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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009
06.07.2009, Dessau-Roßlau – 17
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 017/09
Dessau-Roßlau, den 3. Juli 2009
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2009
Folgende weitere Verhandlungen sind über die in der
Pressemitteilung Nr. 15/2009 angegebenen Verhandlungen hinaus anberaumt worden:
1. Die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 90/09) verhandelt
am 21.07.2009, 13:00 Uhr, über die Berufung eines Angeklagten aus
Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, der wegen der Bedrohung seiner Mutter sowie
Bedrohung und Beleidigung seiner ehemaligen Lebenspartnerin von dem Amtsgericht
Bitterfeld-Wolfen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt
worden war. Obwohl der 30-jährige Angeklagte geständig war, attestierte das
Amtsgericht dem Angeklagten aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen keine
positive Prognose und sah von der Aussetzung der Strafe zur Bewährung ab
(Tatzeiten: Februar, August und Oktober 2008).
2. Am 28.07.2009, 12:30 Uhr, hat die 7. Strafkammer
(AZ: 7 Ns 80/09) über die Berufung eines Angeklagten zu entscheiden, der sich
gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wendet. Er war am 19.03.2009
ebenfalls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung wegen
gemeinschaftlichen Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
verurteilt worden. Dem derzeit inhaftierten und vielfach, auch einschlägig,
vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 31.07.2009 auf den
01.08.2009 mit zwei weiteren, bereits deshalb rechtskräftig verurteilten Tätern
auf einem stillgelegten Betriebsgelände in Pretzsch 12 Plattenheizkörper
entwendet zu haben, um diese als Schrott zu verkaufen. Der erzielbare Erlös
wird auf 100 ¿ geschätzt. Darüber hinaus soll er am 10.10.2008 mit 2,89 0/00
ein Fahrrad im Straßenverkehr (Coswiger Straße, Wittenberg) gelenkt haben. Auch
in diesem Falle führte das Geständnis des Angeklagten aufgrund der zahlreichen
Vorstrafen nicht zu einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
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