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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009
03.08.2009, Dessau-Roßlau – 19
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 019/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 019/09
Dessau-Roßlau, den 31. Juli 2009
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009
Im
Monat August 2009 finden vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen am Landgericht
Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:
1.
Am 04.08.2009 , 9:00 Uhr, verhandelt die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 82/09)
über die Berufung eines fünfundzwanzigjährigen, einschlägig vorbestraften, in
diesem Verfahren geständigen Dessauer, der am 15.12.2008 während laufender
Bewährungszeit erneut einen Ladendiebstahl ( 1 x Pizzakäse zu 1,19 ¿) begangen
haben soll und daher vom Amtsgericht Dessau-Roßlau zu einer Freiheitsstrafe von
6 Monaten (ohne Aussetzung zur Bewährung) verurteilt worden war.
Um
12:30 Uhr schließt sich eine Berufungsverhandlung, ebenfalls vor der 7.
Strafkammer (7 Ns 93/09) an, bei der der 35 Jahre alte, wegen Betruges
vorbetsrafte Angeklagte (geboren Gelsenkirchen, wohnhaft in Wittenberg) sich
gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wendet, durch das er zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war,
da er am 20.08.2008 Waren im Wert von 31,00 ¿ bestellt und erhalten haben soll,
ohne diese bezahlen zu wollen und diese bezahlt zu haben (sog.
Eingehungsbetrug). Der Angeklagte hat sich damit verteidigt, dass er die
Begleichung der Rechnung wegen anderer Rechnungen aus den Augen verloren habe.
2.
Am 06.08.2009 , 9:00 Uhr, beginnt ein Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer
( 8 Ns 48/09 Schö) bezüglich eines Urteils des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen
vom 26.01.2009. Einem 33 Jahre alten, aus Burg stammenden, nunmehr in Magdeburg
wohnhaften, vielfach, teilweise auch einschlägig vorbestraften Angeklagten wird
unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Das Amtsgericht hatte
unter Einbeziehung einer weiteren Strafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2
Jahren und 8 Monaten ausgesprochen.. Ein Erlös von 5.500 ¿ unterlag dem Verfall
des Wertersatzes. Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte 2003 bis Mitte März
2004 in acht Fällen Amphetamine (Speed), Kokain und Ecstasy veräußert haben,
wobei er für 100 g ¿Speed¿ 350 ¿, 500 ¿ und 600 ¿, für 1000 Tabletten Ecstasy
1.300 ¿, sowie für 5 g Kokain 250 ¿ erzielt haben soll. Wegen weiterer sieben
Fälle war der Angeklagte freigesprochen worden.
Fortsetzungstermin ist für den 12.08.2009, 9:00 Uhr anberaumt.
3.
Die 7. Strafkammer befasst sich ferner am 07.08.2009 , 9:00 Uhr, mit der
Berufung des angeblich zwanzigjährigen Angeklagten (tatsächlich dürfte er weit
über 21 Jahre alt sein) und der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Handelns
mit Betäubungsmitteln in 38 Fällen. Der Angeklagte soll im Zeitraum Anfang Juni
2007 bis März 2008 mindestens 1 kg Haschisch im Wert von ca. 1.700 ¿ an
Mitbewohner im Asylbewerberheim Möhlau sowie einheimische Abnehmer im Stadtpark
Dessau-Roßlau vertrieben haben. Das Haschisch soll er zuvor selbst von einem
anderen Mitbewohner im Asylbewerberheim Möhlau erworben haben. In gleichartiger
Weise soll er von April bis Mitte Juli 2008 in 7 Fällen, ebenfalls bezogen auf
1 kg Haschisch, das er zuvor seinerseits erworben hatte, vorgegangen sein. An
einem weiteren Tag im Zeitraum Anfang April bis Mitte Juli 2008 soll er
schließlich 1 kg Haschisch schlechter Qualität von einem Deutschen erworben
haben, welches er erneut in der vorbeschriebenen Weise weiter veräußert haben
soll. Das Amtsgericht hat unter Einbeziehung eines vorangegangen Urteils vom
04.12.2008 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eine
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verhängt. Der Angeklagte hat
die Tat bestritten und ist zzt. unbekannten Aufenthalts.
4.
