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Hauptverhandlung vor dem Strafrichter
15.08.2017, Magdeburg – 24
- Amtsgericht Magdeburg
Die Staatsanwaltschaft
Magdeburg wirft den beiden Angeklagten vor, gemeinschaftlich im Herbst 2011 einen
Versicherungsbetrug begangen zu haben. Sie sollen mittels eines fingierten
Unfalles unrechtmäßig Versicherungsleistungen erlangt haben und müssen sich deshalb heute ab 9.00 Uhr vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Magdeburg verantworten. Das Handeln sei wie folgt gewesen: Ein
Angeklagter soll auf einer Autobahn-Ausfahrt unberechtigt das Fahrzeug abgebremst haben, sodass ein weiterer Täter mit einem anderen Fahrzeug auf das abgebremste Fahrzeug aufgefahren sein soll. Gegenüber dem Haftpflichtversicherer soll ein Sachschaden von mehr als 30.000 Euro abgerechnet worden sein. Die Versicherung soll von dem fingierten Unfall nichts gewusst haben, so dass es zur Schadensregulierung gekommen sein soll. Ein weiterer Beschuldigter ist wegen dieser und weiterer
Taten vor dem Landgericht Göttingen angeklagt. Dr. HoppeRichter am Amtsgericht Pressesprecher
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