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Hauptverhandlung vor dem Strafrichter führt zum Entzug des Führerscheins
11.05.2020, Magdeburg – 10
- Amtsgericht Magdeburg
(AG MD). Heute hatte sich ein 1969 geborener Mann wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Körperverletzung in jeweils zwei Fällen vor dem Strafrichter des Magdeburger Amtsgerichts zu verantworten. Dem Mann, der in Burg (b. Magdeburg) wohnt, wurde vorgeworfen, am 30. Oktober 2019 gegen 11.40 Uhr und gegen 22.30 Uhr jeweils mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug (ein geleastes Mercedes-Coupé) einen anderen Autofahrer auf der Bundesautobahn 14 auf der linken Fahrspur zunächst unter vorherigem dichten Auffahren ("Drängeln") verkehrswidrig rechts überholt, dann bis zum Fahrzeugstillstand ausgebremst und nach dem Ausstieg aus dem eigenen Wagen mit einer Ohrfeige durch das Fenster der Fahrertür verletzt zu haben, um die anderen Fahrer auf das für sich selbst in Anspruch genommene Vorrecht "hinzuweisen" und seiner Verärgerung darüber kundzutun, dass die anderen ihn nicht haben zügig passieren lassen. Das Gericht hat die beiden Fahrer als Zeugen angehört und sich am Ende der Beweisaufnahme zweifelsfrei davon überzeugt, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen und gehandelt hat, um "das Recht des Stärkeren" durchzusetzen. Doch der Angeklagte hat sich strafbar gemacht und in eklatanter Weise gegen jene Pflichten verstoßen, die einem Kraftfahrzeugführer obliegen. Er hat zwar bestritten, Fahrer des Mercedes-Coupé gewesen zu sein. Nach Überzeugung des Gerichts ist er dagegen zweifelsfrei überführt. Denn die Zeugen hatten den Angeklagten bereits bei der Polizei in einer sog. Wahllichtbildvorlage erkannt und ihn im Gerichtssaal erneut als jene Person bestätigt, die sie attackiert habe. Angesichts der erheblichen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer durch das waghalsige Überholmanöver und das spätere Ausbremsen der anderen Verkehrsteilnehmer und des erkennbaren Eindrucks, unter dem die Zeugen noch heute - knapp ein halbes Jahr seit den Taten - stehen, hielt das Gericht die Verhängung einer Freiheitsstrafe für geboten. Geldstrafe kam ersichtlich nicht mehr in Betracht. Die Freiheitsstrafe liegt als Gesamtfreiheitsstrafe bei neun Monaten. Sie konnte allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden, denn das Gericht ist davon überzeugt, dass bereits die Verhängung der Strafe positiv auf den nicht vorbestraften Angeklagten einwirkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wird es rechtskräftig, muss der Angeklagte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem verliert er seine Fahrerlaubnis, die ihm seit Mitte März 2020 bereits vorläufig entzogen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde darf ihm vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.Dr. HoppeRichter am Amtsgericht als Pressesprecher
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