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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2009:

02.03.2009, Dessau-Roßlau – 7

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 007/09

 

Dessau, den 27. Februar 2009

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2009:

Vorab wird darauf hingewiesen, dass im März 2009 in folgenden Verfahren Fortsetzungstermine anberaumt sind:

1. Die 2. Strafkammer setzt am 10.03.2009 um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 20-jährigen Angeklagten aus Greppin wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen fort. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann im Ergebnis ihrer Ermittlungen vor, in der Nacht des 14.08.2008 in Greppin die 72-jährige Geschädigte, die aus ungeklärter Ursache auf der Straße zu Fall gekommen war, aus bloßer Verachtung mit massiven Fußtritten zu Tode gebracht zu haben. Der Angeklagte, der zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sein soll, hat im Ermittlungsverfahren erklärt, sich an die Tat nicht erinnern zu können. In Briefen aus der Untersuchungshaft an seine Lebensgefährtin soll er demgegenüber eingeräumt haben, die Frau umgebracht zu haben. Der vorerst letzte Verhandlungstermin ist für den 26.03.2009, 12.30 Uhr bestimmt.

2. Vor der 6. Strafkammer wird am 17.03.2009 das Schwurgerichtsverfahren gegen einen 34-jährigen Angeklagten aus Dessau sowie einen 23-jährigen Angeklagter aus der Nähe von Zerbst wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen fortgesetzt. Ihnen liegt zur Last, in den Nachtstunden des 01.08.2008 in der Parkanlage vor dem Hauptbahnhof Dessau einen 50-jährigen Obdachlosen aus Halle, der auf einer Bank übernachten wollte, ohne jeden Anlass angegriffen und derart massiv geschlagen und getreten zu haben, dass dieser mit stark blutenden Wunden im Gesicht zu Boden ging. Anschließend soll der jüngere der Angeklagten einen neben der Bank aufgestellten metallenen Papierkorb mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf und den Rumpf des Geschädigten geschlagen haben, bis dieser kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Ein Zeuge, der aus einiger Entfernung ihm verdächtig erscheinende Beobachtungen gemacht hatte, verständigte die Polizei, die die Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe festnehmen konnte. An ihrer Bekleidung fanden sich Blutspuren. Das Opfer verstarb unmittelbar am Tatort an Herz- und Lungenquetschungen infolge der brachialen Gewalteinwirkung. Die Männer, die zur Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss standen und sich gegenseitig der Tat bezichtigen, befinden sich seither in Untersuchungshaft. Sie sind in der Vergangenheit bereits mehrfach, auch mit Gewaltdelikten, strafrechtlich in Erscheinung getreten. Weitere Hauptverhandlungstermine sind für den 30.03. und 31.03.2009, jeweils 08.00 Uhr anberaumt.

3. Ebenfalls vor der 6. Strafkammer wird am 11.03.2009 um 08.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 54-jährigen südafrikanischen Staatsangehörigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Nachtstunden des 12.07.2008 in Listerfehrda seiner Lebensgefährtin, die ihn wenige Tage zuvor mit dem gemeinsamen Kind verlassen hatte, mehrere Schläge mit einem Beil auf den Kopf versetzt zu haben. Die Tat soll sich in der benachbarten Wohnung eines Ehepaars ereignet haben, bei dem die Lebensgefährtin nach der Trennung vorübergehend Aufnahme gefunden hatte. Auch den Eheleuten soll der Angeklagte im Verlaufe des Tatgeschehens schwerste Schädelverletzungen zugefügt haben, bevor er die Flucht ergriff. Alle drei Opfer haben den Angriff überlebt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter, der sich zu den Vorwürfen bislang nicht näher geäußert hat und gegenwärtig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Weitere Fortsetzungstermine sind für den 12.03.2009, 09.00 Uhr, den 23.03.2009, 09.00 Uhr sowie den 25.03.2009, 11.00 Uhr anberaumt.

Im übrigen finden vorbehaltlich etwaiger änderungen finden im März 2009 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

1. Die 3. Strafkammer verhandelt am 02.03.2009 zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 32-jährigen, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Leistungserschleichung, Diebstahls, Bedrohung und Verwenden von Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen (Tatzeitraum: November 2007 ¿ Februar 2008; Tatort: Dessau).

Um 11.00 Uhr schließt sich die Berufungshauptverhandlung gegen einen 24-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Köthen wegen Ladendiebstahls, räuberischen Diebstahls und Körperverletzung an (Tatzeitraum: November 2007 - August 2008; Tatorte: Köthen und Dessau). Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte es sich bei den Taten um Beschaffungskriminalität.

