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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Polizeibeamten Andreas S. vom 27.03. bis 30.03.2007

02.02.2007, Dessau-Roßlau – 5

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 005/07

 

Dessau, den 30. Januar 2007

 

(LG DE) Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Polizeibeamten Andreas S. vom 27.03. bis 30.03.2007

Nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Dessau, Vorsitzenden Richter am Landgericht Steinhoff, wird bekannt gegeben, dass im Sitzungssaal 18 des Landgerichts Dessau, in dem die Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen des Todes des O. Jallow stattfinden wird, 25 Plätze für Medienvertreter reserviert werden.

Davon entfallen 15 Plätze auf Vertreter der Printmedien einschließlich der Nachrichtenagenturen, 3 Plätze auf Vertreter öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten, 3 Plätze auf Vertreter privat-rechtlich organisierter Fernsehsender sowie 4 Plätze auf Vertreter von Rundfunksendern, die ihre Presseausweise vorzuweisen haben.

Vor Beginn des jeweiligen Hauptverhandlungstages sind bis zum Einzug des Gerichts Filmaufnahmen sowie das Fotografieren im Sitzungssaal gestattet. Das Betreten des Sitzungssaales zu diesem Zwecke ist den akkreditierten Vertretern der Fernsehsender in Begleitung zweier weiterer namentlich benannter Personen (Kameramann und Assistent) gestattet. Letztere haben sich auf ein entsprechendes Zeichen des Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagte und Nebenklägervertreter dürfen nur mit deren Einwilligung gefilmt oder fotografiert werden. Soweit Vertreter der Printmedien die Anfertigung von Fotografien durch einen gesonderten Fotografen beabsichtigen, ist auch dieser rechtzeitig namentlich zu benennen. Er hat bei Beginn der Hauptverhandlung gleichfalls den Sitzungssaal zu verlassen.

Es ist beabsichtigt, die Plätze für die Medienvertreter namentlich zu reservieren, so dass entsprechende Akkreditierungswünsche ab sofort geltend gemacht werden können. Bereits eingegangene Anmeldungen werden bei der Platzzuweisung berücksichtigt.

Da nicht auszuschließen ist, dass die Zahl der Interessenten die Zahl der für Medienvertreter reservierten Plätze übersteigt, wird vorsorglich bereits jetzt darum gebeten, etwaige Möglichkeiten einer sog. "Poollösung" in den Blick zu nehmen und bei der Anmeldung hierauf hinzuweisen. Soweit erforderlich, muss anderenfalls eine Auswahl erfolgen. Ferner wird darum gebeten, die Anmeldungen bis zum 23.02.2007 vorzunehmen.

Engelhard

Vizepräsident des Landgerichts

 

 

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