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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau im Monat Mai 2007:

09.05.2007, Dessau-Roßlau – 13

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 013/07

 

Dessau, den 8. Mai 2007

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau im Monat Mai 2007:

Folgende weitere Berufungshauptverhandlungen finden im Mai 2007 vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau statt:

1. Am 22.05.2007 um 13.00 Uhr muss sich eine 57-jährige Frau aus Dessau wegen uneidlicher Falschaussage verantworten, die im Oktober 2006 vor dem Landgericht in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihren Sohn zu dessen Gunsten wahrheitswidrig angegeben haben soll, das Fahrzeug selbst gesteuert zu haben.

2. Am 24.05.2007 um 10.00 Uhr findet eine Verhandlung gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Dessau wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung statt. Er soll dem Geschädigten dessen EC-Karte entwendet und damit in 21 Fällen Waren im Gesamtwert von etwa 3.000,- ¿ bezahlt haben, wobei er jeweils die Handschrift des Geschädigten nachgeahmt haben soll. Das Amtsgericht Dessau hat gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

Um 14.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 24-jährigen Mann aus Bernburg wegen einer Trunkenheitsfahrt (Tatzeit: 09.12.2006; Tatort: Bernburg).

3. Am 29.05.2007 um 09.00 Uhr hat die Kammer sich mit der Berufung eines 35-jährigen Angeklagten aus Wittenberg zu befassen, gegen den das Amtsgericht Wittenberg wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung eine neunmonatige Freiheitsstrafe verhängt hat, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ihm wird vorgeworfen, im April 2004 im Zustand beträchtlicher Alkoholisierung versucht zu haben, seine Lebensgefährtin in deren Wohnung gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen. Dabei soll er die Geschädigte geschlagen und mit dem Kopf gegen das Bett gestoßen haben, wodurch diese Prellungen im Gesicht erlitt. Das Amtsgericht hat den Angeklagten, der sich seiner Einlassung zufolge an den Tathergang nicht erinnern kann, ferner zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 2.500,- ¿ verurteilt.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

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