Gleichfalls am 02.03.2009 beginnt um 09.00 Uhr vor der 6. Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 58-jährigen, offensichtlich alkoholabhängigen Angeklagten aus Zschornewitz wegen Bedrohung und versuchten Totschlags. Er soll am 01.10.2008 in Zschornewitz im Zustand erheblicher Alkoholisierung seine geschiedene Ehefrau mit dem Tode bedroht und sodann versucht haben, zwei weiteren männlichen Personen ohne erkennbaren Anlass Schläge mit einem Fleischerbeil zu versetzen. Den Männern gelang es, den Schlägen auszuweichen und die Flucht zu ergreifen. Der Angeklagte hat vorgegeben, sich an das Tatgeschehen nicht erinnern zu können. Die Hauptverhandlung soll am 19.03.2009 sowie am 02.04.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

2. In einem weiteren Schwurgerichtsverfahren vor der 6. Strafkammer müssen sich ab dem 03.03.2009, 09.00 Uhr ein 41-jähriger, derzeit inhaftierter Mann aus Altenhagen bei Neubrandenburg sowie dessen 39-jährige Lebensgefährtin wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen bzw. Beihilfe dazu verantworten. Sie sollen in der Nacht vom 07.08. zum 08.08.2008 einem gemeinsamen Tatplan entsprechend mit einem Pkw zur Wohnung der geschiedenen Ehefrau des Angeklagten nach Bergwitz gefahren sein. Während die Angeklagte auf einem nahegelegenen Parkplatz im Fahrzeug wartete, soll der Angeklagte Handschuhe angezogen und sodann das spätere Opfer aufgefordert haben, aus der Wohnung zu treten. Dort soll es zu einem zunächst verbalen Streit zwischen beiden gekommen sein, in dessen Verlaufe der Angeklagte von seiner geschiedenen Ehefrau Geld gefordert haben soll. Weil diese sich der Forderung verweigerte, soll der Angeklagte sie in eine mit Wasser gefüllte Regentonne getaucht und bis zur Bewusstlosigkeit unter Wasser gedrückt haben. Anschließend soll er das Opfer in die Wohnung verbracht, Wasser in die Badewanne eingelassen, das Opfer entkleidet und schließlich in der Badwanne erneut untergetaucht haben, bis der Tod durch Ertrinken eingetrat.

Der Angeklagte selbst hat sich im Ermittlungsverfahren dahin eingelassen, seine geschiedene Ehefrau habe ihm im Zuge der Auseinandersetzung im Bad einen Schlag mit einem Glas Badesalz auf den Kopf versetzt, wodurch er eine blutende Platzwunde erlitten und das Bewusstsein verloren habe. Als er dieses wiedererlangt habe, habe er bemerkt, dass er in der Wanne liege, in die das spätere Opfer gerade Wasser eingelassen habe. Dabei habe sie erklärt, dass sie jetzt endgültig dafür sorgen werde, dass er weg sei. Dann habe sie begonnen, ihn unter Wasser zu drücken, woraufhin er sich in Panik zur Wehr gesetzt habe. Die Lebensgefährtin des Angeklagten, der vorgeworfen wird, auf der Rückfahrt dessen bei der Tatbegehung getragene Bekleidung zu entsorgen, bestreitet, zur Tatzeit in Bergwitz gewesen zu sein.

Die Hauptverhandlung wird am 24.03., 09.00 Uhr, 03.04., 09.00 Uhr, 27.04., 13.00 Uhr sowie am 28.04., 04.05. und 12.05.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.

Vor der 8. Strafkammer finden am 03.03.2009 zwei Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 24-jährigen Mann aus Roßlau wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie Körperverletzung (Tatzeit: 20.06.2008; Tatort: Roßlau). Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich dessen Berufung.

Um 13.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 33-jährigen angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Leistungserschleichung an. Ihm wird vorgeworfen, am 23.05.2008 und 08.07.2008 in Dessau ohne gültigen Fahrschein die Straßenbahn benutzt zu haben. Weil der Mann mehrfach vorbestraft ist und erst kurz zuvor wegen einschlägiger Delikte eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, hat das Amtsgericht Dessau gegen ihn eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

4. In einem Berufungsverfahren vor der 2. Strafkammer am 04.03.2009 um 09.00 Uhr muss sich ein 22-jähriger Angeklagter aus Zerbst wegen Betruges in 23 Fällen verantworten. Er soll bei verschiedenen Einkäufen in Zerbst im Zeitraum von Dezember 2005 bis Oktober 2007 im Gesamtumfang von etwa 1.500,- ¿ mit seiner EC-Karte bezahlt haben, obwohl er wusste, dass das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den mehrfach vorbestraften Mann, der die Taten in laufender Bewährung begangen haben soll, unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung unter anderem wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt.

