Menu
menu

Kontakt

Landgericht Dessau-Roßlau
Pressesprecher:
VRiLG Frank Straube
Telefon: +49 340 2021445
Fax: +49 340 2021442, 2021430
E-Mail: presse.lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de 
Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
Adresse des Landgerichts Dessau-Roßlau 

Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar 2008:

31.01.2008, Dessau-Roßlau – 2

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 002/08

 

Dessau, den 29. Januar 2008

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar 2008:

Vorab wird gebeten, etwaige Presseanfragen in der Zeit vom 04.02.2008 bis zum 08.02.2008 ausschließlich an Frau Richterin am Landgericht Förger (0340 2021446) zu richten. Vorbehaltlich etwaiger änderungen finden im Februar 2008 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

1.

Den Auftakt bildet am 01.02.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer gegen einen 48-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 04.06.2007; Tatort. Köthen).

2.

Vor der 6. Strafkammer beginnt am 04.02.2008 um 09.00 Uhr ein Schwurgerichtsverfahren gegen einen 32-jährigen, derzeit inhaftierten nigerianischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 14.08.2007 im Zug von Bitterfeld nach Muldenstein das 24-jährige Opfer nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung gedrosselt zu haben. Im weiteren Verlaufe soll der Angeklagte dem Geschädigten vor einer Asylbewerberunterkunft in Friedersdorf Messerstiche in den Unterarm sowie in den Brustbereich versetzt und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte erlitt bei der Tat erhebliche, jedoch keine lebensgefährlichen Verletzungen. Die Hauptverhandlung soll am 25.02.2008 um 09.00 Uhr sowie am 27.02.2008 und 05.03.2008 jeweils um 10.00 Uhr fortgesetzt werden.

3.

In einem Berufungsverfahren vor der 1. Strafkammer am 05.02.2008 um 13.00 Uhr muss sich ein 25.jähriger Angeklagter aus Dessau wegen Diebstahls einer CB-Funkanlage aus einem im Stadtgebiet von Dessau abgestellten Pkw verantworten (Tatzeit: 13.03.2006).

Die 7. Strafkammer verhandelt am 05.02.2008 zwei Berufungsverfahren. Um 10.00 Uhr hat sich zunächst ein 55-jähriger vielfach vorbestrafter Mann aus Wolfen wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 27.09.2004; Tatort: Zerbst) und unerlaubten Besitzes mehrerer Schusswaffen und anderer nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtiger Gegenstände zu verantworten, darunter sog. Wurfsterne sowie ein Würgeholz. Die Hauptverhandlung soll am 13.02.2008 um 10.00 Uhr fortgesetzt werden.

Um 14.00 Uhr hat die Kammer über die Berufung eines 36-jährigen Angeklagten aus Dessau gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau zu befinden, mit dem gegen den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten verhängt worden ist, deren Vollstreckung angesichts seiner Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist (Tatzeit: 21.07.2007; Tatort: Dessau).

4.

Wiederum vor der 7. Berufungskammer finden am 07.02.2008 weitere Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 36-jährigen Angeklagten aus Landsberg wegen versuchten Diebstahls in einem Bau- und Gartenmarkt in Jessen (Tatzeit: 22.07.2006).

Um 14.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 24-jährigen Mann aus Coswig wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll am 17.09.2006 nach einer Veranstaltung im Schlosshof in Coswig nach einer verbalen Auseinandersetzung sein Opfer auf dem Heimweg zu Boden gestoßen und ihm sodann mehrere Fußtritte versetzt haben, so dass der Geschädigte zeitweilig das Bewusstsein verlor. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich dessen Berufung.

5.

Vor der 2. Strafkammer findet am 12.02.2008 um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 62-jährigen Mann aus Sandersdorf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung in mehreren Fällen, Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung statt (Tatzeitraum: Dezember 2004 bis April 2006). Die 6. Strafkammer hatte gegen den Mann im Mai 2007 eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil im Strafausspruch wegen eines Fehlers bei der Gesamtstrafenbildung aufgehoben, so dass die 2. Strafkammer nunmehr erneut über das Strafmaß zu befinden hat.

6.

Gleichfalls am 12.02.2008 um 09.00 Uhr beginnt vor der 6. Strafkammer ein Verfahren gegen zwei Angeklagte aus Sandersdorf und Söllichau im Alter von 36 und 38 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Nötigung zur Last legt. Sie sollen am 21.09.2001 das Opfer in dessen Wohnung in Sandersdorf zunächst mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert und dabei eine angeblich von diesem entwendete Geldbörse herausverlangt haben. Später sollen sie den Geschädigten in dessen gefüllter Badewanne mehrfach mit dem Kopf unter Wasser gedrückt haben, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Die Täter soll erst aufgrund des Hinzukommens eines Zeugen von ihrem weiteren Tun abgelassen haben. Das Opfer erlitt eine Fraktur des Jochbeins sowie des Unterkiefers. Die Hauptverhandlung soll am 21.02.2008 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

7.

