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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Mai 2008:

09.05.2008, Dessau-Roßlau – 10

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 010/08

 

Dessau, den 28. April 2008

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Mai 2008:

Vorbehaltlich etwaiger änderungen finden im Mai 2008 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

1. Die 3. Strafkammer verhandelt am 02.05.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 48-jährigen Mann aus Gröbzig wegen Vergewaltigung statt. Das Amtsgericht Köthen hat ihn für schuldig befunden, im Oktober 1997 seine frühere Lebensgefährtin gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Es hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, wogegen sich die Berufung des Mannes richtet.

2. In einem Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer am 05.05.2008 um 09.00 Uhr muss sich ein 33-jähriger Angeklagter aus Wolfen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten (Tatzeit: 20.01.2007; Tatort: Jeßnitz). Da die Tat in laufender Bewährung begangen worden ist, hat das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

3. Vor der 1. Strafkammer finden am 06.05.2008 zwei Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen zwei weibliche Angeklagte aus Wittenberg im Alter von 20 und 25 Jahren wegen Beleidigung. Sie sollen am 02.05.2007 vor einem Einkaufsmarkt in Wittenberg eine Bekannte wüst beschimpft haben. Um 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen mutmaßlich 20-jährigen Angeklagten unbekannter Staatsangehörigkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen (Tatzeitraum: Ende 2006/Anfang 2007; Tatort: Dessau).

Gleichfalls am 06.05.2008 verhandelt auch die 7. Strafkammer zwei Berufungsverfahren. Zunächst muss sich die Kammer ab 09.00 Uhr mit der Berufung eines 49-jährigen, vielfach einschlägig vorbestraften Mannes aus Bitterfeld gegen seine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten befassen (Tatzeit: 10.11.2007; Tatort: Bitterfeld). Um 13.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 43-jährigen Mann aus Paderborn an, dem die Staatsanwaltschaft mehrfachen Betrug vorwirft. Er soll im Herbst 2004 von verschiedenen Pfarrern im Raum Bad Schmiedeberg unter Vorspiegelung von Notlagen Geldbeträge erschlichen haben, deren Rückzahlung er von vornherein nicht beabsichtigt hatte. Die 3. Strafkammer hatte gegen den mehrfach vorbestraften Mann bereits im Februar 2007 unter Einbeziehung eines Urteils des Landgerichts Leipzig eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verhängt. Auf die hiergegen gerichtete Revision des Mannes hat das Oberlandesgericht Naumburg das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Zwischenzeitlich ist der Angeklagte wegen weiterer Straftaten vom Landgericht Leipzig erneut zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

4. In einem Berufungsverfahren am 08.05.2008 um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer geht es um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 24-jährigen Angeklagten aus Bobbau (Tatzeit: 25.02.2006; Tatort: Bitterfeld).

Die 7. Strafkammer verhandelt am 08.05.2008 um 08.30 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 26-jährigen Mann aus Jessen gleichfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll am 23.06.2007 seine frühere Lebensgefährtin in deren Wohnung in Jessen aufgesucht haben, mit der er auch ein gemeinsames Kind hat. Dort soll der Angeklagte den Geschädigten im Bett vorgefunden und ihm daraufhin Faustschläge und Fußtritte versetzt haben. Der Geschädigte, dessen gesamtes Gesicht infolge der Gewalteinwirkung geschwollen war, hat angegeben, dass ihm der Angeklagte für den Fall der Anzeigenerstattung mit weiteren übergriffen gedroht habe.

5. Vor der 6. Strafkammer beginnt am 09.05.2008 um 09.00 Uhr ein Sicherungsverfahren gegen eine 36-jährige ukrainische Staatsangehörige wegen versuchten Totschlags. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 01.01.2008 in Kemberg dem Geschädigten in dessen Wohnung mit einem Brotmesser einen gezielten Stich in die Bauchhöhle versetzt zu haben. Die Klinge drang etwa 8-10 cm ein, verursachte allerdings keine lebensgefährlichen Verletzungen. Die Beschuldigte, die nach dem Ergebnis der Ermittlungen an einer paranoiden Psychose leidet, soll ihre Tochter in der Wohnung des Geschädigten vermutet haben. Die Kammer wird darüber befinden müssen, ob die Beschuldigte in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses unterzubringen ist. Die Verhandlung wird am 15.05.2008 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

