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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau im Monat Mai 2007:

04.05.2007, Dessau-Roßlau – 12

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

Dessau, den 30. April 2007

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau im Monat Mai 2007:

Vorab wird mitgeteilt, dass im Hauptverfahren vor der 6. Strafkammer gegen zwei Polizeibeamte, die sich für den Tod des O. Jallow verantworten müssen, im Termin am 08.05.2007 der Arzt vernommen werden soll, der dem Geschädigten eine Blutprobe entnommen hat. Am 24.05.2007 soll der Brandsachverständige seine im Ermittlungsverfahren erstatteten Gutachten erläutern. An den weiteren bereits mitgeteilten Verhandlungstagen sollen weitere Zeugen vernommen werden.

Vorbehaltlich etwaiger änderungen finden im Mai 2007 am Landgericht Dessau im übrigen folgende Hauptverhandlungen statt:

1.

Die 2. Strafkammer verhandelt am 02.05.2007 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus Dessau, gegen den das Amtsgericht Dessau eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt hat. Der Angeklagte soll am 06.03.2006 in einer Kleingartenanlage in Dessau den Geschädigten mehrfach in die rechte Hand gebissen haben. Dieser hatte den Verdacht, dass der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Mittäter wenig zuvor zwei Gartenlauben in Brand gesetzt haben könnte und ihn deshalb festzuhalten versucht. Vom Tatvorwurf der Brandstiftung ist der Angeklagte vom Amtsgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Hauptverhandlung soll am 07.05.2007 und 14.05.2007 jeweils um 10.00 Uhr fortgesetzt werden.

Gleichfalls am 02.05.2007 verhandelt die 3. Strafkammer mehrere Berufungsverfahren. Zunächst hat sich ab 09.00 Uhr eine 52-jährige Frau aus Dobritz wegen Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten (Tatzeit: 31.03.2005, Tatort: Dobritz). Das Amtsgericht Zerbst hat die Angeklagte freigesprochen, wogegen sich die Berufung der Staatsanwaltschaft richtet. Um 10.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 42-jährigen, mehrfach auch einschlägig vorbestraften Mann aus Bernburg wegen Körperverletzung in zwei Fällen (Tatzeit: 28.04.2006; Tatort: Bernburg). Darüber hinaus liegen dem Angeklagten Bedrohung, Diebstahl und versuchte Körperverletzung zur Last. Das Amtsgericht Bernburg hat gegen ihn Freiheitsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten verhängt, deren Vollstreckungen jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Um 12.30 Uhr schließt sich eine Hauptverhandlung gegen eine 56-jährige Frau aus Dessau wegen Ladendiebstahls an (Tatzeit: 04.08.2005, Tatzeit: Dessau). Der Sitzungstag schließt um 14.15 Uhr mit einem Verfahren gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Delitzsch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Leistungserschleichung, Diebstahls und versuchten Diebstahls, gegen den in erster Instanz vom Amtsgericht Dessau eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt worden ist (Tatzeitraum: Mai bis November 2005; Tatort: Dessau).

2.

Die 7. Strafkammer hat sich am 03.05.2007 um 09.090 Uhr mit einem Berufungsverfahren gegen einen 64-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu befassen (Tatzeit:31.03.2006; Tatort: Wittenberg).

3.

Wiederum Berufungsverfahren sind Gegenstand der Sitzung der 3. Strafkammer am 09.05.2007. Ab 09.00 Uhr ist über die Berufung eines 22-jährigen Angeklagten aus Köthen zu entscheiden, den das Amtsgericht Köthen wegen auf der Hand tätowierter SS-Runen zu einer Geldstrafe verurteilt hat. Um 10.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 29-jährigen Mann aus Zerbst, den das Amtsgericht Dessau vom Tatvorwurf des Einbruchs in vier Gartenlauben in Dessau freigesprochen hat. Die Taten sollen sich bereits im September 2001 ereignet haben. Trotz einer DNA-Spur hat sich das Amtsgericht nicht die erforderliche überzeugung von der Schuld des Angeklagten verschaffen können. Die Staatsanwaltschaft Dessau hat hiergegen Berufung eingelegt. Ab 13.30 Uhr muss sich die Kammer mit der Anklage gegen einen 50-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Diebstahls einer EC-Karte sowie von Bargeld befassen (Tatzeit: 03.04.2006; Tatort: Wittenberg).

4.

Vor der 2. Strafkammer findet am 10.05.2007 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 43-jährigen Angeklagten aus Bücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zum Nachteil seiner mittlerweile 12-jährigen Adoptivtochter statt (Tatzeit: Sommer 2002 bis etwa Mitte 2003; Tatort: Wolfen). Das Amtsgericht Bitterfeld hat gegen den Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

5.

In einem Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer am 14.05.2007 um 09.00 Uhr liegt dem 31-jährigen Angeklagten aus Magdeburg Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage zur Last. Der Angeklagte, der selbst Jurist und bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, soll in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis seinen Bruder zu der Aussage bestimmt haben, dieser sei Fahrer gewesen. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den Mann unter Einbeziehung der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

6.

