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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2011:

29.07.2011, Dessau-Roßlau – 13

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 013/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 013/11

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 28. Juli 2011

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2011:

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im August

2011 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt.

Dabei handelt es sich, soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, um

Berufungsverfahren. Etwaige Anfragen sind weiterhin bis zum 05.08.2011 sowie

vom 15.08.-19.08.22.07.2011 an Richterin am Landgericht Förger (0340/ 202-1485)

zu richten.

 

1.   02.08.2011

 

Vor der 8. Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr erstinstanzlich

ein Verfahren gegen einen 25 Jahre alten Mann aus Guinea-Bissau wegen

gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln im Sommer 2009 in acht

Fällen, wobei es sich in sechs Fällen um nicht geringe Mengen gehandelt haben

soll. Der Angeklagte soll durch den Handel, auch mit einem inzwischen rechtskräftig

verurteilten Zwischenhändler, einen Betrag von 8.190 ¿ erzielt haben Der

Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft

 

Weitere Verhandlungen sind für den 03.08., 10.08.,

12.08. und 18.08.2011, jeweils 9:00 Uhr geplant. ( Az. 8 Kls 631 Js 11304/10)

 

2.   03.08.2011

 

Die

2. Strafkammer befasst sich erstinstanzlich ab 03.08.2011, 9:00 Uhr, mit

einer Jugendschutzsache. Der 51 Jahre alte Angeklagte soll im Zeitraum von

Mitte November 2009 bis zum 27.08.2010 in Dessau-Roßlau durch 7 Straftaten

minderjährige Kinder (teilweise schwer) sexuell missbraucht haben.

Im Zeitraum von November 2009 bis Ende Februar 2010 soll er in sechs Fällen ein

neun Jahre altes Mädchen, das bei ihm übernachtet hatte, zu sexuellen

Handlungen veranlasst bzw. diese an ihr durchgeführt haben. Er soll jedoch von

dem Kind abgelassen haben, sobald dieses Schmerzen oder Unbehagen geäußert

habe. In einem weiteren Fall soll er am 27.08.2010 drei Mädchen im Alter von 6,

10 und 12 Jahren dazu gebracht haben, mit ihm das Bett zu teilen. Dort soll er

deren Hände zu seinem Glied geführt haben. Als die Kinder die Hände

zurückgezogen und das Bett verlassen hätten, hätte er dies nicht verhindert und

sich selbst befriedigt

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zur Sache bislang nicht eingelassen.

Ein weiterer Termin ist für den 09.08.2011, 9:00 Uhr, vorgesehen. (Az. 2 Kls

182 Js 5953/10)

 

3.  05.08.2011

 

Die 7. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr wegen

der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zerbst. In diesem waren ein

35-Jähriger und ein 22-Jähriger Zerbster wegen unerlaubten Anbaus von

Betäubungsmitteln in Jütrichau zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 10 Monaten

bzw. 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt worden. Beide Angeklagte waren

geständig. Der ältere der beiden Angeklagten ist bereits vielfach

strafrechtlich in Erscheinung getreten, gegen den Jüngeren war zuvor einmalig

eine Geldstrafe verhängt worden.

(Az.7 Ns 611 Js 24254/10)

 

4.  15.08.2011

 

Am 15.082011 findet ab 09.00 Uhr die

Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen

unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Vortäuschens einer Straftat statt. Er

soll am 28.05.2010 einen Unfall mit 100 ¿ Sachschaden verursacht, das Auto

verlassen und am Folgetag gegenüber der Polizei das Auto als vermisst gemeldet

haben. Das Amtsgericht Köthen hatte hierfür unter Einbeziehung eines

Strafbefehls eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen ausgeurteilt.  Der

Angeklagte bestreitet die Tat.

 (Az. 8 Ns 291 Js 16405/10)

 

Gegenstand des Verfahrens vor der 3. Strafkammer ab

9:30 Uhr ist der Vorwurf des Umgangs mit gefährlichen Abfällen gegen einen 56

Jahre alten gebürtigen Bitterfelder, der nunmehr in Gnetsch wohnhaft ist.

Dieser soll nach den Feststellungen der von dem Angeklagten und der

Staatsanwaltschaft angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts Köthen einen

teilzerlegten Pkw, der noch Motoröl und Bremsflüssigkeit sowie im Innenraum

eine mit Altöl befüllte Plastikwanne  Altöl enthielt, auf einem Grundstück

verrotten lassen haben. Der Pkw ist zwischenzeitlich entsorgt. Der Angeklagte

hat erstinstanzlich bestritten, dass er von den Flüssigkeiten gewusst hat und

war der Ansicht, dass eine Gefahr der Kontamination des Erdreichs nicht

bestanden habe.

