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Verurteilung wegen schwerem Landfriedensbruch und tätlichem Angriff auf Polizeibeamte
Urteil gegen Hooligans des 1. FC Magdeburg
25.04.2022, Magdeburg – 02/2022
- Amtsgericht Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat heute 5 Angeklagte wegen der Ausschreitungen anlässlich der Aufstiegsfeier des 1. FC Magdeburg in die Zweite Bundesliga im April 2018 auf dem Hasselbachplatz in Magdeburg verurteilt.
Die Angeklagten wurden wegen schwerem Landfriedensbruch sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte verwarnt und zur Zahlung von Geldauflagen, bzw. zur Erbringung von gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Bei allen Angeklagten kam Jugendrecht zur Anwendung, da sie zur Tatzeit Jugendliche (unter 18 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) waren.
Bis auf einen Angeklagten waren alle geständig.
Mit dem vorliegenden Verfahren sind die letzten Fälle der damaligen Ausschreitungen abgearbeitet worden. Die Auswertung des Videomaterials erwies sich als sehr schwierig und anspruchsvoll, so dass sich die Ermittlungen in die Länge gezogen hatten. Die Angeklagten waren seinerzeit auf die zur Sicherheit der Veranstaltung eingesetzten Polizeibeamten zugegangen und bewarfen diese u.a. mit Glasflaschen und schossen mit Pyrotechnik.
Wäre im vorliegenden Fall kein Jugendrecht zur Anwendung gekommen, hätte den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gedroht.
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