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Amtsgericht Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale)

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 13.08.2018 ? 17.08.2018

09.08.2018, Halle (Saale) – 6

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

Aktenzeichen, Datum,

Uhrzeit, Spruchkörper, Raum,

 

wegen ?

 

 

 

 

 

323 Ls 901 Js 35074/13, 13.08.2018, 09:00 Uhr,

Schöffengericht, Saal: 1.031,

 

Fortsetzungstermine: 27.08.2018 und 10.09.2018,

jeweils 09.00 Uhr

 

Untreue u.a.

 

1.  Der im

September 1961 geborene Angeklagte soll im Oktober 2011 als damaliger

Bürgermeister der Stadt Landsberg im Rahmen eines Kaufgeschäfts um ein

Grundstück dem Stadtrat einen Kaufpreis von 35,00 Euro pro Quadratmeter

vorgeschlagen haben, wobei er weder ein Verkehrswertgutachten eingeholt habe

und obwohl ausweislich der Bodenrichtwertkarte ein Bodenrichtwert in Höhe von

50,00 Euro ausgewiesen worden sei. Obwohl nach Zustimmung durch den Stadtrat im

notariellen Kaufvertrag mit den Käufern des Grundstücks bei Mängeln des

Grundstücks eine Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen worden sei, habe der

Angeklagte ohne Zustimmung des Stadtrates den Kaufpreis auf 5,50 Euro gesenkt. Hintergrund

sei ein im Grundstück verlegtes Starkstromkabel eines Energieversorgers

gewesen, welches eine Bebauung verhindert habe. Allerdings sei es möglich

gewesen, das Stromkabel kostenfrei umzulegen, so dass es an einer Grundlage für

die Kaufpreisminderung gefehlt habe. Der Stadt Landsberg sei dadurch ein

Schaden in Höhe von 46.168,00 Euro entstanden.

 

 

 

2. Der im Jahre 1984 geborene zweite Angeklagte sei

ursprünglich Angestellter der Stadt Landsberg gewesen und im Jahre 2010 zum

Beamten mit 30 Wochenarbeitsstunden ernannt worden. Durch notariellen Vertrag

von Februar 2010 sei der Angeklagte als Geschäftsführer der Energie Landsberg

GmbH bestellt und mit Vertrag vom Februar 2010 als Angestellter für 5 Jahre

eingestellt worden mit einem Jahresgrundgehalt von 25.000,00 Euro brutto.

Gegenstand der Gesellschaft sei der Betrieb eines Solarparks gewesen. Im

September 2010 sei das Solarparkprojekt vollständig an einen Investor verkauft

worden, so dass der einzige Gesellschaftszweck weggefallen sei. Im Jahre 2012 sei

der Angeklagte durch den Bürgermeister - also den ersten Angeklagten

- mit einer Studie zur weiterführenden Geschäftstätigkeit und anderen

Prüfungen betraut worden, wobei dafür eine Vergütung von insgesamt 4.000,00

Euro gezahlt werden sollte. Im Jahre 2013 sei das Jahresgehalt auf 20.000 Euro

reduziert worden und gegen Ende des Jahres 2013 sei der Anstellungsvertrag

aufgehoben worden. Dem Angeklagten sei eine Abfindung für die vorzeitige

Aufhebung des Vertrages in Höhe von 24.388,89 Euro ausgezahlt worden.

Spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung des zweiten Angeklagten zur Erstattung

eines Gutachtens sei dem Bürgermeister bewusst gewesen, dass der Weiterbetrieb

der Gesellschaft nicht im wirtschaftlichen Interesse der Stadt Landsberg

gewesen sei. Sie sei aber zum Nachteil des Stadtvermögens weiterbetrieben

worden, um dem zweiten Angeklagten den Weiterbezug der Gehaltszahlungen zu

ermöglichen.

 

 

 

3. Die Einnahmen aus der Tätigkeit als Geschäftsführer

habe der zweite Angeklagte weder von sich aus nachgewiesen, noch sei er durch

den Bürgermeister dazu aufgefordert worden.

 

Tatsächlich sei es nach den Beamtengesetzen für

den Beamten Pflicht gewesen, das Entgelt überwiegend an den Dienstherrn, die

Stadt Landsberg, abzugeben, was nicht geschehen sei. Insgesamt seien dadurch

insgesamt über 75.000,00 Euro nicht an die Stadt Landsberg abgeführt worden.

 

 

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Budtke

 

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