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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2014

31.07.2014, Dessau-Roßlau – 21

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im August 2014 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Etwaige Anfragen sind bis zum 11.08.2014 an Richterin am Landgericht Förger (0340/ 202-1485) zu richten.

 

05.08.2014

 

Um 9:00 Uhr beginnt eine Berufungsverhandlung aufgrund der Berufung des 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Zerbst ? Strafrichter ?, durch das der Angeklagte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2013 mit seinem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,17 Promille am Straßenverkehr teilgenommen hat (Az. 6 Ns 394 Js 1446/14).

 

06.08.2014

 

Der Sitzungstag beginnt um 9:00 Uhr mit einer Berufungsverhandlung der 6. Strafkammer bezüglich eines Urteils des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen ? Strafrichter ?, gegen das sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben. Der Angeklagte war von dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen falscher Verdächtigung in Tateinheit mit übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll sich in einem Brief an das Gericht dagegen gewandt haben, dass eine Amtsanwältin einer Anzeige von ihm nicht hinreichend nachgegangen sei. Er soll als Motiv hierfür vermutet haben, dass sie von dem mutmaßlichen Unternehmen, das ihn betrogen haben soll, bestochen worden sein soll. Die seinerzeit ebenfalls von beiden Seiten eingelegte Berufung hatte die 3. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter Abänderung des Tagessatzes der Geldstrafe verworfen. Hiergegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg änderte daraufhin den Schuldspruch dahingehend ab, dass der Angeklagte (lediglich) der üblen Nachrede schuldig ist, hob den Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück, so dass nunmehr, unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des Oberlandesgerichts, eine erneute Berufungsverhandlung erforderlich ist (Az. 6 Ns 201 Js 14404/12).  

 

Aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft wird im Rahmen einer Berufungsverhandlung um 13:00 Uhr gegen einen 29 Jahre alten Angeklagten verhandelt, gegen den das Amtsgericht Dessau-Roßlau ? Strafrichter ? wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit eine Geldstrafe verhängt hatte. Der Angeklagte soll Anfang des Jahres mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,33 Promille ein Fahrzeug geführt haben, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen (Az. 6 Ns. 694JS4069/14).

 

07.08.2014

 

Gegenstand der Berufungsverhandlung der 6. Strafkammer um 9:00 Uhr ist ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, mit dem der Angeklagte wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz jugendpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der 61 Jahre alte Angeklagte soll mindestens elf Bilddateien, die unter anderem sexuelle Missbrauchshandlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sowie zehn Bilddateien, die sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen beiderlei Geschlechts gezeigt haben sollen, auf seinem Computer gespeichert haben. Daneben sollen auch sexuelle Handlungen von Kindern untereinander dargestellt worden sein. Der Angeklagte hat bestritten, davon Kenntnis zu haben, wie die Dateien auf seinen Computer gelangt sein sollen (Az. 6 Ns 443JS 18 429/12).

 

08.08.2014

 

Die 7.Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung aufgrund der beiderseitigen Berufung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau ? Strafrichter ? vom 10.02.2014, mit dem der Angeklagte wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Angeklagte soll  Kontodaten von dem Lebensgefährten seiner Mutter und dessen Mutter genutzt habe, um eigene Verbindlichkeiten zu tilgen bzw. Bestellungen zu finanzieren. Es soll sich um Transaktionen im Gesamtwert von ca. 2.200 ? gehandelt haben (AZ: 7 Ns 396 Js 100022/11).

                              

12.08.2014

 

Gegenstand der Berufung des Angeklagten ist ab 9:00 Uhr ein Verwerfungsurteil des Amtsgerichts Köthen vom 26.05.2014, mit dem der Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl wegen Nichterscheinens im Hauptverhandlungstermin verworfen worden war (Az. 6 Ns 292 Js 29806/12).

 

14.08.2014

 

Vor der 2. gr. Jugendkammer findet ab 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung gegen einen 61 Jahre alten Bitterfelder statt, den das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ? Jugendschöffengericht ? wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt hatte. Der Angeklagte soll hierbei in allen Fällen zum Nachteil desselben Mädchens (zur Tatzeit 12 bzw. 13 Jahre alt) gehandelt haben. Die Berufung wird von der Staatsanwaltschaft geführt, die das Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat (AZ: 2 Ns (181 Js 1983/14).

