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Haftbefehl gegen zwei Männer erlassen - "Kommissar Zufall" hat geholfen
20.05.2017, Magdeburg – 7
- Amtsgericht Magdeburg
Gestern hat
der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Magdeburg Haftbefehl gegen zwei Männer
erlassen, die in dem Verdacht stehen, gemeinschaftlich unerlaubt mit Betäubungsmitteln
in nicht geringer Menge Handel zu treiben. "Kommissar Zufall" spielt
eine entscheidende Rolle. Zwei Mitarbeiterinnen des Sozialamts sorgten sich um
eine Mutter und deren Kleinkind. Deshalb planten sie einen Hausbesuch in der vom
Sozialamt zur Verfügung gestellten Wohnung. Weil trotz mehrfachen Klingelns niemand
öffnete und die Mitarbeiterinnen über einen Zweitschlüssel zur Wohnung verfügten,
konnten die Frauen die Wohnung im Stadtteil Neue Neustadt betreten. Von der
Bewohnerin und dem Kind fehlte jede Spur. Stattdessen entdeckten die Frauen Betäubungsmittel
in größerer Menge. Die herbeigerufene Polizei durchsuchte die Wohnung und konnte
darüber hinaus umfangreich Beweismaterial sicherstellen, unter anderem ein Ausweisdokument,
durch das ein junger Mann in den dringenden Verdacht geraten ist, mit Betäubungsmitteln
zu handeln. Wenig später entdeckte die Polizei diesen Mann und einen weiteren
Mann in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, so dass es zur Festnahme kam. Es
stellte sich heraus, dass es sich bei den sichergestellten Betäubungsmitteln um
rd. 22 kg Marihuana handelt. Da Fluchtgefahr besteht, hat der Ermittlungsrichter
dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer am späten Freitagnachmittag
entsprochen. Beide Männer wurden in Untersuchungshaft genommen. Die polizeilichen
Ermittlungen gehen weiter.
Dr. Hoppe
Richter am
Amtsgericht
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