Am 10.08.2009 , 9:00 Uhr, verhandelt die 3. Strafkammer (3 Ns 75/09)
wegen der Berufung einer Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen
vom 16.04.2009, durch das sie wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt
worden war. Die Dreißigjährige soll am 13.10.2007 unter Verwendung der
Personalien ihres damaligen Lebensgefährten ein Notebook im Wert von 899 ¿ bei
einem Versandhandel bestellt und im Anschluss Ratenzahlung vereinbart haben,
der sie jedoch nicht nachgekommen sein soll. Bereits bei der Bestellung soll
sie gewusst haben, dass sie zur Zahlung zu keinem Zeitpunkt in der Lage sein
würde.
Ebenfalls
vor der 3. Strafkammer (3 Ns 35/09) wird um 10:30 Uhr aufgrund der Berufung der
Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zerbst verhandelt. Ein
siebenundzwanzigjähriger, mehrfach vorbestrafter, gebürtiger Wittenberger war
am 29.12.2008 wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis unter Einbeziehung zweier weiterer Urteile zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden.
Am 14.04.2007 soll er ein zuvor gestohlenes Nummernschild an einem Pkw
ausgetauscht und den Pkw ohne Fahrerlaubnis in Vockerode gefahren sein. Das
Amtsgericht hatte die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, obwohl die
Straftat während laufender Bewährungszeit begangen wurde, da der Angeklagte in
den vergangenen eineinhalb Jahren (vor dem erstinstanzlichen Urteil) eine
positive Entwicklung genommen habe.
5.
Am 11.08.2009 , 9:00 Uhr, steht ein Urteil des Amtsgerichts
Bitterfeld-Wolfen zur Überprüfung vor der 7. Strafkammer (AZ. 7 Ns 81/09). Ein
zur Tatzeit sechsundzwanzigjähriger, mehrfach vorbestrafter Angeklagter (in
Wolfen geboren, in Raguhn wohnhaft) war wegen vorsätzlicher Körperverletzung in
5 Fällen, teilweise tateinheitlich mit Bedrohung bzw. Sachbeschädigung sowie
wegen Sachbeschädigung und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr
und 8 Monaten verurteilt worden. Ferner soll er an einen Geschädigten 21,75 ¿
Schadenersatz zahlen.
Der Angeklagte soll sich am 19.07.2008 gegen Mitternacht Zutritt zu einer
fremden Wohnung in Sandersdorf verschafft, den Bewohner mit Faustschlägen
traktiert und mit der Ankündigung, den Bewohner ¿kalt machen ¿zu wollen, mit
einem Messer bedroht haben. Der Geschädigte soll durch die Faustschläge eine
Platzwunde unter dem rechten Auge erlitten haben.
Am 24.07.2008 soll der Angeklagte einem Mann ins Gesicht geschlagen haben,
wodurch dessen Nase geblutet haben soll. Durch einen weiteren Schlag soll er
den Geschädigten zu Boden befördert und ihm außerdem gegen das Bein getreten
haben. Am 10.05.2008 soll der Angeklagte sich mit einem Taxi transportieren
lassen haben, ohne den Fahrpreis entrichten zu wollen und zu haben.
Am 02.08.2008 soll der Angeklagte in Sandersdorf vor einem Lebensmittelladen
mehrere Personen durch den Ausruf ¿Ihr seid doch alle Assis¿ beleidigt, einer
Person die Brille beschädigt, zwei Personen so geschlagen haben, dass diese
hierdurch zu Boden gingen und eine davon noch am Boden getreten haben.
Auch
am 14.09.2008 soll er in Sandersdorf die Brille eines Mannes zerstört und den
Mann mit der Faust und der flachen Hand geschlagen haben, wodurch dieser eine
Platzwunde an der Augenbraue erlitten haben soll.
Der Angeklagte war geständig und hatte bereits im Vorfeld der amtsgerichtlichen
Verhandlung Schadensersatz für den Sachschaden geleistet.
Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam nach den Gründen des angefochtenen
Urteils für das Amtsgericht trotz des Geständnisses und dem sichtlichen Bemühen
des Angeklagten um Besserung nicht in betracht, da die Straftaten währen
laufender Bewährungszeit begangen wurden und es sich um schwerwiegende Delikte
gehandelt habe.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.
Auf der Berufung allein der Staatsanwaltschaft beruht eine Verhandlung vor der
1. Strafkammer (1 Ns 7/09 E) um 9:00 Uhr. Das Amtsgericht Wittenberg hatte eine
einundzwanzigjährige Wittenbergerin von dem Vorwurf der Anstiftung zur
Falschaussage freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, da
die Angeklagte einen anderen aufgefordert haben soll, in einem Verfahren gegen
sie wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln auf dem Kanufest in Prettin im
August 2007 auszusagen, er habe sie nie bei einem Erwerbsvorgang beobachtet.
