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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009

03.08.2009, Dessau-Roßlau – 19

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 019/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 019/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 31. Juli 2009

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009

 

Im

Monat August 2009 finden vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen am Landgericht

Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

 

1.

Am 04.08.2009 , 9:00 Uhr, verhandelt die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 82/09)

über die Berufung eines fünfundzwanzigjährigen, einschlägig vorbestraften, in

diesem Verfahren geständigen Dessauer, der am 15.12.2008 während laufender

Bewährungszeit erneut einen Ladendiebstahl ( 1 x Pizzakäse zu 1,19 ¿) begangen

haben soll und daher vom Amtsgericht Dessau-Roßlau zu einer Freiheitsstrafe von

6 Monaten (ohne Aussetzung zur Bewährung) verurteilt worden war.

 

Um

12:30 Uhr schließt sich eine Berufungsverhandlung, ebenfalls vor der 7.

Strafkammer (7 Ns 93/09) an, bei der der 35 Jahre alte, wegen Betruges

vorbetsrafte Angeklagte (geboren Gelsenkirchen, wohnhaft in Wittenberg) sich

gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg wendet, durch das er zu einer

Freiheitsstrafe von 3 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war,

da er am 20.08.2008 Waren im Wert von 31,00 ¿ bestellt und erhalten haben soll,

ohne diese bezahlen zu wollen und diese bezahlt zu haben (sog.

Eingehungsbetrug). Der Angeklagte hat sich damit verteidigt, dass er die

Begleichung der Rechnung wegen anderer Rechnungen aus den Augen verloren habe.

 

2.

Am 06.08.2009 , 9:00 Uhr, beginnt ein Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer

( 8 Ns 48/09 Schö) bezüglich eines Urteils des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen

vom 26.01.2009. Einem 33 Jahre alten, aus Burg stammenden, nunmehr in Magdeburg

wohnhaften, vielfach, teilweise auch einschlägig vorbestraften Angeklagten wird

unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Das Amtsgericht hatte

unter Einbeziehung einer weiteren Strafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2

Jahren und 8 Monaten ausgesprochen.. Ein Erlös von 5.500 ¿ unterlag dem Verfall

des Wertersatzes. Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte 2003 bis Mitte März

2004 in acht Fällen Amphetamine (Speed), Kokain und Ecstasy veräußert haben,

wobei er für 100 g ¿Speed¿ 350 ¿, 500 ¿ und 600 ¿, für 1000 Tabletten Ecstasy

1.300 ¿, sowie für 5 g Kokain 250 ¿ erzielt haben soll. Wegen weiterer sieben

Fälle war der Angeklagte freigesprochen worden.

Fortsetzungstermin ist für den 12.08.2009, 9:00 Uhr anberaumt.

 

3.

 

Die 7. Strafkammer befasst sich ferner am 07.08.2009 , 9:00 Uhr, mit der

Berufung des angeblich zwanzigjährigen Angeklagten (tatsächlich dürfte er weit

über 21 Jahre alt sein) und der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Handelns

mit Betäubungsmitteln in 38 Fällen. Der Angeklagte soll im Zeitraum Anfang Juni

2007 bis März 2008 mindestens 1 kg Haschisch im Wert von ca. 1.700 ¿ an

Mitbewohner im Asylbewerberheim Möhlau sowie einheimische Abnehmer im Stadtpark

Dessau-Roßlau vertrieben haben. Das Haschisch soll er zuvor selbst von einem

anderen Mitbewohner im Asylbewerberheim Möhlau erworben haben. In gleichartiger

Weise soll er von April bis Mitte Juli 2008 in 7 Fällen, ebenfalls bezogen auf

1 kg Haschisch, das er zuvor seinerseits erworben hatte, vorgegangen sein. An

einem weiteren Tag im Zeitraum Anfang April bis Mitte Juli 2008 soll er

schließlich 1 kg Haschisch schlechter Qualität von einem Deutschen erworben

haben, welches er erneut in der vorbeschriebenen Weise weiter veräußert haben

soll. Das Amtsgericht hat unter Einbeziehung eines vorangegangen Urteils vom

04.12.2008 wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eine

Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verhängt. Der Angeklagte hat

die Tat bestritten und ist zzt. unbekannten Aufenthalts.

 

4.

Am 10.08.2009 , 9:00 Uhr, verhandelt die 3. Strafkammer (3 Ns 75/09)

wegen der Berufung einer Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen

vom 16.04.2009, durch das sie wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt

worden war. Die Dreißigjährige soll am 13.10.2007 unter Verwendung der

Personalien ihres damaligen Lebensgefährten ein Notebook im Wert von 899 ¿ bei

einem Versandhandel bestellt und im Anschluss Ratenzahlung vereinbart haben,

der sie jedoch nicht nachgekommen sein soll. Bereits bei der Bestellung soll

sie gewusst haben, dass sie zur Zahlung zu keinem Zeitpunkt in der Lage sein

würde.

