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(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2009:
18.03.2009, Dessau-Roßlau – 8
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 008/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 008/09
Dessau-Roßlau, den 18. März 2009
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2009:
Die 2. Strafkammer hat heute nach viertägiger
Hauptverhandlung gegen einen 20-jährigen Angeklagten aus Greppin wegen
Totschlags eine Jugendstrafe von acht Jahren verhängt. Das Gericht hat es als
erwiesen angesehen, dass der Mann in den Nachtstunden des 14.08.2008 in Greppin
eine 72-jährige Frau mit massiven Fußtritten gegen den Kopf getötet hat. Der
zur Tatzeit beträchtlich alkoholisierte Angeklagte traf auf sein bereits auf
der Straße liegendes Opfer, als er sich mit dem Fahrrad auf dem Nachhauseweg
von einem Bekannten befand. Die Umstände, aufgrund derer die Frau zu Fall
gekommen war, ließen sich im Verlaufe der Hauptverhandlung allerdings nicht
aufklären. Der Angeklagte hat zum Tatvorwurf während der gesamten
Hauptverhandlung geschwiegen, zum Abschluss allerdings sein Bedauern
ausgedrückt. In Briefen aus der Untersuchungshaft an seine Lebensgefährtin
hatte er die Tat eingeräumt.
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger sind vom
Vorliegen niedriger Beweggründe ausgegangen und haben die Verurteilung des
Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Aus
Sicht der Verteidigerin stellte das Handeln lediglich eine fahrlässige Tötung
dar.
Nach dem ergangenen Urteil hat der Angeklagte
ferner den Söhnen des Opfers die Bestattungskosten zu ersetzen.
Frank
Straube
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