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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau:

27.05.2009, Dessau-Roßlau – 12

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 012/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 012/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 11. Mai 2009

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau:

 

1. Das Urteil der 6. Strafkammer vom 17.04.2009

gegen einen 34-jährigen Mann aus

Dessau sowie einen 24-jährigen Mann aus der Nähe von Zerbst wegen gemeinschaftlichen

Mordes aus niedrigen Beweggründen ist rechtskräftig.

 

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass

die Angeklagten in den Nachtstunden des 01.08.2008 in der Parkanlage vor dem

Hauptbahnhof Dessau einen 50-jährigen Obdachlosen aus Halle, der auf einer Bank

übernachten wollte, ohne jeden Anlass angegriffen und derart massiv geschlagen

und getreten haben, dass dieser mit stark blutenden Wunden im Gesicht zu Boden

ging. Anschließend schlug der jüngere der Angeklagten einen neben der Bank

aufgestellten metallenen Papierkorb mehrmals mit voller Wucht auf den Kopf und

den Rumpf des Geschädigten, bis dieser kein Lebenszeichen mehr von sich gab.

Ein Zeuge, der aus einiger Entfernung ihm verdächtig erscheinende Beobachtungen

gemacht hatte, verständigte die Polizei, die die Angeklagten in unmittelbarer

Tatortnähe festnehmen konnte. Das Opfer verstarb unmittelbar am Tatort an Herz-

und Lungenquetschungen infolge der brachialen Gewalteinwirkung.

 

Die Kammer hat gegen den 24-jährigen Angeklagten

eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und den 34-jährigen Angeklagten zu

einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt sowie ferner dessen

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

2. Im Schwurgerichtsverfahren gegen einen

41-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Altenhagen bei Neubrandenburg sowie

dessen 39-jährige Lebensgefährtin wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen bzw.

Beihilfe dazu hat die 6. Strafkammer weitere Hauptverhandlungstermine für den

02.06., 04.06. sowie 05.06.2009, jeweils 09.00 Uhr anberaumt. Den Angeklagten

wird vorgeworfen, in der Nacht vom 07.08. zum 08.08.2008 einem gemeinsamen

Tatplan entsprechend mit einem Pkw zur Wohnung der geschiedenen Ehefrau des Angeklagten

nach Bergwitz gefahren zu sein. Während die Lebensgefährtin auf einem nahegelegenen

Parkplatz im Fahrzeug gewartet haben soll, soll der Angeklagte das spätere

Opfer aufgefordert haben, aus der Wohnung zu treten. Dort soll es zu einem

zunächst verbalen Streit zwischen beiden gekommen sein, in dessen Verlaufe der

Angeklagte von seiner geschiedenen Ehefrau Geld gefordert haben soll. Weil

diese sich der Forderung verweigerte, soll der Angeklagte sie in eine mit

Wasser gefüllte Regentonne getaucht und bis zur Bewusstlosigkeit unter Wasser

gedrückt haben. Anschließend soll er das Opfer in die Wohnung verbracht, Wasser

in die Badewanne eingelassen, das Opfer entkleidet und schließlich in der

Badwanne erneut untergetaucht haben, bis der Tod durch Ertrinken eintrat.

 

Der Angeklagte hat sich bisher dahin eingelassen,

er habe sich eines Angriffs seiner geschiedenen Ehefrau erwehrt und deshalb in

Notwehr gehandelt. Die Mitangeklagte bestreitet jede Beteiligung an der Tat.

 

3. Vor der 8. Strafkammer beginnt am 22.05.2009 das

Hauptverfahren gegen einen 23-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus

Zossen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Urkundenfälschung und schwerer

Brandstiftung. Er soll gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter im

März 2008 im Raum Elster und andernorts in mehrere Geschäftsräume eingebrochen

sein und diverse Gegenstände entwendet haben, um auf diese Weise seinen

Drogenkonsum zu finanzieren. Unter anderem sollen die Täter in den Nachtstunden

des 16.03.2008 in zwei Filialen einer Drogeriekette in Elster und Annaburg

eingedrungen sein. In der Filiale in Annaburg soll der Angeklagte zur

Verdeckung des Einbruchs ein Feuer gelegt haben, durch welches die Kasse sowie

ein Teil des Mobiliars zerstört wurden. Das Diebesgut sollen die Täter mit

einem kurz zuvor aus einer Kfz-Werkstatt in Blankenfelde-Mahlow entwendeten Pkw

Opel abtransportiert haben, an dem sie gestohlene Kennzeichen montiert hatten.

 

Der Angeklagte, der mehrfach einschlägig

vorbestraft ist, hat im Ermittlungsverfahren einen Teil der Tatvorwürfe

eingeräumt. Die Kammer hat Fortsetzungstermine für den 28.05. und 03.06.2009,

jeweils 09.00 Uhr anberaumt.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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