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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni
02.06.2009, Dessau-Roßlau – 14
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 014/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 014/09
Dessau-Roßlau, den 28. Mai 2009
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juni
Im Monat Juni finden
vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen am Landgericht Dessau-Roßlau folgende
Hauptverhandlungen statt:
1.
In dem Verfahren hinsichtlich eines Mordes in Bergwitz (6 Ks 1/09) setzt die 6.
Strafkammer das Verfahren wie folgt fort:
02.06.2009, 04.06.2009 und 05.06.2009, jeweils 9:00 Uhr. Es sind jeweils Zeugen
geladen. Eine weitere Fortsetzung des Verfahrens steht im Raum. Neue
Fortsetzungstermine sind jedoch noch nicht bestimmt.
2.
Die 8. Strafkammer als große Strafkammer beginnt am 09.06.2009, 9:00 Uhr, ein
Verfahren (AZ: 8 Kls 8/09) gegen einen 24-Jährigen, aus Porto Novo/Benin
stammenden Mann, dem für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 26.11.2008
unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Heroin, Haschisch, Kokain, Marihuana)
in 756 Fällen in Dessau-Roßlau vorgeworfen wird, davon in 403 Fällen gegenüber
Minderjährigen, die regelmäßige Abnehmer gewesen sein sollen. Der Angeklagte
befindet sich derzeit in dieser Sache in Haft.
Fortsetzungstermine sind
für den 11.06.2009, 16.06.2009 und 25.09.2009, jeweils 9:00 Uhr, geplant.
3.
Am 10.06.2009 findet ebenfalls vor der 8. Strafkammer ab 9:00 Uhr ein
Berufungsverfahren (AZ: 8 Ns 46/09) gegen zwei 30- bzw. 28 Jahre alte
Angeklagte statt, die sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau
wenden. Den beiden vielfach, teilweise einschlägig Vorbestraften wird
vorgeworfen, gemeinsam einen Mitgefangenen in der Justizvollzugsanstalt
Dessau-Roßlau durch Kniffe in den Oberarm malträtiert zu haben. Das Amtsgericht
hatte sie daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils acht Monaten
Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe
von 500 ¿ verurteilt.
Die
2. Strafkammer (AZ: 2 Ns 7/09 Schö) hat sich ab 9:00 Uhr mit der Berufung des
Angeklagten gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts Bitterfeld/Wolfen
auseinander zu setzen. Durch Urteil vom 15.01.2009 war der 18-Jährige aus Langenhagen,
grundsätzlich in Bitterfeld wohnende Angeklagte, der sich zur Zeit wegen eines
weiteren Tatvorwurfs in der Jugendanstalt Raßnitz befindet, wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss und des unbefugten Gebrauchs
eines Fahrzeugs in drei Fällen, davon in zwei Fällen tateinheitlich mit
unerlaubten Entfernen vom Unfallort unter Einbeziehung eines weiteren Urteils
zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt
worden. Ferner wurde eine Sperrfrist von einem Jahr und acht Monaten zur
Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt.
Der
Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 01.03.2008 im Ortsteil
Bitterfeld unbefugt und ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein einen Pkw
benutzt und mit diesem auf einem Tankstellengelände einen Papierkorb umgefahren
haben. Zwar soll er, nachdem er das Tankstellengelände zunächst verlassen
hatte, zurück gekehrt sein, um die Angelegenheit mit einer Mitarbeiterin zu
besprechen. Als er von dieser jedoch gehört habe, dass sie bereits die Polizei
verständigt habe, habe er sich wieder entfernt, ohne die erforderlichen
Feststellungen zu ermöglichen. Im Anschluss soll der Angeklagte in Wolfen unter
Missachtung der Vorfahrt mit einem anderen Pkw kollidiert sein, wobei ein Sachschaden
von 4.400 ¿ entstanden sein soll, und erneut den Unfallort verlassen haben.
Unmittelbar danach soll er mit dem Pkw auf der Fahrt von Wolfen nach Bitterfeld
in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und in den Straßengraben
geraten sein. Der Angeklagte soll unter Alkohol-, Medikamenten- und
Betäubungsmitteleinfluss gestanden haben, was das Amtsgericht jedoch nicht
strafmildern gewertet hat.
Die
Verhandlung soll am 22.06.2009 um 9:00 Uhr fortgesetzt werden.
4.
Darüber hinaus verhandelt die 2. Strafkammer am 17.06.2009, 9:00 Uhr, ein
weiteres Berufungsverfahren (2 Ns 39/08 Schö) gegen zwei aus Wolfen stammende
Jugendliche und einen Wolfener Heranwachsenden u.a. wegen Raubes in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten sollen am 04.04.2008 in
Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, einen Freund gemeinschaftlich geschlagen und
getreten sowie diesen durchsucht und ein Handy entwendet haben. Der Geschädigte
soll eine Schädel- sowie Thoraxkontusion sowie multiple Schürfwunden erlitten
haben.
Darüber
hinaus soll der 15-Jährige, vorbestrafte Angeklagte am 29.10.2007 und
17.03.2008 zwei Ladendiebstähle begangen haben (Diebesgut: 1 Pall Mall im Wert
von 12,95 ¿, 1 Waschmittel im Wert von 4,49 ¿). Seinem 17-jährigen, ebenfalls
vorbestraften und derzeit in anderer Sache inhaftierten Halbbruder werden auch
ein Ladendiebstahl am 22.02.2008 (Diebesgut: Parfüm und Wodka im Wert von 15,14
¿), Beleidigung im Zusammenhang mit diesem Ladendiebstahl, zwei weitere
Ladendiebstähle (Zigaretten und Schnaps) sowie zwei Sachbeschädigungen (eine
Fensterscheibe, ein Werbeträger) vorgeworfen. Darüber hinaus sollen die beiden
Brüder am 28.04.2008 um Mitternacht im Ortsteil Bitterfeld mehrfach und
lautstark auf der Bismarckstraße ¿Sieg Heil¿ und ¿Heil Hitler¿ gerufen haben.
Das
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ¿ Jugendschöffengericht ¿ hatte den 15-Jährigen
Angeklagten unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer
Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen den
17-Jährigen verhängte es unter Einbeziehung eines weiteren Urteils eine
Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Der Heranwachsende wurde zu einer
Jugendstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
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