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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Januar 2009:

23.01.2009, Dessau-Roßlau – 4

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 004/09

 

Dessau, den 23. Januar 2009

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Januar 2009:

Die 2. Strafkammer hat heute nach viertägiger Hauptverhandlung gegen vier Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren aus Jessen wegen teils versuchten Mordes, teils versuchten Totschlags durch Unterlassen sowie gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls Jugendstrafen zwischen fünf Jahren und einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Gegen einen weiteren Angeklagten, dessen Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung war, ist die Verpflichtung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs sowie zur Leistung von 200 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit ausgesprochen worden. In einem Falle ist die Vollstreckung der verhängten Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden.

Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten am 29.06.2008 einen 31-jährigen Zeitsoldaten aus Jessen nach einem Abiturientenball in Holzdorf auf dessen Wunsch hin in ihrem Pkw mitgenommen haben. In der vorgefassten Absicht, gegen den Geschädigten Gewalt zu verüben, haben die Angeklagten sodann auf dem Gelände einer zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Tankstelle gehalten und ihn zum Aussteigen gezwungen. Motiv für das Tathandeln war die Befürchtung, der Mann könne zwei der Angeklagten bei einem im Laufe des Abends begangenen Diebstahl beobachtet haben. Im Verlaufe des weiteren Tatgeschehens haben die Angeklagten gegen ihr Opfer zunächst Pfefferspray sowie einen Schlagring zum Einsatz gebracht. Nachdem der Geschädigte bereits wehrlos am Boden lag, haben zwei der Angeklagten einen etwa 44 Kilogramm schweren Schirmständer aus Beton mit Wucht auf seinen Kopf geschlagen, wodurch das Opfer schwerste Schädelverletzungen davontrug. Im Verlaufe des weiteren Tatgeschehens verließen die Täter das Tankstellengelände zunächst, kehrten aber wenig später zurück und nahmen dem Opfer auch noch die Geldbörse sowie ein Funktelefon weg. Der Geschädigte hat voraussichtlich mit bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, die seiner beabsichtigten Verwendung bei der Luftwaffe der Bundeswehr entgegenstehen.

Die Angeklagten waren im Wesentlichen geständig, haben allerdings eine Tötungsabsicht bestritten. Zwei der Angeklagten befanden sich seit ihrer Festnahme am 16.07.2008 in Untersuchungshaft. Gegen sie hat die Kammer Haftfortdauer angeordnet.

Mit dem Urteil ist das Gericht zum Teil deutlich hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die Freiheitsstrafen von bis zu 8 Jahren und 6 Monaten unter Anwendung allgemeinen Strafrechts gefordert hat.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

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