 

Ebenfalls

vor der 3. Strafkammer (3 Ns 35/09) wird um 10:30 Uhr aufgrund der Berufung der

Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zerbst verhandelt. Ein

siebenundzwanzigjähriger, mehrfach vorbestrafter, gebürtiger Wittenberger war

am 29.12.2008 wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne

Fahrerlaubnis unter Einbeziehung zweier weiterer Urteile zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden.

Am 14.04.2007 soll er ein zuvor gestohlenes Nummernschild an einem Pkw

ausgetauscht und den Pkw ohne Fahrerlaubnis in Vockerode gefahren sein. Das

Amtsgericht hatte die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt, obwohl die

Straftat während laufender Bewährungszeit begangen wurde, da der Angeklagte in

den vergangenen eineinhalb Jahren (vor dem erstinstanzlichen Urteil) eine

positive Entwicklung genommen habe.

 

5.

 

Am 11.08.2009 , 9:00 Uhr, steht ein Urteil des Amtsgerichts

Bitterfeld-Wolfen zur Überprüfung vor der 7. Strafkammer (AZ. 7 Ns 81/09). Ein

zur Tatzeit sechsundzwanzigjähriger, mehrfach vorbestrafter Angeklagter (in

Wolfen geboren, in Raguhn wohnhaft) war wegen vorsätzlicher Körperverletzung in

5 Fällen, teilweise tateinheitlich mit Bedrohung bzw. Sachbeschädigung sowie

wegen Sachbeschädigung und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr

und 8 Monaten verurteilt worden. Ferner soll er an einen Geschädigten 21,75 ¿

Schadenersatz zahlen.

Der Angeklagte soll sich am 19.07.2008 gegen Mitternacht Zutritt zu einer

fremden Wohnung in Sandersdorf verschafft, den Bewohner mit Faustschlägen

traktiert und mit der Ankündigung, den Bewohner ¿kalt machen ¿zu wollen, mit

einem Messer bedroht haben. Der Geschädigte soll durch die Faustschläge eine

Platzwunde unter dem rechten Auge erlitten haben.

Am 24.07.2008 soll der Angeklagte einem Mann ins Gesicht geschlagen haben,

wodurch dessen Nase geblutet haben soll. Durch einen weiteren Schlag soll er

den Geschädigten zu Boden befördert und ihm außerdem gegen das Bein getreten

haben. Am 10.05.2008 soll der Angeklagte sich mit einem Taxi transportieren

lassen haben, ohne den Fahrpreis entrichten zu wollen und zu haben.

Am 02.08.2008 soll der Angeklagte in Sandersdorf vor einem Lebensmittelladen

mehrere Personen durch den Ausruf ¿Ihr seid doch alle Assis¿ beleidigt, einer

Person die Brille beschädigt, zwei Personen so geschlagen haben, dass diese

hierdurch zu Boden gingen und eine davon noch am Boden getreten haben.

 

Auch

am 14.09.2008 soll er in Sandersdorf die Brille eines Mannes zerstört und den

Mann mit der Faust und der flachen Hand geschlagen haben, wodurch dieser eine

Platzwunde an der Augenbraue erlitten haben soll.

Der Angeklagte war geständig und hatte bereits im Vorfeld der amtsgerichtlichen

Verhandlung Schadensersatz für den Sachschaden geleistet.

Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam nach den Gründen des angefochtenen

Urteils für das Amtsgericht trotz des Geständnisses und dem sichtlichen Bemühen

des Angeklagten um Besserung nicht in betracht, da die Straftaten währen

laufender Bewährungszeit begangen wurden und es sich um schwerwiegende Delikte

gehandelt habe.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.

Auf der Berufung allein der Staatsanwaltschaft beruht eine Verhandlung vor der

1. Strafkammer (1 Ns 7/09 E) um 9:00 Uhr. Das Amtsgericht Wittenberg hatte eine

einundzwanzigjährige Wittenbergerin von dem Vorwurf der Anstiftung zur

Falschaussage freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, da

die Angeklagte  einen anderen aufgefordert haben soll, in einem Verfahren gegen

sie wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln auf dem Kanufest in Prettin im

August 2007 auszusagen, er habe sie nie bei einem Erwerbsvorgang beobachtet.

 

6.

