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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 12.06.2017 ? 23.06.2017
09.06.2017, Halle (Saale) – 2
- Amtsgericht Halle (Saale)
-
Änderungen bleiben vorbehalten ?
Aktenzeichen, Datum,
Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,
wegen ?
320 Ds 561 Js
28336/16, 15.06.2017, 14:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020
Verstoßes gegen das
Waffengesetz/Betäubungsmittelgesetz
Der
1985 geborene Angeklagte soll sich am 01.04.2016 gegen 4:00 Uhr in die über
seiner eigenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Halle gelegene Wohnung
begeben haben, indem er die Wohnungstür und sodann auch die Tür zum
Schlafzimmer der Wohnung aufgedrückt habe. Er habe eine Schreckschusspistole
gezogen, in deren Magazin sich acht Platzpatronen befunden hätten und die 3
anwesenden männlichen Personen mit vorgehaltener Waffe dazu aufgefordert, sich
ruhig zu verhalten. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er nicht über den
zum Führen der Waffe erforderlichen "kleinen Waffenschein? verfügt habe.
Am
02.04.2016 seien bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten auch
Schwarzpulver und ein Schlagring aufgefunden worden sowie 3 Gramm Pflanzenmaterial
der Gattung Cannabis.
361 Cs 115 Js
32216/16, 20.06.2017, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019
Übler Nachrede
Der
1963 geborene Angeklagte ist Rechtsanwalt in Leipzig. Anlässlich eines
Haftprüfungstermins in einer Strafsache vor dem Landgericht Halle soll er am
22.08.2016 behauptet haben, die bei dem Haftprüfungstermin anwesende
Staatsanwältin habe aus der Sachakte das Protokoll einer Vernehmung der
Geschädigten der Straftat entfernt und damit wider besseres Wissens schlüssig
behauptet, die Staatsanwältin, wenigstens aber die Mitarbeiter der
Staatsanwaltschaft Halle hätten eine Urkundenunterdrückung begangen.
Der
Angeklagte hat gegen einen Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe
verurteilt werden sollte, Einspruch eingelegt, über den nunmehr öffentlich
verhandelt wird.
320 Ls 285 Js
23930/16, 21.06.2017, 09:45 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.019
Körperverletzung u.a.
Dem
1987 in der Türkei geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am
08.07.2016 seine ehemalige Freundin zu einem Gespräch in eine Bar in Halle
eingeladen und sie körperlich misshandelt. Nachdem sie seinem Ansinnen, die
Beziehung fortzusetzen, nicht gefolgt sei, habe er sie mehrfach mit der Faust
in das Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gezogen und ihren Kopf gegen eine
Holzkante sowie gegen sein Knie und eine Betonwand geschlagen. Er habe sie auf
den Boden geworfen, ihr in den Bauch getreten und sie wiederholt gewürgt und
ihr gedroht, sie zu töten. Anschließend habe er die verletzte Geschädigte in
seine Zweitwohnung in Halle mitgenommen, wo er sie über Stunden eingeschlossen
habe, so dass sie diese Wohnung nicht habe verlassen können.
Ein
Schwerpunkt der Hauptverhandlungen liegt derzeit in Verfahren, die den
Betäubungsmittelhandel im Bereich der oberen Leipziger Straße in Halle
betreffen. Insbesondere die Verkäufer illegaler Betäubungsmittel - hier
vorwiegend Cannabisprodukte ? sind angeklagt.
Beispielhaft
seien folgende Termine genannt:
-
320 Ds 540 Js 8050/17, 12.06.2017, 10:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019,
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350 Ds 529 Js 37203/16, 15.06.2017, 11:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034,
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361 Ds 540 Js 840/17, 20.06.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019,
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300 Ds 540 Js 13480/17, 21.06.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.034,
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340 Ds 529 Js 33606/16, 21.06.2017, 10:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020,
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300 Ls 562 Js 5416/17, 21.06.2017, 12:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031,
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302 Ds 563 Js 68386/16, 21.06.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031,
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360 Ls 540 Js 8332/17, 22.06.2017, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030.
Angeklagt
ist jeweils unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1
Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der als Strafe Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vorsieht. Teilweise wird den Angeklagten auch
gewerbsmäßiges Handeltreiben gemäß § 29 Abs. 3 BtMG zur Last gelegt.
Hiernach ist Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren zu verhängen.
Die
Angeklagten befinden sich teilweise in Untersuchungshaft.
Werner
Budtke
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