Menu
menu

Kontakt

Landgericht Dessau-Roßlau
Pressesprecher:
VRiLG Frank Straube
Telefon: +49 340 2021445
Fax: +49 340 2021442, 2021430
E-Mail: presse.lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de 
Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
Adresse des Landgerichts Dessau-Roßlau 

Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni

02.06.2009, Dessau-Roßlau – 14

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 014/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 014/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 28. Mai 2009

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni

 

Im Monat Juni finden

vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen am Landgericht Dessau-Roßlau folgende

Hauptverhandlungen statt:

 

1.

In dem Verfahren hinsichtlich eines Mordes in Bergwitz (6 Ks 1/09) setzt die 6.

Strafkammer das Verfahren wie folgt fort:

02.06.2009, 04.06.2009 und 05.06.2009, jeweils 9:00 Uhr. Es sind jeweils Zeugen

geladen. Eine weitere Fortsetzung des Verfahrens steht im Raum. Neue

Fortsetzungstermine sind jedoch noch nicht bestimmt.

 

2.

Die 8. Strafkammer als große Strafkammer beginnt am 09.06.2009, 9:00 Uhr, ein

Verfahren (AZ: 8 Kls 8/09) gegen einen 24-Jährigen, aus Porto Novo/Benin

stammenden Mann, dem für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 26.11.2008

unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Heroin, Haschisch, Kokain, Marihuana)

in 756 Fällen in Dessau-Roßlau vorgeworfen wird, davon in 403 Fällen gegenüber

Minderjährigen, die regelmäßige Abnehmer gewesen sein sollen. Der Angeklagte

befindet sich derzeit in dieser Sache in Haft.

 

Fortsetzungstermine sind

für den 11.06.2009, 16.06.2009 und 25.09.2009, jeweils 9:00 Uhr, geplant.

 

3.

Am 10.06.2009 findet ebenfalls vor der 8. Strafkammer ab 9:00 Uhr ein

Berufungsverfahren (AZ: 8 Ns 46/09) gegen zwei 30- bzw. 28 Jahre alte

Angeklagte statt, die sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau

wenden. Den beiden vielfach, teilweise einschlägig Vorbestraften wird

vorgeworfen, gemeinsam einen Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt

Dessau-Roßlau durch Kniffe in den Oberarm malträtiert zu haben. Das Amtsgericht

hatte sie daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils acht Monaten

Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe

von 500 ¿ verurteilt.

 

Die

2. Strafkammer (AZ: 2 Ns 7/09 Schö) hat sich ab 9:00 Uhr mit der Berufung des

Angeklagten gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts Bitterfeld/Wolfen

auseinander zu setzen. Durch Urteil vom 15.01.2009 war der 18-Jährige aus Langenhagen,

grundsätzlich in Bitterfeld wohnende  Angeklagte, der sich zur Zeit wegen eines

weiteren Tatvorwurfs in der Jugendanstalt Raßnitz befindet, wegen vorsätzlichen

Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss und des unbefugten Gebrauchs

eines Fahrzeugs in drei Fällen, davon in zwei Fällen tateinheitlich mit

unerlaubten Entfernen vom Unfallort unter Einbeziehung eines weiteren Urteils

zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt

worden. Ferner wurde eine Sperrfrist von einem Jahr und acht Monaten zur

Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt.

 

Der

Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 01.03.2008 im Ortsteil

Bitterfeld unbefugt und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein einen Pkw

benutzt und mit diesem auf einem Tankstellengelände einen Papierkorb umgefahren

haben. Zwar soll er, nachdem er das Tankstellengelände zunächst verlassen

hatte, zurück gekehrt sein, um die Angelegenheit mit einer Mitarbeiterin zu

besprechen. Als er von dieser jedoch gehört habe, dass sie bereits die Polizei

verständigt habe, habe er sich wieder entfernt, ohne die erforderlichen

Feststellungen zu ermöglichen. Im Anschluss soll der Angeklagte in Wolfen unter

Missachtung der Vorfahrt mit einem anderen Pkw kollidiert sein, wobei ein Sachschaden

von 4.400 ¿ entstanden sein soll, und erneut den Unfallort verlassen haben.

Unmittelbar danach soll er mit dem Pkw auf der Fahrt von Wolfen nach Bitterfeld

in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und in den Straßengraben

geraten sein. Der Angeklagte soll unter Alkohol-, Medikamenten- und

Betäubungsmitteleinfluss gestanden haben, was das Amtsgericht jedoch nicht

strafmildern gewertet hat.

 

Die

Verhandlung soll am 22.06.2009 um 9:00 Uhr fortgesetzt werden.

 

4.

Darüber hinaus verhandelt die 2. Strafkammer am 17.06.2009, 9:00 Uhr, ein

weiteres Berufungsverfahren (2 Ns 39/08 Schö) gegen zwei aus Wolfen stammende

Jugendliche und einen Wolfener Heranwachsenden u.a. wegen Raubes in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten sollen am 04.04.2008 in

Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, einen Freund gemeinschaftlich geschlagen und

getreten sowie diesen durchsucht und ein Handy entwendet haben. Der Geschädigte

soll eine Schädel- sowie Thoraxkontusion sowie multiple Schürfwunden erlitten

haben.

 

Darüber

hinaus soll der 15-Jährige, vorbestrafte  Angeklagte am 29.10.2007 und

17.03.2008 zwei Ladendiebstähle begangen haben (Diebesgut: 1 Pall Mall im Wert

von 12,95 ¿, 1 Waschmittel im Wert von 4,49 ¿). Seinem 17-jährigen, ebenfalls

vorbestraften und derzeit in anderer Sache inhaftierten Halbbruder werden auch

ein Ladendiebstahl am 22.02.2008 (Diebesgut: Parfüm und Wodka im Wert von 15,14

¿), Beleidigung im Zusammenhang mit diesem Ladendiebstahl, zwei weitere

Ladendiebstähle (Zigaretten und Schnaps) sowie zwei Sachbeschädigungen (eine

Fensterscheibe, ein Werbeträger) vorgeworfen. Darüber hinaus sollen die beiden

Brüder am 28.04.2008 um Mitternacht im Ortsteil Bitterfeld mehrfach und

lautstark auf der Bismarckstraße ¿Sieg Heil¿ und ¿Heil Hitler¿ gerufen haben.

 

Das

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ¿ Jugendschöffengericht ¿ hatte den 15-Jährigen

Angeklagten unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer

Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen den

17-Jährigen verhängte es unter Einbeziehung eines weiteren Urteils eine

Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Der Heranwachsende wurde zu einer

Jugendstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

 

Regine

Förger

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Dessau-Roßlau

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau-Roßlau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail:

pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links