(AZ: 3 Ns 162 Js 7800/10)

 

Um 11.30 Uhr folgt vor der 2. Strafkammer ein

Verfahren gegen einen 55-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen, den das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen 4-fachen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6

Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist, verurteilt hat.

Zwischen dem 21.4.2010 und  18.05.2010 soll der einschlägig vorbestrafte

Angeklagte Alkoholika im Gesamtwert von 18,62 ¿ entwendet haben. (Az. 2 Ns

594 Js 12370/10)

 

Die 2. Strafkammer verhandelt darüber hinaus ab

13:00 Uhr gegen einen 41 Jahre alten Angeklagten aus Bitterfeld-Wolfen, den das

Amtsgericht Köthen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 50

Tagessätzen verurteilt hatte. Der Angeklagte war am 04.12.2010 aufgefallen als

er die B 183 in Richtung Prosigk in Schlangenlinien befahren haben soll. Die

Blutalkoholprobe soll einen Wert von 1,53 o/oo ergeben haben. Der Angeklagte

selbst behauptet, lediglich Beifahrer in dem Pkw gewesen zu sein. Den Pkw habe

vielmehr eine Bekannte gelenkt. Diese hat die Einlassung des Beklagten

erstinstanzlich bestätigt. Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft. (AZ:

2 Ns 27164/10)

 

5.   17.08.2011

 

Vor der 2. Strafkammer ¿ Jugendkammer - beginnt um

09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren gegen

eine 15-Jährige und einen 33-Jährigen aus Dessau-Roßlau wegen des Vorwurfs des

gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes und bezüglich des Mannes darüber

hinaus wegen Nötigung. Sie sollen am 25.07.2010 unter Beteiligung einer

unbekannten weiteren Person in der Wohnung des Geschädigten in Dessau-Roßlau

unter Vorhalten eines Messers einen LCD-Fernseher und Bargeld von dem

Geschädigten entwendet haben. Beim Herausgehen aus der Wohnung des Geschädigten

soll der Angeklagte darüber hinaus geäußert haben: ¿Wenn Du die Bullen rufst,

bist Du heute Abend eine Leiche.¿ (Az. 2 Kls 21703/10)

 

Die 3. Strafkammer verhandelt ab 09.30 Uhr ein

Verfahren gegen einen 22-jährigen Mann aus Globig wegen vorsätzlicher

Trunkenheit im Verkehr, für die das Amtsgericht Wittenberg eine Geldstrafe

verhängt hatte (Tatzeit: 20.11.2010, Tatort: nahe der Diskothek in Trebitz).  

 

(Az. 3 Ns 295 Js 26114/10)

 

Aufgrund der Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft

verhandelt die 3. Strafkammer außerdem ab 11:30 Uhr gegen einen 24-jährigen

Wittenberger, der vom Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Schöffengericht ¿ wegen

Diebstahls von Turnschuhen in einem Warenhaus in Dessau-Roßlau zu einer

Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft

hatte ursprünglich räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung

angeklagt, während der Angeklagte behauptet, er habe die Turnschuhe lediglich

zur Ansicht für einige Zeit in den Händen gehalten. (AZ: 3 Ns 292 Js

26776/10)

 

Ab 13:30 Uhr verhandelt die 3. Strafkammer ferner

gegen einen 50-Jährigen aus Jeßnitz, den das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

wegen Bedrohung in 2 Fällen, einmal in Tateinheit mit Beleidigung zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt hat.

Er soll gegenüber Dritten sechs Monate, nachdem er zu einer Freiheitsstrafe zur

Bewährung verurteilt worden war, Ungemach zum Nachteil seines Sohnes, den er

für erlittene Untersuchungshaft verantwortlich gezeichnet haben soll, angedroht

haben.

