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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar 2009:

18.02.2009, Dessau-Roßlau – 6

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 006/09

 

Dessau, den 18. Februar 2009

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar 2009:

Die 2. Strafkammer hat heute nach bereits zwei von ursprünglich vier vorgesehenen Hauptverhandlungstagen zwei Angeklagte aus Zörbig und Sandersdorf im Alter von 22 und 19 Jahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Täter, die sich zu den Tatvorwürfen nicht geäußert haben, in den Morgenstunden des 24.08.2008 den ihnen bekannten Geschädigten in dessen Wohnung in Zörbig aufgesucht und ihn ohne erkennbaren Anlass mit Messerstichen in den Oberkörper lebensbedrohlich verletzt zu haben. Die Angeklagten hätten aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses gehandelt. Die Tat sei heimtückisch begangen worden. Dem Geschädigten musste aufgrund der erlittenen Stichverletzungen die Milz entfernt werden.

Gegen den 19-jährigen Angeklagten, der dem Opfer insgesamt drei Messerstiche beigebracht hat, ist unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung eine Jugendstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten verhängt worden. Der 22-jährige Angeklagte, der gleichfalls ein Messer bei sich führte, dieses aber nicht eingesetzt hat, ist zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden.

Der Geschädigte, der in der Hauptverhandlung als Nebenkläger aufgetreten ist, hatte Freiheitsstrafen von 9 bzw. 6 Jahren gefordert.

Für beide Angeklagte ist die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

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