Die 7. Strafkammer hat am 12.02.2008 ab 09.00 Uhr über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau zu entscheiden, mit dem eine 55-jährige Lehrerin aus Dessau vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden ist. Sie soll am 17.11.2006 in einer Grundschule in Dessau einen achtjährigen Schüler an den Handgelenken gegriffen und ihm ihr Knie in den Unterleib gestoßen haben. Das Amtsgericht hatte gegen die Angeklagte, die den Tatvorwurf bestreitet, zunächst im Strafbefehlswege eine Geldstrafe verhängt. Auf den Einspruch der Angeklagten hat das Amtsgericht eine Reihe von Mitschülern als Zeugen vernommen, sich im Ergebnis der Beweisaufnahme aufgrund von Widersprüchen in den Zeugenaussagen jedoch nicht die erforderliche überzeugung von der Schuld der Angeklagten verschaffen können.

Um 14.00 Uhr schließt sich eine weitere Berufungsverhandlung gegen einen 26-jährigen, derzeit in anderer Sache inhaftierten Angeklagten aus Köthen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an (Tatzeit: 27.11.2006; Tatort: Köthen).

8.

Die 8. Strafkammer hat sich am 12.02.2008 um 09.00 Uhr mit der Anklage gegen einen 37-jährigen, derzeit in anderer Sache inhaftierten Mann aus Bahrendorf wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen zu befassen (Tatzeitraum: Mai bis Oktober 2006; Tatorte: Bernburg und Nienburg).

Ab 13.00 Uhr hat sich ein 71-jähriger Angeklagter aus Jeßnitz wegen Nötigung zu verantworten. Er soll am 20.01.2006 in Jeßnitz mit seinem Pkw auf eine Passantin zugefahren sein, so dass diese im letzten Moment eine Ausweichbewegung machen musste, um nicht von dem Fahrzeug erfasst zu werden. Hintergrund des Geschehens sind möglicherweise frühere Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten. Das Amtsgericht hat gegen den Mann, der den Tatvorwurf in Abrede stellt, eine Geldstrafe von insgesamt 1.000,- ¿ verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

9.

Vor der 3. Strafkammer findet am 13.02.2008 um 13.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Mali wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen statt (Tatzeitraum: Juli 2004 bis April 2005; Tatort: Dessau).

10.

In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 14.02.2008 um 09.00 Uhr müssen sich zwei Angeklagte im Alter von 42 und 26 Jahren aus Zörbig und Wörbzig wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung verantworten. Sie sollen als Arbeitnehmer einer Sanitär- und Heizungsinstallationsfirma im März 2006 aus einem ihnen dienstlich überlassenen Kleintransporter diverses Werkzeug sowie Baumaterial entwendet haben, nachdem ihnen bekannt geworden war, dass der Arbeitgeber insolvent sei.

11.

Am 18.02.2008 um 09.00 Uhr hat die 3. Strafkammer über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bernburg zu entscheiden, mit dem ein 63-jähriger Mann aus Endorf vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden ist. Der Angeklagte soll in den Abendstunden des 05.11.2003 auf der Straße zwischen Mehringen und Schackstedt ein unbeleuchtetes Pferdefuhrwerk geführt haben. Der Geschädigte, der sich dem Gespann mit seinem Pkw von hinten annäherte, bemerkte dieses zu spät und lenkte sein Fahrzeug im letzten Moment auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem entgegenkommenden Lkw kollidierte und infolge der erlittenen Verletzungen noch am Unfallort verstarb. Das Amtsgericht hat ein Unfallrekonstruktionsgutachten eingeholt und ist im Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass der Geschädigte das Pferdefuhrwerk trotz der einsetzenden Dämmerung aus einer Entfernung von 80 Metern rechtzeitig habe erkennen und den Unfall habe vermeiden können. Die fehlende Beleuchtung des Gespanns sei damit für das Unfallereignis nicht ursächlich geworden. Die Hauptverhandlung wird am 25.02.2008 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

12.

Am 19.02.2008 um 09.00 Uhr hat sich die 1. Strafkammer erneut mit einem Verfahren gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus Wittenberg zu befassen, der am 07.05.2006 an der Geiselnahme eines Tankstellenangestellten in Wittenberg beteiligt gewesen sein soll. Seine Verurteilung durch die 2. Strafkammer im April 2007 hatte der Bundesgerichtshof wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Der Termin sollte ursprünglich am 10.01.2008 stattfinden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der Pressemitteilung vom 28.12.2007 verwiesen.

13.

Ebenfalls am 19.02.2008 finden vor der 7. Strafkammer zwei Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 31-jährigen Mann aus Bitterfeld wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 01.06.2007; Tatort: Bitterfeld). Da der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft ist, hat das Amtsgericht gegen ihn eine siebenmonatige Freiheitsstrafe verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Um 14.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Gräfenhainichen wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Tatzeit: 08.04.2007; Tatort: Gräfenhainichen).

14.