(AZ: 3 Ns 296 Js 16545/10)

 

6.   22.08.2011

 

In einem Verfahren vor der 2. Strafkammer muss sich

ab 09.00 Uhr ein 47-jähriger indischer Staatsangehöriger, der in Zerbst lebt,

wegen versuchter Vergewaltigung verantworten. Der anderweitig vorbestrafte

Angeklagte soll Anfang Januar 2010 an der Stadtmauer in Zerbst versucht haben,

die damals 15-Jährige Anzeigenerstatterin zu vergewaltigen, indem er sie auf

den Boden drängte, beiden die Hosen nach unten gezogen und sich auf sie gelegt

haben soll. Der mutmaßlich Geschädigten gelang die Flucht.  Bereits am

30.08.2009 soll der Angeklagte die Zeugin angesprochen haben, ob sich ¿beide

einen schönen Abend machen wollten¿, als sich die Zeugin mit Freunden ebenfalls

an der Stadtmauer befunden haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Das

Amtsgericht Zerbst ¿ Jugendschöffengericht ¿ hat eine Freiheitsstrafe von 2

Jahren und 10 Monaten verhängt.

 Für den 26.08.2011, ab 9:00 Uhr, ist ein Fortsetzungstermin anberaumt. (AZ:

2 Ns 181 Js 19089/10.)

 

7.   24.08.2011

 

Die 2. Strafkammer setzt sich am 24.08.2011 ab 9:00

Uhr mit einem Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen ¿ Jugendschöffengericht

¿ auseinander, durch das ein 19-Jähriger aus Bitterfeld-Wolfen wegen

vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu einer

Einheitsjugendstrafe von 9 Monaten verurteilt worden war. Der Angeklagte soll

einen damals 14-Jährigen geohrfeigt und später unter Drohung zur Herausgabe

seines Handys veranlasst haben. Der Angeklagte war bis dato zwei Mal

strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Amtsgericht geht von schädlichen

Neigungen und einer negativen Sozialprognose aus, weswegen eine Aussetzung der

Strafe zur Bewährung nicht in Betracht komme. (AZ: 2 Ns 551 Js 12677/10)

 

8.   29.08.2011

 

Die 3. Strafkammer befasst sich ab 9:30 Uhr mit der

Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil  des Amtsgerichts Wittenberg.

Nach den Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils war der 59 Jahre alte

Wittenberger aus Rechtsgründen vom Vorwurf der falschen eidesstattlichen

Versicherung freizusprechen, da die Offenbarungspflicht für ein bestimmtes

Konto aus Rechtsgründen nicht bestanden habe. (AZ: 3 Ns 294 Js 26771/09)

 

Anschließend, ab 11:30 Uhr, überprüft die 3.

Strafkammer ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, durch das ein 39

Jahre alter Mann aus Friedersdorf wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Er fuhr zum Zeitpunkt der Tat

(17.06.2010) in Wittenberg als Paketzusteller während laufender Sperrfrist für

die Erteilung eines deutschen Führerscheins (aufgrund eines vorangegangenen

Verkehrsdelikts) mit einem Pkw in der Annahme, seine zwischenzeitlich in

Österreich erworbene Fahrerlaubnis gestatte auch das Fahren in Deutschland. (AZ:

3 Ns 393 Js 17672/10)

 

Das Ende des Sitzungstages der 3. Strafkammer

bildet eine Verhandlung ab 14:00 Uhr. Diese befasst sich mit dem Vorwurf des

Erschleichens von Leistungen in 2 Fällen gegen eine vielfach vorbelastete

24-Jährige aus Jeßnitz, die ohne gültigen Fahrausweis die Leistungen der

Deutschen Bahn AG in Anspruch genommen haben soll (Tatzeit: 24.11. und

26.11.2010, jeweils von Leipzig nach Bitterfeld). Das Amtsgericht ahndete dies

mit einer Geldstrafe. Die Angeklagte stand zur Tatzeit unter Führungsaufsicht

und hatte zuvor im April 2010 die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

beendet. (AZ: 3 Ns 296 Js 1062/11)

 

8.   31.08.2011

 

Die 2. Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr die

Berufungsverhandlung gegen einen 41 Jahre alten Dessauer, der in Oranienbaum

lebt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen, davon ein

Mal in Tateinheit mit Vergewaltigung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im

ersten Halbjahr 2005 während des Fernsehens mit dem Finger in die Scheide eines

10-Jährigen Mädchens, das sich als 13-Jährige ausgegeben haben soll,

eingedrungen zu sein. Einige Wochen später soll er mit demselben Mädchen, das

zu diesem Zeitpunkt 11 Jahre alt war, in einem abgelegenen Waldstück in seinem

Auto den Beischlaf vollzogen haben. Das Amtsgericht Zerbst ¿

Jugendschöffengericht ¿ hat für diese Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3

Jahren und 6 Monaten gebildet. (AZ. 2 Ns 181 Js 21687/09)

 

Regine

Förger

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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