Die 8. Strafkammer verhandelt am 04.03.2009 ab 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 47-jährigen, derzeit inhaftierten Mann, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war. Dem offenbar alkoholabhängigen Angeklagten liegt Ladendiebstahl in 32 Fällen zur Last (Tatzeitraum: April ¿ Juli 2008; Tatort: Dessau). Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.

5. In einem Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 10.03.2009 um 09.00 Uhr muss sich das Gericht mit den Berufungen sowohl des 25jährigen Angeklagten aus Köthen als auch der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen befassen. Das Amtsgericht hat gegen den einschlägig vorbestraften Mann wegen Tankbetruges in zwei Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt (Tatzeiten: 11. und 15.07.2008; Tatort: Köthen).

Um 11.30 Uhr folgt ein Berufungsverfahren gegen einen 22-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Körperverletzung (Tatzeit: 30.03.2008; Tatort: Wittenberg).

In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer am 10.03.2009 um 13.00 Uhr muss sich ein 27-jähriger Mann aus Leipzig wegen Sachbeschädigung verantworten (Tatzeit: 06.08.2008; Tatort: Jessen).

6. Die 1. Strafkammer verhandelt am 11.03.2009 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 20-jährigen sudanesischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Tatzeit: 24.01.2008; Tatort: Dessau).

Vor der 2. Strafkammer hat sich zur gleichen Zeit ein 24-jähriger Mann aus Zschornewitz wegen desselben Delikts zu verantworten, wobei ihm die Staatsanwaltschaft allerdings insgesamt 130 Taten vorwirft (Tatzeitraum: Oktober 2003 ¿ Juli 2006; Tatorte: Wittenberg und Friedersdorf).

7. Vor der 7. Strafkammer findet am 12.03.2009 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Kleinzerbst statt, den das Amtsgericht Köthen aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen hat (Tatzeit: 08.08.2007; Tatort: Kleinzerbst). Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

8. Gegenstand der Verhandlung der 3. Strafkammer am 13.03.2009 ab 09.00 Uhr sind die Berufungen des Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, mit dem gegen einen 33-jährigen burkinischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt worden ist.

9. Am 16.03.2009 verhandelt die 3. Strafkammer um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 47-jährigen Mann aus Kabelsketal wegen Betruges. Er soll sich am 17.02.2007 gegenüber einer 82-jährigen Geschädigten aus Wittenberg als Staubsaugervertreter ausgegeben und sie zum Kauf eines Staubsaugers zum Preis von 925,- ¿ überredet haben. Bei der Bezahlung soll der Angeklagte bemerkt haben, dass die Geschädigte über eine größere Menge Bargeld verfügte, und sie dann zur Aushändigung eines weiteren Betrages von 8.000,- ¿ als Darlehen bewegt haben. Etwa drei Monate später soll der Angeklagte erneut bei der Geschädigten erschienen und vorgegeben haben, den Staubsauger zur Wartung mitnehmen zu müssen. Diese gab das Gerät heraus. Das Amtsgericht hat gegen den bereits mehrfach wegen Betruges und Diebstahls vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richten sich die Berufungen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft.

Ebenfalls am 16.03.2009 beginnt vor der 8. Strafkammer um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 25-jährigen Mann aus Roßlau wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in drei Fällen. Er soll im Zeitraum von Mai 2007 und Januar 2008 jeweils in den Nachtstunden in drei Einfamilienhäuser in Roßlau eingedrungen sein und aus diesen Bargeld und elektronische Geräte entwendet haben. In einem Falle wurde er dabei durch die Eigentümer überrascht, die er mit einem Messer bedroht haben soll, bevor er die Flucht ergriff. Die Verhandlung wird am 18.03.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

10. Die 7. Strafkammer verhandelt am 17.03.2009 zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 28-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 28.04.2008; Tatort: Wittenberg).

Um 11.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen eine 61-jährige Frau aus Kemberg wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 28.01.2008; Tatort: Wittenberg).

11. Weitere Berufungsverfahren sind Gegenstand der Sitzung der 2. Strafkammer am 18.03.2009. Zunächst muss sich ab 09.00 Uhr ein 21-jähriger Angeklagter aus Meuro wegen Diebstahls mit Waffen verantworten. Er soll gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern am 23.03.2008 in das umzäunte Grundstück eines Getränkehandels in Kropstädt eingedrungen sein und dort 14 Kästen Leergut entwendet haben, um diese zur Erlangung des Pfandgeldes erneut abzugeben. Dabei soll er einen Schlagring bei sich geführt haben.

Um 11.00 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen zwei Angeklagte aus Bitterfeld-Wolfen im Alter von 17 und 19 Jahren wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an (Tatzeitraum: Oktober 2007 ¿ April 2008; Tatort: Bitterfeld-Wolfen).

Der Sitzungstag schließt um 14.00 Uhr mit einem Verfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld-Wolfen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 18.04.2008; Tatort: Holzweißig).