6. In einer am 13.05.2008 ab 09.00 Uhr vor der 2. Strafkammer stattfindenden Hauptverhandlung müssen sich zwei Angeklagte aus Wolfen im Alter von 21 Jahren wegen schweren Raubes, räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sollen sie in den Nachstunden des 16.07.2006 vor einer Grundschule in Wolfen ihr Opfer mit einem Elektroschocker sowie Fußtritten gegen den Kopf malträtiert haben, um die Herausgabe eines Radios zu erzwingen. Im Verlaufe der weiteren Auseinandersetzung sollen die Angeklagten einem weiteren Geschädigten eine Glasscherbe gegen den Hals gehalten und ihm seinen Rucksack mit Ausweisdokumenten, einer EC-Karte sowie etwa 10,00 ¿ Bargeld weggenommen haben. Beim Verlassen des Tatortes sollen sie "Heil Hitler" ¿ Rufe ausgestoßen haben. Beide Angeklagte sind bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Ebenfalls am 13.05.2008 finden vor der 7. Strafkammer zwei Berufungsverfahren statt. Zunächst muss sich das Gericht ab 09.00 Uhr mit der Berufung eines 36-jährigen Mannes aus Thießen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zerbst auseinander setzen. Das Amtsgericht hat gegen den Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe verhängt (Tatzeit: 26.08.2007; Tatort: Roßlau). Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil gleichfalls angefochten.

Um 14.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 44-jährigen Mann aus Köthen ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr (Tatzeit: 03.10.2007; Tatort: Köthen). Da der Mann in der Vergangenheit bereits massiv strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und zur Tatzeit unter doppelter Bewährung stand, hat das Amtsgericht Köthen gegen ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt, obgleich die Tat mit einem Fahrrad verübt wurde.

7. Wiederum die 7. Strafkammer verhandelt auch am 15.05.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren, in dem sich der 25-jährige Angeklagte aus Bitterfeld wegen Beleidigung zu verantworten hat. Er soll im Oktober 2007 einen Mitarbeiter einer Sozialbehörde in Bitterfeld aus Verärgerung über eine Entscheidung der Behörde als "Drecksau" beschimpft haben. Der Mann war erst kurz zuvor aus dem Strafvollzug entlassen worden und ist vom Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen erneut zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vom weiteren Tatvorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung.

Auch vor der 8. Strafkammer findet am 15.05.2008 um 13.00 Uhr ein Berufungsverfahren statt, das sich gegen einen 45-jährigen Mann aus München richtet, der mehrfach seine Ehefrau mit dem Tode bedroht haben soll, weil diese sich von ihm trennen wollte (Tatzeitraum: Dezember 2006 ¿ März 2007; Tatort: Köthen).

8. In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer am 16.05.2008 um 09.00 Uhr geht es um ein Urteil des Amtsgerichts Dessau, mit dem gegen den 32-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten verhängt worden ist (Tatzeit: 09.10.2006; Tatort: Dessau). Der Angeklagte ist mehrfach auch einschlägig vorbestraft.

9. Mit der Berufung des Nebenklägers muss sich die 3. Strafkammer in einem Berufungsverfahren am 19.05.2008 ab 09.00 Uhr befassen. Zu verantworten hat sich ein 32-jähriger Mann aus Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll den Geschädigten am 09.03.2007 in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Wittenberg mehrfach mit einem Hocker geschlagen haben, so dass dieser sich eine Fraktur des linken Sprunggelenks zuzog. Das Amtsgericht Wittenberg hat den Angeklagten vom Tatvorwurf freigesprochen, weil ein rechtsmedizinischer Sachverständiger die angebliche Gewalteinwirkung als Verletzungsursache ausgeschlossen habe und auch sonst Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Schilderung des Geschädigten bestünden.

10. Am 19.05.2008 um 13.00 Uhr verhandelt die 3. Strafkammer ein Berufungsverfahren gegen einen 43-jährigen Mann aus Pforzheim wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung. Er soll versucht haben, im Juni 2007 bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur in Roßlau unter Vorlage eines gefälschten Arbeitsvertrages Umzugskostenbeihilfe zu erschleichen. Die Fälschung wurde rechtzeitig bemerkt.

