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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009:

29.06.2009, Dessau-Roßlau – 15

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 015/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 015/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 26. Juni 2009

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009:

 

Es wird gebeten, etwaige Anfragen in der Zeit vom

29.06. bis 10.07.2009 sowie vom 27.07. bis 31.07.2009 ausschließlich an

Richterin am Landgericht Förger (0340 2021473) zu richten.

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im Juli

2009 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

 

1. Bereits am 30.06.2009 beginnt vor der 2.

Strafkammer um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 19-jährigen, derzeit

inhaftierten Angeklagten aus Zerbst wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines

Kindes. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Oktober 2008 bis März

2009 mit seiner 12-jährigen Freundin in mindestens 40 Fällen den Beischlaf

vollzogen zu haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.07.2009, 09.00 Uhr

bestimmt.

 

2. Ebenfalls vor der 2. Strafkammer ist am

01.07.2009 um 09.00 Uhr Auftakt in einem weiteren Hauptverfahren wegen teils

schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen einen 25-jährigen Mann aus

Zerbst. Er soll im Januar 2009 in insgesamt 11 Fällen an sechs Jungen im Alter

zwischen 8 und 10 Jahren sexuellen Handlungen vorgenommen, insbesondere mit

ihnen wechselseitigen Oralverkehr durchgeführt haben. Nach dem Ergebnis der

Ermittlungen lernte der Angeklagte die Kinder auf Spielplätzen kennen und

machte sie durch kleine Geschenke gefügig. Der Angeklagte, der die Taten im

Wesentlichen eingeräumt hat, befindet sich seit Ende Januar 2009 in

Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung soll am 14.07.2009 um 09.00 Uhr

fortgesetzt werden.

 

3. Vor der 7. Strafkammer findet am 02.07.2009 um

09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 35-jährigen, derzeit in der

Schweiz lebenden Mann wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne

Fahrerlaubnis statt (Tatzeit: 16.02.2008; Tatort: Wittenberg).

Fortsetzungstermine in dieser Sache sind für den 08.07.2009 und 17.07.2009,

jeweils um 09.00 Uhr anberaumt.

 

4. In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 7.

Strafkammer am 07.07.2009 um 09.00 Uhr muss sich ein 35-jähriger Angeklagter

aus Luso bei Zerbst wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis

und Vortäuschens einer Straftat verantworten. Der mehrfach vorbestrafte Mann

soll am 26.06.2008 in Zerbst bei einer Polizeikontrolle alkoholisiert mit einem

Motorroller angetroffen worden und vor den Beamten geflüchtet sein. Diese

fanden den Motorroller wenig später in der Nähe des Bahnhofs auf und beabsichtigten,

das Fahrzeug zur Dienststelle zu verbringen. Auf dem Weg dorthin erschien der

Angeklagte und teilte den Polizeibeamten mit, sein Motorroller sei gestohlen

worden. Noch am selben Abend erstattete er insoweit Strafanzeige gegen

Unbekannt. Das Amtsgericht Zerbst hat die Einlassung des Angeklagten als

Schutzbehauptung gewertet und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten

verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Hiergegen richtet sich dessen Berufung.

 

Auch vor der 8. Strafkammer finden am 07.07.2009

Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen

einen 79-jährigen Mann aus Coswig, dem fahrlässige Körperverletzung und

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen werden (Tatzeit: 10.07.2008; Tatort:

Coswig).

 

Um 13.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung

gegen einen 31-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Betruges an. Er soll

im März 2007 gegenüber der Agentur für Arbeit falsche Angaben zum Beginn eines

neuen Arbeitsverhältnisses gemacht und auf diese Weise zu Unrecht Zahlungen in

Höhe von 425,60 ¿ erlangt haben.

 

Ab 14.00 Uhr schließlich hat sich ein 32-jähriger,

mehrfach vorbestrafter Mann aus Köthen wegen Ladendiebstahls zu verantworten

(Tatzeit: 02.10.2008; Tatort: Köthen). Trotz des geringen Wertes des

Diebesgutes von lediglich 12,25 ¿ hat das Amtsgericht Köthen gegen den Mann

eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur

Bewährung ausgesetzt worden ist.

