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Hauptverhandlung vor dem Strafrichter
04.09.2017, Magdeburg – 29
- Amtsgericht Magdeburg
Heute ab 9:00 Uhr findet folgende Hauptverhandlung statt:
Auf den Tag genau vor einem Jahr sollen die beiden Angeklagten gemeinschaftlich handelnd an einer
Haltestelle in Magdeburg einer männlichen Person zunächst mit dem geschulten
Fuß in die Kniekehle getreten haben, so dass diese Person zu Boden gegangen sei.
Sodann sollen beide Angeklagte auf den Kopf und den Oberkörper des Geschädigten
eingeschlagen und getreten haben, wobei sie mit dem Fuß mindestens 20 mal
zugetreten haben sollen. Der Geschädigte soll Prellungen und Kopfschmerzen
davongetragen haben. Im Fall einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) hat jeder Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren zu rechnen. Das Gericht wird bei der Strafzumessung Vorstrafen berücksichtigen, ebenso etwaige Geständnisse.Dr. HoppeRichter am AmtsgerichtPressesprecher
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