11. In einem Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer am 22.05.2008 um 09.00 Uhr wird dem 23-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld vorgeworfen, am 08.10.2006 in einem Asylbewerberheim in Friedersdorf wissentlich Betäubungsmittel mit gefälschten Banknoten bezahlt zu haben.

12. Die 3. Strafkammer verhandelt am 23.05.2008 zwei weitere Berufungsverfahren, und zwar um 08.20 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 45-jährigen Mann aus Timmenrode wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 28.03.2007; Tatort: Wittenberg). Um 09.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen Körperverletzung in zwei Fällen an. Die Taten soll sich am 01.04.2006 im Zuge einer Auseinandersetzung mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Köthen ereignet haben.

Gleichfalls am 23.05.2008 beginnt um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer ein Verfahren gegen drei Angeklagte im Alter zwischen 37 und 41 Jahren aus Dessau und Umgebung wegen räuberischer Erpressung. Sie sollen bereits im Juni 1994 eine Sparkassenfiliale in Vockerode überfallen haben. Die seinerzeit geführten Ermittlungen blieben erfolglos. Einer der mutmaßlichen Täter, der von Zielfahndern in der Dominikanischen Republik aufgespürt wurde und gegenwärtig eine mehrjährige Freiheitsstrafe in Thüringen verbüßt, hatte im dortigen Verfahren Andeutungen zu der Straftat gemacht, die zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führten. Die Staatsanwaltschaft geht in deren Ergebnis davon aus, dass einer der Täter mit einer Pistole bewaffnet und einem Integralhelm bekleidet die Filiale betrat und die Herausgabe von mehr als 30.000,- DM erzwang. Die beiden Mittäter sollen an unterschiedlichen Orten mit Fluchtfahrzeugen gewartet haben.

13. In einem am 27.05.2008 um 09.00 Uhr vor der 2. Strafkammer beginnenden Schwurgerichtsverfahren müssen sich vier Angeklagte aus Sandersdorf, Bitterfeld und Wolfen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren wegen räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und Aussetzung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht des 18.02.2007 in Bitterfeld einen angetrunken auf einer Bank vor dem Bahnhof in Bitterfeld schlafenden 41-jährigen Mann zunächst unter Gewaltandrohung zur Herausgabe von 10,00 ¿ Bargeld gezwungen zu haben. Wenig später sollen die Angeklagten erneut zum Tatort zurückgekehrt und ihr Opfer in eine entlegene Gegend gelockt haben. Dort soll einer der Angeklagten erst eine Bierflasche auf dem Kopf des Geschädigten zerschlagen haben. Dann sollen sämtliche Täter massiv auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen und -getreten und ihn anschließend seinem Schicksal überlassen haben. Das Opfer erlitt bei dem Tatgeschehen komplizierte Mittelgesichts- und Rippenfrakturen und verlor eine beträchtliche Menge Blut. Allein der Umstand, dass die Angeklagten den Mann vor Verlassen des Tatorts in stabile Seitenlage gebracht haben sollen, ist es zu verdanken, dass er nicht infolge Einatmens von Blut verstorben ist. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von einem Rücktritt vom Versuch des Totschlags aus.

Das Opfer ist durch eine etwa 30 cm lange Narbe über die gesamte Schädelplatte sowie eine größere Narbe am Hals, die Folge eines notwendigen Luftröhrenschnitts ist, dauerhaft entstellt. Es steht seither unter Betreuung. Die Angeklagten, die das Tatgeschehen im Ermittlungsverfahren weitgehend eingeräumt haben, befanden sich nach der Tat mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung soll am 09.06., 23.06., 24.06. und 30.06.2008 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

14. Wiederum die 2. Strafkammer verhandelt am 28.05.2008 um 13.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 29-jährigen Angeklagten aus Sottershausen wegen Körperverletzung. Die Tat soll sich am 11.09.2005 nach einer Disko in Gräfenhainichen im Zuge einer Auseinandersetzung zwischen rechts- und linksorientierten Besuchern der Diskothek ereignet haben.

15. Der Monat wird beendet mit einem Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 29.05.2008 um 14.00 Uhr, das sich gegen eine 26-jährige, derzeit in anderer Sache inhaftierte Frau aus Wittenberg richtet. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen die einschlägig vorbestrafte Angeklagte wegen Ladendiebstahls eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt (Tatzeit: 18.07.2007; Tatort: Wittenberg). Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung der Frau.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

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