gesicht zu beißen, was infolge der Gegenwehr
der Geschädigten nicht gelungen sei. Während der ganzen Aktion habe die
Angeklagte ihren Hund nicht von den Angriffen abgehalten.
340 Ls 525 Js
21805/16, 10.11.2016, 13:30 Uhr, Jugendschöffengericht,
Saal: 2.020,
Verstoßes gegen das
BtMG
Der
1996 in Afrika geborene Angeklagte soll in der Zeit vom 26.02.2016 bis
10.08.2016 im Bereich des Riebeckplatzes und der oberen Leipziger Straße in
Halle an mindestens 4 Personen Cannabis verkauft haben und in einem weiteren
Fall Cannabis verkaufsbereit bei sich geführt haben, um sich mit dem Verkauf
des Betäubungsmittels seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Der Angeklagte
befindet sich seit dem 11.08.2016 in Untersuchungshaft. Es sind
Fortsetzungstermine anberaumt worden für den 24.11.2016 und den 01.12.2016,
jeweils 9:30 Uhr.
361 Ls 500 Js 6925/12,
14.11.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht,
Saal: 1.019,
Hehlerei,
Urkundenfälschung
Dem
1976 geborenen, in Thüringen lebenden Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe
am 13.03.2012 auf einem Gelände in Wettin-Löbejün von einem anderweitig
verfolgten Täter Kaffeepulver im Wert von 79.638 ? erworben, welches zuvor
durch Unterschlagung entwendet worden sei.
Außerdem
soll er im Jahr 2012 im Besitz eines Blanco-Reisepasses gewesen sein, der am
02.02.2011 aus den Räumen einer Stadtverwaltung in Sachsen durch Diebstahl
abhandengekommen sei. Außerdem habe er in seiner Wohnung zwei gefälschte
Bundespersonalausweise und zwei gefälschte Führerscheine verwahrt, die er zuvor
mit einem Card-Print-Gerät hergestellt habe, um diese Gewinn bringend
weiterzuverkaufen.
323 Cs 905 Js 4506/13,
16.11.2016, 09:00 Uhr, Strafrichter,
Saal: 1.031,
Vorteilsannahme
Die
im Jahr 1965 geborene Angeklagte soll im Zeitraum vom 29.09.2005 bis 02.04.2013
als Abteilungsleiterin Betriebsführung der HWS GmbH, einer Gesellschaft der
Stadt Halle, für die kaufmännische und technische Betriebsführung für die von
der Gesellschaft vertretenen und betreuten Abwasserzweckverbände und verbandsfreien
Gemeinden zuständig gewesen sein. Mit E-Mail vom 29.09.2005 und 12.10.2005 soll
sie dem 1966 geborenen Mitangeklagten, der Geschäftsführer einer
Planungsgesellschaft gewesen sei Angebote von Mitbewerbern für die Erstellung
von Gebührenkalkulationen der Art ZV Deutsche Tal und Sieg übermittelt und mit
einer weiteren E-Mail aufgefordert haben, eine nachträgliche Rechnung und eines
Angebots für die Erstellung eines Regenwasser-ABK für den Art ZV X unter
Mitteilung der entsprechenden Angebots bot Summe aufgefordert habe in späteren
E-Mails habe sie weitere Angebote von Mitbewerbern versandt, wobei sie durch
die jeweilige Übersendung dieser Angebote die ihr obliegenden Dienstgeheimnisse
verletzt habe. Im Gegenzug habe der Mitangeklagte ihr einen Betrag von
63.809,05 ? überlassen, wobei zur Verschleierung mit ihrem Vater zum Schein ein
Arbeitsvertrag geschlossen und die Zahlungen auf dessen Konto überwiesen worden
seien. Darüber hinaus habe sie Eintrittskarten zu mindestens einem Spiel der
Fußballweltmeisterschaft und diverse Druckerpatronen erhalten.
Beide
Angeklagte haben gegen Strafbefehle, mit denen sie verurteilt werden sollten,
Einspruch eingelegt, weshalb nunmehr im Rahmen der mündlichen Verhandlung die
Vorwürfe zu klären sein werden. Das Gericht hat bisher nur einen Verhandlungstag
vorgesehen.
310 Ls 275 Js
29773/15, 16.11.2016, 12:30 Uhr, Schöffengericht,
Saal: 1.020
Raubes, gefährlicher
Körperverletzung u.a.
Der
1988 geborenen Angeklagten und dem 1984 geborenen Angeklagten wird
gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, indem der
Angeklagte am 07.07.2015 seiner ehemaligen Freundin in deren Wohnung mehrfach
mit der Faust in das Gesicht geschlagen, mit Füßen gegen den Körper getreten
und mit den Händen am Hals gewürgt habe, während die Angeklagte eine
angezündete Zigarette auf der linken Schulter der Geschädigten ausgedrückt
habe. Der Angeklagte habe außerdem in dieser Situation das Mobiltelefon der
Geschädigten entwendet und bei Verlassen der Wohnung mit sich genommen.
Weitere
Misshandlungen an seiner ehemaligen Freundin durch Schläge und Würgegriffe soll
er am 23.10.2015, am 07.11.2015 und am 08.12.2015 begangen haben,
Der
Angeklagte soll außerdem am 25.06.2015 eine Sachbeschädigung durch einen Tritt
gegen einen Pkw begangen und dadurch an der Karosserie einen Schaden in Höhe
von 1305,26 ? verursacht haben. Eine weitere Sachbeschädigung habe er am
21.10.2015 durch das Eintreten einer Wohnungstür begangen.
Außerdem
habe er am 21.05.2016 eine Menge von 0,14 g Metamfetamin bei sich gehabt und
dadurch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.
Werner Budtke
-Pressesprecher-
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