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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 07.11.2016 ? 18.11.2016

03.11.2016, Halle (Saale) – 8

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

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Änderungen bleiben vorbehalten ?

 

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

300 Ls 370 Js

22976/14, 08.11.2016, 09:30 Uhr,

Schöffengericht, Saal: 2.020,

 

Diebstahls

 

Mit

der Anklage vom 11.05.2016 legt die Staatsanwaltschaft Halle dem 1980 geborenen

Angeklagten zur Last, er habe an 28 Tagen in den Jahren 2013 und 2014 aus einem

inneren Zwang heraus aus Hausfluren im Stadtgebiet Halle Kinderwagen entwendet

und diese in seiner Wohnung, seinem Keller und in seinem Gartenhaus gelagert.

 

 

 

Die

Anklage wurde ursprünglich an das Landgericht Halle gerichtet, jedoch mit

Beschluss vom 22.06.2016 vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Halle (Saale)

gemäß § 209 StPO eröffnet, weil das Landgericht bei sich keine Zuständigkeit

gesehen hat. Insbesondere sah es nicht die Voraussetzungen für eine

Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Das Schöffengericht hat

bisher keine Zeugen geladen, jedoch den psychiatrischen Sachverständigen. Mit

einer Entscheidung ist noch am 08.11.2016 zu rechnen.

 

 

 

 

 

300 Ls 275 Js

43950/15, 08.11.2016, 12:30 Uhr,

Schöffengericht, Saal: 2.020,

 

Betruges

 

Dem

im Jahr 1973 geborenen Angeklagten aus Halle wird zur Last gelegt, er habe am

24.10.2013 einem Ehepaar vorgetäuscht, er wolle mit Ihnen als Handelsvertreter

einen Anlagevertrag über das Produkt ?TopZinsPaket? schließen, welches den

Eheleuten jährliche Zinszahlungen in Höhe von ca. 2000 ? bis 3000 ? und bis

November 2023 einen Gewinn von 29.754,28 ? bringen würde. Die Eheleute

bezahlten in 2 Raten insgesamt 50.000 ? auf das Privatkonto des Angeklagten,

der vorgetäuscht habe, dass er das Geld weiterleiten werde und dadurch günstigere

Konditionen erreichen könne, als wenn die Eheleute das Geld unmittelbar auf das

Anlagekonto einzahlen würden. Tatsächlich habe der in finanziellen

Schwierigkeiten steckende Angeklagte das Geld nicht weitergeleitet, sondern für

sich verwertet.

 

 

 

 

 

320 Ds 363 Js

43635/15, 10.11.2016, 09:45 Uhr, Strafrichter,

Saal: 1.020,

 

fahrlässiger

Körperverletzung

 

Die

1963 geborene Hallenserin soll am 27.10.2015 ihren an der Leine geführten Hund

der Rasse Rottweiler nicht sorgfältig genug festgehalten haben. Der Hund habe

sich losgerissen und habe einen anderen Hund angegriffen und schwer verletzt.

Dessen Besitzerin sei von dem Rottweiler ebenfalls angegriffen und durch einen

Biss in das rechte Bein verletzt worden. Der Hund habe außerdem versucht, die

zu Boden gefallene Geschädigte ins Gesicht zu beißen, was infolge der Gegenwehr

der Geschädigten nicht gelungen sei. Während der ganzen Aktion habe die

Angeklagte ihren Hund nicht von den Angriffen abgehalten.

 

 

 

 

 

340 Ls 525 Js

21805/16, 10.11.2016, 13:30 Uhr, Jugendschöffengericht,

Saal: 2.020,

 

Verstoßes gegen das

BtMG

 

Der

1996 in Afrika geborene Angeklagte soll in der Zeit vom 26.02.2016 bis

10.08.2016 im Bereich des Riebeckplatzes und der oberen Leipziger Straße in

Halle an mindestens 4 Personen Cannabis verkauft haben und in einem weiteren

Fall Cannabis verkaufsbereit bei sich geführt haben, um sich mit dem Verkauf

des Betäubungsmittels seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Der Angeklagte

befindet sich seit dem 11.08.2016 in Untersuchungshaft. Es sind

Fortsetzungstermine anberaumt worden für den 24.11.2016 und den 01.12.2016,

jeweils 9:30 Uhr.

 

 

 

 

 

361 Ls 500 Js 6925/12,

14.11.2016, 09:00 Uhr, Schöffengericht,

Saal: 1.019,

 

Hehlerei,

Urkundenfälschung

 

Dem

1976 geborenen, in Thüringen lebenden Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe

am 13.03.2012 auf einem Gelände in Wettin-Löbejün von einem anderweitig

verfolgten Täter Kaffeepulver im Wert von 79.638 ? erworben, welches zuvor

durch Unterschlagung entwendet worden sei.

