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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:
13.08.2009, Dessau-Roßlau – 21
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 021/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 021/09
Dessau-Roßlau, den 13. August
2009
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2009:
In einem Schwurgerichtsverfahren vor der 6.
Strafkammer des Landgerichts ist heute nach 14 Hauptverhandlungstagen das
Urteil gegen einen 41-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Altenhagen bei
Neubrandenburg sowie dessen 39-jährige Lebensgefährtin ergangen. Das Gericht
hat gegen den Angeklagten wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren
verhängt. Seine Lebensgefährtin ist vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen
worden.
Im Ergebnis der Beweisaufnahme hielt es das Gericht
für erwiesen, dass der Angeklagte in der Nacht vom 07.08. zum 08.08.2008 seine
geschiedene Ehefrau nach einem Streit in deren Wohnung in Bergwitz bei
Lutherstadt Wittenberg in der Badewanne ertränkt hat. Tatmotiv waren offenbar
sowohl finanzielle Schwierigkeiten als auch Verbitterung über den Verlauf der
gescheiterten Ehe. Die Kammer ist bei ihrer Entscheidung auf der Grundlage
eines psychiatrischen Gutachtens davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Tat
infolge einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung im Zustand verminderter
Schuldfähigkeit begangen hat, von ihm allerdings nach Verbüßung der Strafe die
Begehung weiterer erheblicher Straftaten nicht zu erwarten sei. Sie ist deshalb
dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten in einem psychiatrischen
Krankenhaus unterzubringen, nicht gefolgt.
Einen Tatnachweis hinsichtlich der mitangeklagten
Lebensgefährtin sah das Gericht nicht als geführt an. Ihr war mit der Anklage
vorgeworfen worden, in Kenntnis des Tatplanes das Fahrzeug zum Tatort gesteuert
und in Tatortnähe gewartet zu haben. Ferner soll sie nach der Ausführung
geholfen haben, Tatspuren zu beseitigen.
Während die Staatsanwaltschaft von ihrer
ursprünglich auf Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen lautenden Anklage
nach einem gerichtlichen Hinweis abgerückt ist und gegen den Angeklagten die
Verhängung einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren wegen Totschlags gefordert hat,
haben die Mutter und der Sohn des Opfers als Nebenkläger die Verhängung einer
lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Der Verteidiger des
Angeklagten hatte sich für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 10 Jahren
ausgesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frank
Straube
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