Vor der 2. Strafkammer findet am 16.05.2007 ab 10.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen zwei Männer im Alter von 19 und 22 Jahren wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung statt. Die Angeklagten sollen in den Abendstunden des 01.12.2005 vor dem Bahnhof in Zerbst dem Geschädigten Faustschläge und Fußtritte versetzt haben, um von ihm Bargeld zu verlangen. Dem Opfer, das unter anderem einen Riss im rechten Trommelfell erlitt, gelang es im Verlaufe der Auseinandersetzung zu flüchten, wobei er jedoch sein Fahrrad sowie seinen Rucksack zurückließ. Das Fahrrad warf einer der Angeklagten auf die Bahngleise, der andere Angeklagte nahm das Handy des Geschädigten an sich. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen die bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getretenen Täter Jugendstrafen von jeweils acht Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Gleichfalls am 16.05.2007 verhandelt die 3. Strafkammer mehrere Berufungsverfahren, und zwar ab 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 31-jährigen Mann aus Stade wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen (Tatzeit: 02.06.2005; Tatort: Dessau). Da die Taten in laufender Bewährung begangen worden sind, hat das Amtsgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und diese nicht zur Bewährung ausgesetzt. Um 10.00 Uhr hat sich das Gericht mit der Berufung der Staatsanwaltschaft Dessau gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau zu befassen, mit dem der 54-jährige Angeklagte aus Dessau wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden ist. Er soll am 14.12.2005 mit dem Betreten eines Supermarkts in Dessau gegen ein gegen ihn wegen früherer Ladendiebstähle verhängtes Hausverbot verstoßen haben. Ab 12.00 Uhr muss sich ein 23-jähriger Mann aus Köthen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, der am 12.10.2005 in Köthen anlässlich einer Verkehrskontrolle den Polizeibeamten Gewalt angedroht haben und handgreiflich geworden sein soll.

Vor der 7. Strafkammer beginnt am 16.05.2007 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 42-jährigen derzeit inhaftierten Angeklagten aus Dessau wegen Körperverletzung, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeitraum: Januar bis Juni 2005; Tatort: Dessau). Die Körperverletzung soll sich am 30.01.2005 in einer Gaststätte ereignet haben. Der Angeklagte soll dem Opfer einen Faustschlag in das Gesicht versetzt haben, in dessen Folge dieses mit dem Kopf gegen einen an der Wand angebrachten massiven Aschenbecher geprallt sein soll und notärztlich versorgt werden musste. Die Hauptverhandlung soll am 25.05.2007 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

7.

Am 18.05.2007 um 09.00 Uhr befasst sich die 7. Strafkammer mit der Berufung eines 26-jährigen Mannes aus Wittenberg, gegen den das Amtsgericht Wittenberg wegen Betäubungsmittelbesitzes und ¿handels eine Geldstrafe verhängt hat (Tatzeiten: Juli 2005 und Februar 2006; Tatort: Wittenberg).

8.

Vor der 1 Strafkammer hat sich am 21.05.2007 um 09.00 Uhr ein 17-jähriger Jugendlicher aus Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Tatgeschehen betrifft eine tätliche Auseinandersetzung in einer Schule in Wittenberg am 15.11.2005, an der insgesamt fünf Angeklagte beteiligt waren, die sämtlich vom Amtsgericht Wittenberg zur Verantwortung gezogen worden sind. Lediglich einer der Angeklagten hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Die Verhandlung ist nichtöffentlich. Um 13.00 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen einen 27-jährigen Angeklagten aus Plötzkau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchten Diebstahls von Schrott an (Tatzeit: 29.08.2006; Tatort: Plötzkau). Der Sitzungstag der 1. Kammer wird um 14.00 Uhr mit einem Verfahren gegen einen mutmaßlich 20-jährigen Angeklagten aus dem Benin beendet, dem Leistungserschleichung vorgeworfen wird.

9.

Vor der 6. Strafkammer ist am 22.05.2007 um 09.00 Uhr Prozessauftakt in einem Hauptverfahren gegen einen 43-jährigen, in dieser Sache inhaftierten Mann aus Köthen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Er soll am 02.01.2007 aus Eifersucht seiner 41-jährigen Lebensgefährtin zwei Stiche mit einem Küchenmesser in den Unterbauch versetzt haben, die allerdings keine lebensgefährlichen Verletzungen nach sich zogen. Dabei soll er dem Opfer gedroht haben es umzubringen. Der Angeklagte war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert. Die Kammer plant die Fortsetzung der Hauptverhandlung für den 25.05.2007, 09.00 Uhr.

10.

Am 30.05.2007 sind Gegenstand der Sitzung der 3. Strafkammer zwei Berufungsverfahren. Um 09.00 Uhr ist zunächst über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zerbst zu befinden, mit dem der 24-jährige Angeklagte aus Zerbst wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden ist. Er soll am 03.09.2005 einer Gruppe Volltrunkener, die vor seinem Haus lärmten, mit einem Staubsaugerrohr zunächst gedroht und im weiteren Verlaufe einem der Anwesenden zwei Schläge hiermit versetzt haben, die allerdings zu keinen nennenswerten Verletzungen führten. Gleichfalls auf die Berufung der Staatsanwaltschaft überprüft die Kammer ab 13.30 Uhr ein Urteil des Amtsgerichts Köthen, mit dem ein 56-jähriger Angeklagte aus Menslage/Bottdorf vom Vorwurf des versuchten Betruges freigesprochen worden ist. Das vermeintliche Tatgeschehen steht im Zusammenhang mit einem Fußballfreundschaftsspiel zwischen einem Verein in Köthen und einem Profiverein, das bereits vor geraumer Zeit stattfand. Der Angeklagte soll im Zuge der Vermittlung dieses Spiels einen Betrag in Höhe von 10.000,- DM möglicherweise zu Unrecht erhalten haben. Er hat sich in einem vorangegangen Zivilrechtsstreit nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wider besseres Wissen damit verteidigt, das Geld an den damaligen Trainer des Profivereins weitergeleitet zu haben. Das Amtsgericht hat den Nachweis nicht als geführt angesehen, weil der Trainer im Strafverfahren anders als noch im Zivilrechtsstreit die Angaben des Angeklagten bestätigt hat.

Frank Straube

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