 

 

 

Außerdem

soll er im Jahr 2012 im Besitz eines Blanco-Reisepasses gewesen sein, der am

02.02.2011 aus den Räumen einer Stadtverwaltung in Sachsen durch Diebstahl

abhandengekommen sei. Außerdem habe er in seiner Wohnung zwei gefälschte

Bundespersonalausweise und zwei gefälschte Führerscheine verwahrt, die er zuvor

mit einem Card-Print-Gerät hergestellt habe, um diese Gewinn bringend

weiterzuverkaufen.

 

 

 

 

 

323 Cs 905 Js 4506/13,

16.11.2016, 09:00 Uhr, Strafrichter,

Saal: 1.031,

 

Vorteilsannahme

 

Die

im Jahr 1965 geborene Angeklagte soll im Zeitraum vom 29.09.2005 bis 02.04.2013

als Abteilungsleiterin Betriebsführung der HWS GmbH, einer Gesellschaft der

Stadt Halle, für die kaufmännische und technische Betriebsführung für die von

der Gesellschaft vertretenen und betreuten Abwasserzweckverbände und verbandsfreien

Gemeinden zuständig gewesen sein. Mit E-Mail vom 29.09.2005 und 12.10.2005 soll

sie dem 1966 geborenen Mitangeklagten, der Geschäftsführer einer

Planungsgesellschaft gewesen sei Angebote von Mitbewerbern für die Erstellung

von Gebührenkalkulationen der Art ZV Deutsche Tal und Sieg übermittelt und mit

einer weiteren E-Mail aufgefordert haben, eine nachträgliche Rechnung und eines

Angebots für die Erstellung eines Regenwasser-ABK für den Art ZV X unter

Mitteilung der entsprechenden Angebots bot Summe aufgefordert habe in späteren

E-Mails habe sie weitere Angebote von Mitbewerbern versandt, wobei sie durch

die jeweilige Übersendung dieser Angebote die ihr obliegenden Dienstgeheimnisse

verletzt habe. Im Gegenzug habe der Mitangeklagte ihr einen Betrag von

63.809,05 ? überlassen, wobei zur Verschleierung mit ihrem Vater zum Schein ein

Arbeitsvertrag geschlossen und die Zahlungen auf dessen Konto überwiesen worden

seien. Darüber hinaus habe sie Eintrittskarten zu mindestens einem Spiel der

Fußballweltmeisterschaft und diverse Druckerpatronen erhalten.

 

Beide

Angeklagte haben gegen Strafbefehle, mit denen sie verurteilt werden sollten,

Einspruch eingelegt, weshalb nunmehr im Rahmen der mündlichen Verhandlung die

Vorwürfe zu klären sein werden. Das Gericht hat bisher nur einen Verhandlungstag

vorgesehen.

 

 

 

 

 

310 Ls 275 Js

29773/15, 16.11.2016, 12:30 Uhr, Schöffengericht,

Saal: 1.020

 

Raubes, gefährlicher

Körperverletzung u.a.

 

Der

1988 geborenen Angeklagten und dem 1984 geborenen Angeklagten wird

gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, indem der

Angeklagte am 07.07.2015 seiner ehemaligen Freundin in deren Wohnung mehrfach

mit der Faust in das Gesicht geschlagen, mit Füßen gegen den Körper getreten

und mit den Händen am Hals gewürgt habe, während die Angeklagte eine

angezündete Zigarette auf der linken Schulter der Geschädigten ausgedrückt

habe. Der Angeklagte habe außerdem in dieser Situation das Mobiltelefon der

Geschädigten entwendet und bei Verlassen der Wohnung mit sich genommen.

 

Weitere

Misshandlungen an seiner ehemaligen Freundin durch Schläge und Würgegriffe soll

er am 23.10.2015, am 07.11.2015 und am 08.12.2015 begangen haben,

 

Der

Angeklagte soll außerdem am 25.06.2015 eine Sachbeschädigung durch einen Tritt

gegen einen Pkw begangen und dadurch an der Karosserie einen Schaden in Höhe

von 1305,26 ? verursacht haben. Eine weitere Sachbeschädigung habe er am

21.10.2015 durch das Eintreten einer Wohnungstür begangen.

 

Außerdem

habe er am 21.05.2016 eine Menge von 0,14 g Metamfetamin bei sich gehabt und

dadurch gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Werner Budtke

 

-Pressesprecher-

 

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