 

5. In einem weiteren Berufungsverfahren am

08.07.2009 um 09.00 Uhr muss die 8. Strafkammer über ein Urteil des

Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen befinden, mit dem ein 33-jähriger Angeklagter

aus Wolfen wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten

verurteilt worden ist. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der

Mann dem Geschädigten in der Silvesternacht 2007/2008 vor einer Gaststätte in

Wolfen mehrere massive Faustschläge versetzt hat. Dieser fiel infolge der

Gewalteinwirkung mit dem Gesicht auf einen Blumenkübel, verlor einen Zahn und

erlitt ferner eine Nasenbeinwandfraktur.

 

6. Die 7. Strafkammer verhandelt am 09.07.2009 um

09.00 Uhr über die Berufungen sowohl des 27-jährigen nigrischen Angeklagten als

auch der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, mit dem

der Angeklagte u.a. wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten

verurteilt worden ist (Tatzeitraum: Januar bis Oktober 2008; Tatort: Möhlau).

 

Ebenfalls am 09.07.2009 befasst sich die 8.

Strafkammer ab 09.00 Uhr mit einem Berufungsverfahren gegen einen 36-jährigen

Mann aus Dessau-Roßlau wegen gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit:

06.04.2007; Tatort: Dessau).

 

7. In einem Berufungsverfahren vor der 3.

Strafkammer am 13.07.2009 um 09.00 Uhr wird dem 38-jährigen Angeklagten aus

Gräfenhainichen Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen (Tatzeit: 22.06.2008;

Tatort: Gräfenhainichen).

 

Vor der 8. Strafkammer beginnt am 13.07.2009 um

09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 25-jährigen nigrischen

Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und

Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in insgesamt 145 Fällen. Der in

Untersuchungshaft befindliche Angeklagte soll im Zeitraum von März bis Oktober 2008

im Stadtpark Dessau insbesondere Heroin und Kokain verkauft haben. Die

Hauptverhandlung wird am 21.07.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

8. Vor der 1. Strafkammer muss sich in einem

Berufungsverfahren am 14.07.2009 um 09.00 Uhr ein 23-jähriger Angeklagter aus

Wittenberg, Ortsteil Reinsdorf, wegen Einbruchsdiebstahls verantworten

(Tatzeit: August 2008; Tatort: Reinsdorf). Gegenstand eines weiteren

Berufungsverfahrens ist ab 13.00 Uhr ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg,

das gegen die 41-jährige Angeklagte aus Zahna wegen Körperverletzung eine Geldstrafe

von insgesamt 500,- ¿ verhängt hat. Die Geschädigte soll am 26.07.2008 in der

Wohnung ihren zehnjährigen Sohn geschlagen haben, was der in der Nachbarschaft

wohnende Anzeigenerstatter durch das Fenster beobachtet haben soll.

 

Auch vor der 7. Strafkammer finden am 14.07.2009

zwei Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren

gegen einen 24-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen Ladendiebstahls (Tatzeit:

05.01.2009; Tatort: Dessau-Roßlau). Weil die Tat in laufender Bewährung begangen

worden ist, hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau eine Freiheitsstrafe von 10

Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Um

12.45 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 41-jährigen Angeklagten aus

Dessau-Roßlau wegen Leistungserschleichung (Tatzeit: 10.06.2008; Tatort:

Dessau).

 

9. In einem Berufungsverfahren vor der 2.

Strafkammer am 15.07.2009 um 09.00 Uhr liegen dem 24-jährigen Angeklagten aus

Berlin mehrfache Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last

(Tatzeitraum: Sommer 2005 bis November 2007). Da die insgesamt veräußerte Menge

Haschisch nach den Feststellungen des Amtsgerichts Wittenberg weit mehr als ein

Kilogramm beträgt, ist der Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und

4 Monaten verurteilt worden.

 

10. Die 7. Strafkammer verhandelt am 16.07.2009

zwei Berufungsverfahren. In der um 09.00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung wird

einer 55-jährigen, mehrfach einschlägig vorbestraften Frau aus Wittenberg der

Diebstahl von Bargeld aus einem Wohnhaus vorgeworfen (Tatzeit: 05.11.2008;

Tatort: Pratau).

