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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar

06.02.2008, Dessau-Roßlau – 3

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 003/08

 

Dessau, den 5. Februar 2008

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar

Folgende weitere Hauptverhandlungen finden Im Monat Februar vorbehaltlich kurzfristiger änderungen am Landgericht Dessau-Roßlau statt:

1.Die 8. Strafkammer (AZ: 8 Kls 1/08) verhandelt am 13.02.2008, 09:00 Uhr, erstinstanzlich gegen einen zweiunddreißigjährigen, mehrfach vorbestraften Köthener, jetzt in Dessau-Roßlau lebenden, Angeklagten, dem vorgeworfen wird, am 06.09.2007 in Köthen eine Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (u.a. durch Würgen am Hals) zum Nachteil seiner (ehemaligen) Freundin begangen zu haben, nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, die Beziehung beenden zu wollen. Der Angeklagte behauptet, die Beziehung seinerseits beendet zu haben. Im Anschluss daran sei es zum einverständlichen Geschlechtsverkehr gekommen.

Der Angeklagte befindet sich aufgrund dieser Tat seit 07.09.2007 in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind für den 15.02., 20.02., jeweils ab 9:00 Uhr, 21.02. ab 13:00 Uhr und 22.02.2008 ab 9:00 Uhr geplant.

2.Am 19.02.2008, 11:00 Uhr, befasst sich die 1. Strafkammer (AZ: 1 Ns 2/08 E) mit einer Berufung eines in Groß-Naundorf wohnenden, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten (34), den das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Beihilfe zu einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Er soll es am 26.11.2006 in den frühen Morgenstunden nicht nur geduldet haben, dass eine zwanzigjährige Bekannte, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, sein Fahrzeug fuhr, sondern soll sie als Beifahrer hierbei auch durch Bereitstellung des Schlüssels, Hilfe beim Starten und Lösen der Handbremse unterstützt haben. Nachdem die gesondert Verfolgte das Fahrzeug gegen ein anderes Fahrzeug gelenkt hatte, soll der Angeklagte das Fahrzeug selbst zurückgefahren haben, wobei er nur geringfügig alkoholisiert gewesen sein soll. Der Angeklagte hat abgestritten, bei der Fahrt anwesend gewesen zu sein.

Um 14:00 Uhr folgt eine weitere Verhandlung der 1. Strafkammer (1 Ns 22/07 E). Zur überprüfung ist ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen gestellt, das den sechsundvierzigjährigen Angeklagten unter Einbeziehung einer weiteren dreimonatigen Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt hat. Der vorbestrafte Angeklagte soll am 18.07.2006 in einer Gartenanlage in Sandersdorf OT Renneritz die zehnjährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin mittels eines Schuhanziehers fünf Mal auf den Oberschenkel geschlagen haben, so dass diese erhebliche Schmerzen und mehrere in Striemen verlaufende Hämatome erlitt.

Regine Förger

Pressesprecherin

 

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