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(LG DE) Dessau-Roßlau, den 13.01.2009
13.01.2009, Dessau-Roßlau – 2
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 002/09
Dessau, den 13. Januar 2009
(LG DE) Dessau-Roßlau, den 13.01.2009
Die 6. Strafkammer hat einen 47-jährigen Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung sowie der Strafvereitelung im Amt freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, im September 2004 als Vorsitzender des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Zeitz einen Haftbefehl gegen einen wegen mehrfachen Diebstahls und Steuerhehlerei angeklagten vietnamesischen Staatsangehörigen aufgehoben zu haben, um dessen Abschiebung nach Vietnam zu ermöglichen, obwohl die Staatsanwaltschaft die hierzu erforderliche Zustimmung nicht erteilt hatte (Pressemitteilung 023/2008 vom 28.10.2008).
Das nunmehr vollständig begründete Urteil war bereits am 19.11.2008 ergangen. Die Kammer hat darin ausgeführt, dass der Richter aus Rechtsgründen freizusprechen gewesen sei. Sein Handeln erfülle weder den Tatbestand der Rechtsbeugung noch der Strafvereitelung im Amt. Die Aufhebung des Haftbefehls sei im Ergebnis rechtmäßig gewesen. Sie sei lediglich mit einer unzutreffenden Begründung erfolgt.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
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