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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:

04.08.2009, Dessau-Roßlau – 20

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 020/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 020/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 3. August 2009

 

 

 

(LG DE)Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:

 

Ergänzend zur Monatsvorschau vom 31.07.2009 wird

auf folgende weitere Berufungshauptverhandlungen hingewiesen, die im August

2009 vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau stattfinden:

 

1. Am 20.08.2009 beginnt die Hauptverhandlung gegen

einen 29-jährigen Angeklagten aus Jessen wegen schwerer Körperverletzung. Das

Amtsgericht Wittenberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Mann in den

Nachtstunden des 04.05.2008 seiner ehemaligen Freundin in deren Wohnung in

Jessen im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung ein etwa 3 cm großes

Stück des linken Ohres abgebissen hat. Der Angeklagte hat bestritten, zur

fraglichen Zeit in der Wohnung der Geschädigten gewesen zu sein. Das

Amtsgericht hat gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner ist der

Angeklagte im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens zur Zahlung eines

Schmerzensgeldes in Höhe von 500,- ¿ an die Geschädigte verurteilt worden.

Gegen das Urteil wenden sich sowohl der Angeklagte als auch die

Staatsanwaltschaft mit ihren Berufungen. Die Hauptverhandlung soll am

02.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

 

2. Am 25.08.2009 ab 09.00 Uhr hat sich eine

34-jährige, einschlägig vorbestrafte Frau aus Wolfen wegen Betruges in vier

Fällen zu verantworten. In drei Fällen soll sie 2007 telefonisch bzw. im

Internet Warenbestellungen im Gesamtwert von etwa 1.800,- ¿ ausgelöst haben,

obwohl sie wusste, die Rechnungen nicht begleichen zu können. In einem weiteren

Fall wird ihr vorgeworfen, für den Jahreswechsel 2007/2008 eine Ferienwohnung

in Warnemünde gebucht zu haben, wobei sie wiederum den Mietpreis ca. 500,- ¿

nicht entrichtete. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat gegen die Angeklagte

eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verhängt und deren Vollstreckung

nicht zur Bewährung ausgesetzt.

 

In einem um 13.00 Uhr beginnenden Verfahren hat die

Strafkammer über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des

Amtsgerichts Wittenberg zu entscheiden, mit dem eine dann 38-jährige

Asylbewerberin ungeklärter Herkunft aus Rechtsgründen vom Vorwurf des Verstoßes

gegen das Aufenthaltsgesetz freigesprochen worden ist.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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