 

19.08.2014

 

Die 6. Strafkammer befasst sich ferner zweitinstanzlich ab 9:00 Uhr mit der Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen ? Strafrichterin ?, mit dem der Angeklagte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war. Der mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte, soll im September 2011 mit seinem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (mindestens 1,86 Promille) am Straßenverkehr teilgenommen haben. Hierfür hat das Amtsgericht eine Einzelstrafe von neun Monaten für tat- und schuldangemessen angesehen (Az. 6 Ns 594 Js 23276/11).

 

20.08.2014

 

In einer um 9:00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer hat sich ein 44-Jähriger anlässlich einer Berufungshauptverhandlung zu verantworten, der von 2007 bis 2012 in Coswig eine Cannabisplantage betrieben haben soll. Bei der Durchsuchung des Objekts am 09.02.2011 sollen Betäubungsmittel mit einer Nettomasse von 4512,50 g mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 399 g reinem THC sichergestellt worden sein. Das Amtsgericht hatte hierfür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgeurteilt. Aufgrund der Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hatte die 3. Kammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am 25 Juli 2013 das amtsgerichtliche Urteil dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte nicht wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern wegen unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu  einer dreijährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen sei. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten führte dazu, dass das Urteil der 3. Strafkammer von dem Oberlandesgericht Naumburg im Schuldspruch dahingehend geändert wurde, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu verurteilen sei, der Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben werde und im Umfang der Aufhebung die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau (nunmehr die 6. Kammer) zurückverwiesen wurde. Letztlich hat die 6. Strafkammer daher zu prüfen, ob unter dem von dem Oberlandesgericht vorgegebenen rechtlichen Gesichtspunkt eine mildere Strafe in Betracht kommt (Az. 6 Ns 661 Js 2934/1).

 

21.08.2014

 

Eine weitere Berufungsverhandlung, diesmal vor der 2. Strafkammer, wird ab 9:00 Uhr gegen einen 24-Jjährigen stattfinden, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern im minder schweren Fall von dem Amtsgericht Zerbst ? Jugendschöffengericht ? schuldig gesprochen und zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Im Sommer 2013 soll der Angeklagte mit einer Dreizehnjährigen in Kenntnis ihrer Minderjährigkeit im Rahmen einer Liebesbeziehung mindestens einmal den Beischlaf vollzogen haben. Der Angeklagte wendet sich mit seiner Berufung dagegen, dass die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde (AZ: 2 Ns 181 Js 26906/13).

 

26.08.2014

 

Schließlich verhandelt erneut die 6. Strafkammer ab 9:00 Uhr gegen einen 68-Jährigen, den das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen zum einen wegen Beleidigung in vier Fällen, in einem Fall verbunden mit einer Bedrohung, unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt hatte. Zum anderen hatte das Amtsgericht den Angeklagten wegen Beleidigung in sieben weiteren Fällen, hiervon in einem Fall tateinheitlich mit Bedrohung, sowie einer tatmehrheitlich hinzutretenden Bedrohung zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der bereits mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll im Zeitraum von Januar 2012 bis Juni 2013 verschiedenen Personen, teilweise mehrfach, mit ehrverletzenden Äußerungen, teilweise unter Androhung von Verletzungen u.ä., begegnet sein, wobei das Handeln des Angeklagten durch eine paranoide Persönlichkeitsstörung beeinträchtigt worden sein soll, so dass das Amtsgericht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausging. Die Berufung führt der Angeklagte (AZ: 6 Ns 394 Js 6140/13).

Eine mögliche Fortsetzung des Verfahrens ist für den 27.08.2014 ab 9:00 Uhr vorgesehen.

 

Soweit bei der 2. Strafkammer ? Schwurgereicht ? bereits das Verfahren hinsichtlich eines  Tötungsdelikts des Angeklagten zum Nachteil seines Vaters verhandelt wird, sind weitere Fortsetzungstermine für den 21.08.2014, 11:00 Uhr, den 22.08.2014, 9:00 Uhr, den 15.09.2014, 14:30 Uhr, den 16.09.2014, 13:30 Uhr, den 18.09.2014, 8:00, den 22.09.2014, 9:00 Uhr und den 25.09.2014, 13:00 Uhr, vorgesehen.

 

 

 

Regine Förger

stellv. Pressesprecherin

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