 

Um 13.30 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen

einen 25-jährigen Angeklagten aus Aken wegen Ladendiebstahls an (Tatzeit:

05.12.2008; Tatort: Köthen).

 

Die 8. Strafkammer hat sich gleichfalls am

16.07.2008 ab 09.00 Uhr mit der Berufung eines 28-jährigen Mannes aus

Bitterfeld-Wolfen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu

befassen. Das Amtsgericht hat gegen den Angeklagten wegen gefährlicher

Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt, deren

Vollstreckung angesichts seiner zahlreichen Vorstrafen nicht zur Bewährung

ausgesetzt worden ist. Er soll am 24.08.2008 den Geschädigten im Zuge einer

zunächst verbalen Auseinandersetzung mit Resten einer glimmenden Zigarette

unterhalb des Auges eine Verletzung zugefügt haben.

 

Ab 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen

32-jährigen Angeklagten aus Gerlebogk wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

(Tatzeit: 16.11.2008; Tatort: Kleinwülknitz).

 

11. Über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen

ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen hat am 21.07.2009 ab 09.00 Uhr

die 7. Strafkammer zu entscheiden. Das Verfahren richtet sich gegen eine

30-jährige Frau aus Bitterfeld-Wolfen, die wegen Ladendiebstahls in drei Fällen

zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden ist (Tatzeitraum:

April bis Dezember 2008; Tatort: Bitterfeld). Die Taten sollen kurz nach einer

Entlassung der Angeklagten aus der Strafhaft begangen worden sein.

 

12. Vor der 2. Strafkammer findet am 22.07.2009 ein

Berufungsverfahren gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen

Ladendiebstahls in zwei Fällen sowie Diebstahls eines Fahrrads statt

(Tatzeitraum: Oktober/November 2008; Tatort: Dessau). Nach dem Ergebnis der

Ermittlungen dienten die Taten der Finanzierung des Drogenkonsums des

Angeklagten. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat gegen den Heranwachsenden unter

Einbeziehung einer früheren Verurteilung eine Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren

und 6 Monaten verhängt.

 

In einem weiteren Berufungsverfahren am 22.07.2009

um 09.00 Uhr vor der 7. Strafkammer liegt dem 36-jährigen, mehrfach einschlägig

vorbestraften Angeklagten aus Oberwiera Fahren ohne Fahrerlaubnis und

Urkundenfälschung in fünf Fällen zur Last (Tatzeitraum: Juni 2007-Januar 2008;

Tatort: Wittenberg). Der Angeklagte stand zur Tatzeit unter laufender

Bewährung, weshalb das Amtsgericht Wittenberg gegen ihn eine Freiheitsstrafe

von 1 Jahr und 6 Monaten verhängt hat, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung

ausgesetzt worden ist.

 

13. Gleichfalls vor der 7. Strafkammer beginnt am

23.07.2009 ab 10.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 50-jährigen Mann aus

Köthen wegen Bedrohung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (Tatzeit:

31.12.2008; Tatort: Köthen). Die Hauptverhandlung wird am 31.07.2009 um 10.00

Uhr fortgesetzt.

 

14. Der Monat schließt am 30.07.2009 mit einem um

09.00 Uhr beginnenden Berufungsverfahren gegen einen 61-jährigen Mann aus

Wittenberg, dem die Staatsanwaltschaft falsche Versicherung an Eides Statt

vorwirft. Er soll im Rahmen eines Scheidungsverfahrens am 31.07.2008 gegenüber

dem Amtsgericht Wittenberg vorsätzlich falsche Angaben über vorhandene

Vermögenswerte gemacht haben. Das Amtsgericht hat den Angeklagten aus

tatsächlichen Gründen vom Tatvorwurf freigesprochen, wogegen sich die Berufung

der Staatsanwaltschaft richtet.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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