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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:
04.08.2009, Dessau-Roßlau – 20
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 020/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 020/09
Dessau-Roßlau, den 3. August 2009
(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:
Ergänzend zur Monatsvorschau vom 31.07.2009 wird
auf folgende weitere Berufungshauptverhandlungen hingewiesen, die im August
2009 vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau stattfinden:
1. Am 20.08.2009 beginnt die Hauptverhandlung gegen
einen 29-jährigen Angeklagten aus Jessen wegen schwerer Körperverletzung. Das
Amtsgericht Wittenberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Mann in den
Nachtstunden des 04.05.2008 seiner ehemaligen Freundin in deren Wohnung in
Jessen im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung ein etwa 3 cm großes
Stück des linken Ohres abgebissen hat. Der Angeklagte hat bestritten, zur
fraglichen Zeit in der Wohnung der Geschädigten gewesen zu sein. Das
Amtsgericht hat gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner ist der
Angeklagte im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes in Höhe von 500,- ¿ an die Geschädigte verurteilt worden.
Gegen das Urteil wenden sich sowohl der Angeklagte als auch die
Staatsanwaltschaft mit ihren Berufungen. Die Hauptverhandlung soll am
02.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.
2. Am 25.08.2009 ab 09.00 Uhr hat sich eine
34-jährige, einschlägig vorbestrafte Frau aus Wolfen wegen Betruges in vier
Fällen zu verantworten. In drei Fällen soll sie 2007 telefonisch bzw. im
Internet Warenbestellungen im Gesamtwert von etwa 1.800,- ¿ ausgelöst haben,
obwohl sie wusste, die Rechnungen nicht begleichen zu können. In einem weiteren
Fall wird ihr vorgeworfen, für den Jahreswechsel 2007/2008 eine Ferienwohnung
in Warnemünde gebucht zu haben, wobei sie wiederum den Mietpreis ca. 500,- ¿
nicht entrichtete. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat gegen die Angeklagte
eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verhängt und deren Vollstreckung
nicht zur Bewährung ausgesetzt.
In einem um 13.00 Uhr beginnenden Verfahren hat die
Strafkammer über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des
Amtsgerichts Wittenberg zu entscheiden, mit dem eine dann 38-jährige
Asylbewerberin ungeklärter Herkunft aus Rechtsgründen vom Vorwurf des Verstoßes
gegen das Aufenthaltsgesetz freigesprochen worden ist.
Frank
Straube
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