In einer Berufungshauptverhandlung vor der 2. Strafkammer hat sich am 20.02.2008 um 09.00 Uhr ein 22-jähriger Angeklagter aus Vockerode wegen Betruges in sieben Fällen zu verantworten. Er soll bei verschiedenen Banken Konten eröffnet und in der Folge mit den ausgestellten EC-Karten überwiegend Unterhaltungselektronik im Gesamtwert von über 4.000,- ¿ gekauft haben, ohne dass die Konten Deckung aufwiesen. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den mehrfach vorbestraften Mann eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

15.

Vor der 7. Strafkammer beginnt am 21.02.2008 um 09.00 Uhr das Berufungsverfahren gegen einen 37-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Betruges in fünf Fällen. Er soll in den Jahren 2000 bis 2004 zu Unrecht Leistungen der Agentur für Arbeit in Höhe von mehr als 27.000,- ¿ bezogen haben, weil er bei seinen Anträgen jeweils Einkünfte aus einer Tätigkeit als Taxifahrer verschwiegen haben soll. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen den Angeklagten, der bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, für den Betrieb eines Taxi jedoch keine Konzession besitzt, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Es hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Angeklagte besonders gleichgültig und uneinsichtig sei und noch unmittelbar vor der Hauptverhandlung weitere Schwarzfahrten unternommen habe, was Zeugen bestätigt hätten. Gegen das Urteil des Amtsgerichts richtet sich die Berufung des Angeklagten. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 03.03.2008, 09.00 Uhr geplant.

16.

In einem Berufungsverfahren vor der 2. Strafkammer am 26.02.2008 um 09.00 Uhr muss sich ein Angeklagter aus Wittenberg im Alter von 20 Jahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 75 Fällen verantworten (Tatzeitraum: März 2005 bis September 2006; Tatort: Wittenberg). Mitangeklagt ist ein 28-jähriger Mann aus Wittenberg wegen Unterschlagung, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, sich einen Reichsadler eines Denkmals in Gadegast zugeeignet zu haben. Dieser war am 23.07.2006 entwendet worden und wurde im Rahmen einer Durchsuchung am 12.09.2006 bei dem Angeklagten gefunden. Den Nachweis, dass der Angeklagte auch den Diebstahl begangen hat, hat das Amtsgericht nicht als geführt angesehen.

17.

Vor der 7. Strafkammer finden am 26.02.2008 zwei weitere Berufungsverfahren statt. Zunächst beginnt um 09.00 Uhr das Verfahren gegen einen 34-jährigen, derzeit in anderer Sache inhaftierten Angeklagten aus Raguhn wegen Trunkenheit im Verkehr und Ladendiebstahls (Tatzeit: April 2006; Tatort: Bitterfeld).

Um 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen wegen Diebstahls eines Autoradios aus einem Pkw (Tatzeit: 09.01.2007; Tatort: Zerbst).

18.

Die 2. Strafkammer hat am 27.02.2008 um 09.00 Uhr über die Berufung eines 18-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu entscheiden, mit dem der 18-jährige Angeklagte aus Sandersdorf wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 44 Fällen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist (Tatzeitraum: März 2006 bis Februar 2007; Tatort: Greppin und Leipzig). Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Hauptverhandlung nichtöffentlich.

19.

Am 28.02.2008 um 09.00 Uhr ist vor der 6. Strafkammer Uhr Prozessauftakt im Verfahren gegen einen 46-jährigen Mann und dessen dann 41-jährige Ehefrau aus Luko wegen gewerbsmäßigen Betruges. Die Angeklagten sollen als Inhaber von Makler- und Finanzierungsbüros in Dessau und Roßlau zwischen 1997 und 2004 in über 200 Fällen Provisionen für die Vermittlung von Kreditverträgen vereinnahmt haben, zu deren Abschluss es aufgrund der durchweg angespannten finanziellen Situation der Geschädigten jeweils nicht gekommen ist. Die Kammer hat aufgrund der Komplexität des Anklagevorwurfs insgesamt 20 weitere Verhandlungstage vorerst bis zum 10.07.2008 anberaumt. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich bereits im November 2007 beginnen.

20.

Gleichfalls am 28.02.2008 findet um 09.00 Uhr vor der 7. Strafkammer ein Berufungsverfahren gegen einen 29-jährigen, derzeit in anderer Sache inhaftierten Angeklagten aus Köthen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 6 Fällen statt (Tatzeitraum: März bis Juli 2006; Tatort: Köthen).

21.

Den Abschluss des Monats bildet am 29.02.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer, in dem die Staatsanwaltschaft dem 43-jährigen Angeklagten aus Zerbst vorwirft, im Juni 2005 in betrügerischer Weise den Bau eines Swimmingpools auf dem Grundstück seiner Eltern in Zerbst in Auftrag gegeben zu haben, obwohl er von vornherein gewusst habe, die Rechnungen des Bauunternehmens in Gesamthöhe von etwa 17.000,- ¿ nicht begleichen zu können.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

Impressum:

Landgericht Dessau

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links