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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzung der 6.
Strafkammer wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen

20.04.2009, Dessau-Roßlau – 10

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 010/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 010/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 17. April 2009

 

 

 

(LG DE) Sitzung der 6.

Strafkammer wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen

 

Die 6. Strafkammer hat heute nach mehrtägiger

Hauptverhandlung einen 34-jährigen Angeklagten aus Dessau sowie einen

zwischenzeitlich 24-jährigen Angeklagten aus der Nähe von Zerbst wegen

gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt.

 

Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme

als erwiesen angesehen, dass die Männer in den Nachtstunden des 01.08.2008 in

der Parkanlage vor dem Hauptbahnhof Dessau einen 50-jährigen Obdachlosen aus

Halle, der auf einer Bank übernachten wollte, ohne jeden Anlass angegriffen und

derart massiv geschlagen und getreten haben, dass dieser mit stark blutenden

Wunden im Gesicht zu Boden ging. Anschließend schlug der jüngere der

Angeklagten einen neben der Bank aufgestellten metallenen Papierkorb mehrmals

mit voller Wucht auf den Kopf und den Rumpf des Geschädigten, bis dieser kein

Lebenszeichen mehr von sich gab. Ein Zeuge, der aus einiger Entfernung ihm

verdächtig erscheinende Beobachtungen gemacht hatte, verständigte die Polizei,

die die Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe festnehmen konnte. Das Opfer

verstarb unmittelbar am Tatort an Herz- und Lungenquetschungen infolge der

brachialen Gewalteinwirkung. Die mehrfach vorbestraften Angeklagten, die zur

Tatzeit unter erheblichem Alkoholeinfluss standen, haben sich gegenseitig der

letztlich tödlichen Schläge bezichtigt.

 

Gegen den 24-jährigen Angeklagten hat das Gericht

eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der 34-jährige Angeklagte ist zu

einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden, weil er zur Tatzeit

infolge der alkoholischen Beeinflussung in seiner Steuerungsfähigkeit

herabgesetzt war. Ferner hat die Kammer seine Unterbringung in einer

Entziehungsanstalt angeordnet. Das Strafmaß entspricht weitestgehend den

Anträgen der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklage. Die Verteidigerin des

jüngeren Angeklagten hatte dessen Verurteilung lediglich wegen Totschlags

gefordert.

 

In der mündlichen Urteilsbegründung hat der

Vorsitzende Richter die Tat als besonders widerwärtig bezeichnet und

ausgeführt, die Angeklagten hätten mit geradezu diabolischer Freude gehandelt.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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