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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter endet mit Verurteilung und mit Freispruch

28.09.2017, Magdeburg – 31

  • Amtsgericht Magdeburg

 

 

Anders als in der

Pressemitteilung Nr. 027/17 vom 13. September 2017 mitgeteilt, ist das Gericht

bereits am ersten und damit einzigen Verhandlungstag gegen zwei Angeklagte zu

einem Urteil gelangt:

 

 

 

Ein 24 Jahre alter Angeklagter

wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe

von neun Monaten verhängt. Unter Einbeziehung einer Strafe aus einer Vorverurteilung

wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 

 

 

Das Gericht sah es als

erwiesen an, dass der Angeklagte am Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober

2015 zunächst an einer Demonstration unter dem Motto "Tag ohne soziale Freiräume. Miete runter ? Löhne rauf"

teilnahm und nach Demonstrationsende gegen 18 Uhr mit etwa 30 anderen

Personen weiterzog. Weil zwei Polizeibeamte die Gruppe begleiteten, um Personen

zu identifizieren, die noch während der Demonstration Pyrotechnik gezündet

hatten, und der Angeklagte verhindern wollte, dass diese Personen von den

Beamten aufgegriffen werden, nahm er Anlauf, zog ein Bein nach oben und trat

aus dem Lauf heraus mit voller Wucht gegen den Oberkörper eines Polizeibeamten,

der an der linken Hand getroffen wurde und sich dabei einen Fing brach. In

gleicher Weise "verteidigte" er einen Demonstrationsteilnehmer durch

einen gezielten Schlag mit der Faust, wodurch ein zweiter Polizeibeamter getroffen

wurde. Trotz eines Helms mit Mundschutz erlitt dieser Beamte eine geschwollene

Lippe. Außerdem muss der Angeklagte 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

 

 

 

Der 27 Jahre alte Angeklagte

wurde hingegen freigesprochen. Eine bewusste Unterstützung des heute

verurteilten Angeklagten war ihm nicht mit der erforderlichen Sicherheit

nachzuweisen.

 

 

 

Auf den vorsorglich

anberaumten Fortsetzungstermin am 27. September 2017 konnte das Gericht

verzichten. Das Urteil des Strafrichters vom 13. September 2017 ist

rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Dr. Hoppe

 

Richter am Amtsgericht

 

Pressesprecher

 

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