Am 13.08.2009 , 9:00 Uhr, ist, ebenfalls aufgrund Berufung des

Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, ein Urteil des Amtsgerichts

Dessau-Roßlau Gegenstand einer Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer (7

Ns 101/09). Ein wegen vorsätzlicher Verkehrsdelikte vorbestrafter, 44 Jahre

alter Dessauer war wegen fahrlässiger Körperverletzung anlässlich der Kollision

zweier Fahrräder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll sich vor einem Überholvorgang

nicht ausreichend bemerkbar gemacht und die Kollision somit verursacht haben,

durch welche die Geschädigte eine Schulterprellung und eine Schürfwunde am

Finger davon getragen haben soll.

Der Sitzungstag schließt mit einem Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer (8

Ns 78/09), 13:00 Uhr, das auf einem Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen

vom 18.03.2009 beruht. Ein 29 Jahre alter Wolfener war wegen Bedrohung in

Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten,

ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Er soll seine ehemalige

Lebensgefährtin mittels Vorhaltens einer Gaspistole dazu bewegt haben, eine

Vereinbarung mit ihm hinsichtlich einer Zinszahlung abzuschließen, um die

Partnerschaft auch in finanzieller Hinsicht zu beenden.

 

7.

Vor der 3. Strafkammer (AZ: 3 Ns 84/08) hat sich am 17.08.2009, 9:00

Uhr, in einem Berufungsverfahren ein 33 Jahre alter, aus Bovenden stammender

Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Betruges zu verantworten. Das

Amtsgericht Köthen hatte den vielfach Vorbestraften im Februar 2008 zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten (ohne Bewährung) verurteilt. In

einem Falle soll er am 27.05.2005 Tierfutter im Gesamtpreis von 113,03 ¿

bestellt haben, ohne zahlen zu wollen, und die Ware auch entgegen genommen

haben. In 11 weiteren Fällen zwischen dem 27.05.2006 und 07.11.2006 soll er im

Internet Waren angeboten haben, die er nicht besaß, die Kunden zur Vorkasse

veranlasst und im Anschluss keine Ware geliefert haben, um sich hierdurch eine

Erwerbsquelle zu sichern. Hierdurch soll ein Gesamtschaden von ca. 3.000 ¿

eingetreten sein. Der Angeklagte war geständig. Gleichwohl hat das Amtsgericht

die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, da es sich bei dem Angeklagten um

einen ¿hartnäckigen Wiederholungstäter¿ handele, der bereits wegen

Eigentumsdelikten auch Haftstrafen verbüßt habe.

 

8.

 

Den Abschluss bildet am 31.08.2009 , 10:00 Uhr, eine Berufungsverhandlung

vor der 8. Strafkammer (8 Ns 46/09) um 10:00 Uhr. Zwei Angeklagte (30 Jahre und

28 Jahre alt, in Ritze bzw. Dessau wohnhaft, jeweils zzt. in Strafhaft, jeweils

vielfach, auch einschlägig vorbestraft) waren vom Amtsgericht Dessau-Roßlau

wegen gefährlicher Körperverletzung in der Justizvollzugsanstalt jeweils zu

einer Freiheitsstrafe von acht Monaten (ohne Bewährung) sowie zur Zahlung eines

Schmerzensgeldes in Höhe von 500 ¿ verurteilt worden. Sie sollen im Sommer 2007

sollen den Mitinsassen in der gemeinsamen Zelle mehrfach durch wiederholtes

Kneifen in die Oberarme, einmal über einen Zeitraum von 10 Minuten derart

verletzt haben, dass dieser Hämatome am Oberarm erlitt. Dies wurde erst durch

Verlegung des Geschädigten von der Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau nach

Naumburg bekannt. Die Angeklagten haben erklärt, die Kniffe seien lediglich aus

Spaß erfolgt. Einer der beiden Angeklagten war bereits zuvor wegen

Körperverletzung in der Justizvollzugsanstalt verurteilt worden.

Eine Fortsetzung ist für den 21.09.2009, 10:00 Uhr, geplant.

 

9.

Schließlich sei noch einmal auf die Fortsetzungsverhandlungen in dem Verfahren

wegen des Verdachts des Mordes durch Ertränken zum Nachteil einer Frau in

Bergwitz vor der 6. Strafkammer ( 6 Ks 1/09) hingewiesen. Diese sind geplant

für den 03.08.2009, 7:00 Uhr, 06 .08.2009, 9:00 Uhr, 10.08.2009, 8:00 Uhr,

sowie 13.08.2009, 9:00 Uhr.

 

Regine Förger

stellvertretende Pressesprecherin

 

 

 

 

 

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