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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009

06.07.2009, Dessau-Roßlau – 17

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 017/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 3. Juli 2009

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009

 

Folgende weitere Verhandlungen sind über die in der

Pressemitteilung Nr. 15/2009 angegebenen Verhandlungen hinaus anberaumt worden:

 

1. Die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 90/09) verhandelt

am 21.07.2009, 13:00 Uhr, über die Berufung eines Angeklagten aus

Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, der wegen der Bedrohung seiner Mutter sowie

Bedrohung und Beleidigung seiner ehemaligen Lebenspartnerin von dem Amtsgericht

Bitterfeld-Wolfen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt

worden war. Obwohl der 30-jährige Angeklagte geständig war, attestierte das

Amtsgericht dem Angeklagten aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen keine

positive Prognose und sah von der Aussetzung der Strafe zur Bewährung ab

(Tatzeiten: Februar, August und Oktober 2008).

 

2. Am 28.07.2009, 12:30 Uhr, hat die 7. Strafkammer

(AZ: 7 Ns 80/09) über die Berufung eines Angeklagten zu entscheiden, der sich

gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wendet. Er war am 19.03.2009

ebenfalls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung wegen

gemeinschaftlichen Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

verurteilt worden. Dem derzeit inhaftierten und vielfach, auch einschlägig,

vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 31.07.2009 auf den

01.08.2009 mit zwei weiteren, bereits deshalb rechtskräftig verurteilten Tätern

auf einem stillgelegten Betriebsgelände in Pretzsch 12 Plattenheizkörper

entwendet zu haben, um diese als Schrott zu verkaufen. Der erzielbare Erlös

wird auf 100 ¿ geschätzt. Darüber hinaus soll er am 10.10.2008 mit 2,89 0/00

ein Fahrrad im Straßenverkehr (Coswiger Straße, Wittenberg) gelenkt haben. Auch

in diesem Falle führte das Geständnis des Angeklagten aufgrund der zahlreichen

Vorstrafen nicht zu einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung.

 

Regine

Förger

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

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