6.
Am 13.08.2009 , 9:00 Uhr, ist, ebenfalls aufgrund Berufung des
Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, ein Urteil des Amtsgerichts
Dessau-Roßlau Gegenstand einer Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer (7
Ns 101/09). Ein wegen vorsätzlicher Verkehrsdelikte vorbestrafter, 44 Jahre
alter Dessauer war wegen fahrlässiger Körperverletzung anlässlich der Kollision
zweier Fahrräder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll sich vor einem Überholvorgang
nicht ausreichend bemerkbar gemacht und die Kollision somit verursacht haben,
durch welche die Geschädigte eine Schulterprellung und eine Schürfwunde am
Finger davon getragen haben soll.
Der Sitzungstag schließt mit einem Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer (8
Ns 78/09), 13:00 Uhr, das auf einem Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen
vom 18.03.2009 beruht. Ein 29 Jahre alter Wolfener war wegen Bedrohung in
Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten,
ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Er soll seine ehemalige
Lebensgefährtin mittels Vorhaltens einer Gaspistole dazu bewegt haben, eine
Vereinbarung mit ihm hinsichtlich einer Zinszahlung abzuschließen, um die
Partnerschaft auch in finanzieller Hinsicht zu beenden.
7.
Vor der 3. Strafkammer (AZ: 3 Ns 84/08) hat sich am 17.08.2009, 9:00
Uhr, in einem Berufungsverfahren ein 33 Jahre alter, aus Bovenden stammender
Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Betruges zu verantworten. Das
Amtsgericht Köthen hatte den vielfach Vorbestraften im Februar 2008 zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt. In
einem Falle soll er am 27.05.2005 Tierfutter im Gesamtpreis von 113,03 ¿
bestellt haben, ohne zahlen zu wollen, und die Ware auch entgegen genommen
haben. In 11 weiteren Fällen zwischen dem 27.05.2006 und 07.11.2006 soll er im
Internet Waren angeboten haben, die er nicht besaß, die Kunden zur Vorkasse
veranlasst und im Anschluss keine Ware geliefert haben, um sich hierdurch eine
Erwerbsquelle zu sichern. Hierdurch soll ein Gesamtschaden von ca. 3.000 ¿
eingetreten sein. Der Angeklagte war geständig. Gleichwohl hat das Amtsgericht
die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, da es sich bei dem Angeklagten um
einen ¿hartnäckigen Wiederholungstäter¿ handele, der bereits wegen
Eigentumsdelikten auch Haftstrafen verbüßt habe.
8.
Den Abschluss bildet am 31.08.2009 , 10:00 Uhr, eine Berufungsverhandlung
vor der 8. Strafkammer (8 Ns 46/09) um 10:00 Uhr. Zwei Angeklagte (30 Jahre und
28 Jahre alt, in Ritze bzw. Dessau wohnhaft, jeweils zzt. in Strafhaft, jeweils
vielfach, auch einschlägig vorbestraft) waren vom Amtsgericht Dessau-Roßlau
wegen gefährlicher Körperverletzung in der Justizvollzugsanstalt jeweils zu
einer Freiheitsstrafe von acht Monaten (ohne Bewährung) sowie zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes in Höhe von 500 ¿ verurteilt worden. Sie sollen im Sommer 2007
sollen den Mitinsassen in der gemeinsamen Zelle mehrfach durch wiederholtes
Kneifen in die Oberarme, einmal über einen Zeitraum von 10 Minuten derart
verletzt haben, dass dieser Hämatome am Oberarm erlitt. Dies wurde erst durch
Verlegung des Geschädigten von der Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau nach
Naumburg bekannt. Die Angeklagten haben erklärt, die Kniffe seien lediglich aus
Spaß erfolgt. Einer der beiden Angeklagten war bereits zuvor wegen
Körperverletzung in der Justizvollzugsanstalt verurteilt worden.
Eine Fortsetzung ist für den 21.09.2009, 10:00 Uhr, geplant.
9.
Schließlich sei noch einmal auf die Fortsetzungsverhandlungen in dem Verfahren
wegen des Verdachts des Mordes durch Ertränken zum Nachteil einer Frau in
Bergwitz vor der 6. Strafkammer ( 6 Ks 1/09) hingewiesen. Diese sind geplant
für den 03.08.2009, 7:00 Uhr, 06 .08.2009, 9:00 Uhr, 10.08.2009, 8:00 Uhr,
sowie 13.08.2009, 9:00 Uhr.
Regine Förger
stellvertretende Pressesprecherin
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