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Pressemitteilungen des Amtsgerichts Magdeburg

Amtsgericht Magdeburg erlässt gleich vier Haftbefehle

02.06.2017, Magdeburg – 13

  • Amtsgericht Magdeburg

 

 

Gleich vier Haftbefehle hat

der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Magdeburg am heutigen Freitag erlassen.

 

 

 

 

Drei Männer im Alter von 25

bis 56 Jahren stehen im dringenden Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei,

die nach § 374 Abs. 1 und Abs. 2 der Abgabenordnung mit Freiheitsstrafe von sechs

Monaten bis zu zehn Jahren unter Strafe steht. Der Polizei gelangt es, die Verdächtigen

gestern Abend gegen 20.15 Uhr auf frischer Tat festzunehmen, als sie in einer

Garagenanlage am Diesdorfer Graseweg in Begriff waren, 85.000 Stück unverzollte

und unversteuerte Zigaretten aus einem Nicht-EU-Land aus einem Pkw in eine

Garage umzuladen. Der Inhaber der Garage wurde seit Wochen aufgrund richterlicher

Anordnung observiert. Auch sein Telefonverkehr wurde überwacht. Mit einer "neuen

Lieferung" war daher jederzeit zu rechnen. Den Beschuldigten wird

vorgeworfen, sich durch den Handel mit unverzollten und unversteuerten

Zigaretten den Lebensunterhalt zu finanzieren. Zwei Beschuldigte stammen aus

Polen, der älteste Beschuldigte aus Magdeburg. Weil in allen Fällen Flucht- und

Wiederholungsgefahr besteht, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Der Steuerschaden

beläuft sich auf über 14.000 Euro.

 

 

 

Zwischen 22.00 und 22.30 Uhr

kam es gestern Abend auf dem Parkplatz des Kannenstieg-Centers zu einem

schweren Raub. In dringendem Tatverdacht steht ein 1991 geborener Mann, dem vorgeworfen

wird, mithilfe eines gezückten Messers vier Personen um deren Mobiltelefone gebracht

zu haben. Aus Furcht, der Beschuldigte würde seine Drohungen wahrmachen und die

Geschädigten verletzen oder gar "abstechen", ließen die Geschädigten

den Mann gewähren. Die zügig herbeigerufene Polizei konnte den Verdächtigen dingfest

machen, der durch die Geschädigten nun schwer belastet wird. Schwerer Raub (§

250 Abs. 2 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren bestraft.

Da die zahlreichen und teils einschlägigen Vorstrafen eine hohe Strafe erwarten

lassen, sah der Ermittlungsrichter den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben

an.

 

 

 

 

 

Dr. Hoppe

 

Richter am Amtsgericht

 

Pressesprecher

 

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