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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau:

27.08.2009, Dessau-Roßlau – 23

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 023/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 023/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 26. August

2009

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau:

 

Die 8. große Strafkammer des Landgerichts hat am

25.08.2009 nach mehrtägiger Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen

Angeklagten aus dem Benin wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verhängt und die Fortdauer

der Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht, das damit dem Antrag der

Staatsanwaltschaft gefolgt ist, hat es im Ergebnis einer umfangreichen Beweisaufnahme

als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Zeitraum von Juli bis Oktober

2008 im Stadtpark von Dessau in insgesamt 44 Fällen überwiegend Heroin und

Kokain, daneben aber auch kleinere Mengen Haschisch und Marihuana an mehrere

Konsumenten veräußert hat, die ihn in ihren Vernehmungen belastet haben. Die

Gesamtmenge der veräußerten Betäubungsmittel belief sich auf mehr als 500

Gramm. Der Angeklagte, der anlässlich einer polizeilichen Maßnahme gegen die

offene Drogenszene im Stadtpark im Oktober 2008 Zivilbeamten Betäubungsmittel

zum Kauf angeboten hat, hatte sich erst zum Ende der Hauptverhandlung unter dem

Eindruck des Ergebnisses der Beweisaufnahme geständig eingelassen. Das Urteil

ist noch nicht rechtskräftig.

 

Bereits am 17.08.2009 hat die 8. Strafkammer in einem

weiteren Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einen

26-jährigen nigrischen Staatsangehörigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2

Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ihm war gleichfalls vorgeworfen worden, im

Zeitraum von März bis Oktober 2008 im Stadtpark von Dessau in größerem Umfang gewerbsmäßig

mit Heroin und Kokain gehandelt zu haben. Bei der Strafzumessung hat das

Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte an der Aufklärung der Taten

mitgewirkt und seinen Lieferanten benannt hat. Der Angeklagte, der sich derzeit

in Untersuchungshaft befindet, hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

 

Im

Auftrag

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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Landgericht Dessau-Roßlau

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