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S-Bahn Überfall wird vor Gericht verhandelt
29.12.2021, Magdeburg – 32/2021
- Amtsgericht Magdeburg
Angriff auf eine S Bahn am Haltepunkt Barleber See im Jahr 2018 wird ab dem 11.01.2022 vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat gegen zehn Männer, die zum Tatzeitpunkt im Alter zwischen 17 und 37 Jahre waren, Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen und insgesamt 8 Verhandlungstermine wie folgt anberaumt: 11.01. (09.15 Uhr), 13.01., 18.01., 20.01., 01.02., 03.02., 08.02., 10.02.
Alle zehn Angeschuldigten sollen sich mit weiteren, namentlich nicht bekannten Personen am 11. August 2018 gegen 18.40 Uhr aufgrund eines zuvor gemeinschaftlich gefassten Tatplans zum S-Bahn-Haltepunkt "Barleber See" begeben und einen Zug der Deutschen Bahn AG nach dessen Einfahrt auf einer Fahrzeugseite nahezu komplett mit Farbe besprüht und u.a. mit dem Schriftzug "FCM" versehen haben. Die Täter sollen in dem Zug befindliche Personen mittels Pfefferspray verletzt haben. Die Deutsche Bahn hat den Sachschaden auf rd. 35.000 Euro beziffert.
Zwei Angeschuldigte sollen darüber hinaus für eine Sachbeschädigung eines am 16. August 2018 im Bahnhof Biederitz abgestellten Zuges der Deutschen Bahn durch großflächiges Besprühen mit Farbe verantwortlich sein. Der Sachschaden soll hierfür bei rd. 2.700 Euro liegen.
Weil drei der zehn Männer im Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt waren, findet das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht statt.
Schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung werden mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. Für Sachbeschädigung sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre vor.
Pandemiebedingt gelten folgende Einschränkungen:
Es stehen 15 Zuschauerplätze zur Verfügung, davon sind 5 Plätze den Presse- und Medienvertretern vorbehalten.
Für Zuschauer und Presse-/Medienvertreter gilt die 3 G Regel (vollständiger Impfschutz, Genesenennachweis oder Negativtest nicht älter als 24 Stunden). Die Nachweise sind vor Betreten des Sitzungssaales nebst Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Zuschauer und Presse-/Medienvertreter müssen während der gesamten Verhandlung eine FFP-2-Schutzmaske tragen.
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