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(AG MD) Anklage gegen Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung

25.02.2021, Magdeburg – 24/ 2021

  • Amtsgericht Magdeburg

Die Staatsanwaltschaft hat gegen drei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte in Magdeburg Anklage zum Amtsgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung eines knapp dreijährigen Jungen erhoben. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2020. Die Erzieherinnen hatten einen Ausflug mit einer größeren Gruppe von Kindern zum Neustädter See unternommen. Nach Rückkehr zur Kindertagesstätte wurde festgestellt, dass ein Kind fehlte. Bei einer sofort eingeleiteten Suchaktion wurde der Junge im Wasser gefunden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche verstarb das Kind durch Ertrinken.

Die fahrlässige Tötung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens wäre mit einem Verhandlungsbeginn vor dem Schöffengericht voraussichtlich im Mai/ Juni 2021 zu rechnen.

 

Gärtner, Vizepräsident des Amtsgerichts als Presseprecher

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