12. In einem Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 19.03.2009 um 09.00 Uhr wirft die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten aus Wolfen im Alter von 41 und 54 Jahren gemeinschaftlichen Raub eines Mobiltelefons vor (Tatzeit: 05.10.2007; Tatort: Wolfen). Die Hauptverhandlung wird am 23.03.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

Gleichfalls am 19.03.2009 verhandelt auch die 8. Strafkammer um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 45-jährigen Mann aus Bitterfeld-Wolfen wegen gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit: 07.11.2006; Tatort: Bitterfeld).

13. Vor der 2. Strafkammer beginnt am 20.03.2009 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 23-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Wittenberg wegen räuberischer Erpressung in zwei Fällen sowie Körperverletzung. Er soll am 14.11.2008 an einer Bushaltestelle vor einem Gymnasium in Wittenberg einem 14-jährigen Schüler mehrere Faustschläge versetzt und dabei die Herausgabe von Bargeld verlangt haben. Der Geschädigte musste aufgrund der erlittenen Verletzungen vorübergehend stationär behandelt werden. Nur drei Tage später soll er einen weiteren Geschädigten massiv bedroht und diesen gezwungen haben, von seinem Konto 100,- ¿ abzuheben und dem Angeklagten auszuhändigen. Für den Weigerungsfall soll er seinem Opfer angedroht haben, es gemeinsam mit Bekannten in einem See zu ertränken. Die Verhandlung wird am 23.03. und 07.04.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.

14. In einem am 24.03.2009 um 09.00 Uhr vor der 2. Strafkammer beginnenden Berufungsverfahren müssen sich zwei Angeklagte im Alter von dann 21 und 28 Jahren aus Bitterfeld-Wolfen und Petersroda wegen Körperverletzung und Diebstahls verantworten. Unter anderem sollen sie in den Nachtstunden des 06.07.2007 in Bitterfeld einen Bekannten nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung vom Fahrrad gestoßen, ihm mehrere Fußtritte versetzt und schließlich eine Bierflasche über den Kopf geschlagen haben, wodurch dieser zeitweilig das Bewusstsein verlor und erhebliche Schnittverletzungen am Kopf davontrug. Die Hauptverhandlung wird am 31.03.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

Ebenfalls am 24.03.2009 verhandelt auch die 7. Strafkammer Berufungsverfahren. In dem um 08.30 Uhr beginnenden Verfahren wird dem 56-jährigen Angeklagten aus Schkortleben, der 2003 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer eines wenig später insolventen Haustechnik- und Sanitärunternehmens in Brehna wurde, versuchter Bankrott vorgeworfen. Er soll versucht haben, Teile des Gesellschaftsvermögens beiseite zu schaffen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Die Hauptverhandlung wird am 30.03.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

Um 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 31-jährigen liberianischen Staatsangehörigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Tatzeit: 16.07.2004; Tatort: Dessau).

15. Am 25.03.2009 ab 09.00 Uhr muss sich die 1. Strafkammer mit der teilweisen Neuauflage eines Verfahrens befassen, in dem der Bundesgerichtshof ein im März 2008 ergangenes Urteil einer anderen Strafkammer des Landgerichts hinsichtlich zweier Angeklagter aufgehoben hat. Das Landgericht hatte damals vier der insgesamt zehn Angeklagten, die anlässlich eines Osterfeuers im März 2005 in Wittenberg-Piesteritz verschiedene Gegenstände in Brand gesetzt und die anschließenden Löscharbeiten massiv behindert haben sollen, wegen Landfriedensbruchs verurteilt. Diese Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof nicht geteilt. Die nunmehr erforderliche neue Hauptverhandlung soll am 09.04.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

Ferner verhandelt die 7. Strafkammer am 25.03.2009 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 35-jährigen Mann aus Bias wegen Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Er soll am 16.10.2007 im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Schora das Anhaltezeichen missachtet haben und gezielt auf einen Polizeibeamten zugefahren sein, der sich nur mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen konnte. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 30.03.2009, 13.00 Uhr geplant.

16. Der Monat schließt mit einem Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 26.03.2009 um 09.00 Uhr, in dem die Staatsanwaltschaft einer 33-jährigen Gerichtsvollzieherin aus Elsnigk vorwirft, in 181 Fällen den Gläubigern in Zwangsvollstreckungssachen überhöhte Wegegelder berechnet zu haben. Darüber hinaus soll sie in 8 Fällen überhöhte Zustellungskosten angesetzt haben. Das Amtsgericht Köthen hat gegen die Angeklagte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40,- ¿ verhängt, was sowohl von dieser als auch der Staatsanwaltschaft mit der Berufung angegriffen wird.

Im Auftrag

Straube

 

 

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