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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2009:
28.08.2009, Dessau-Roßlau – 24
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 024/09
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 024/09
Dessau-Roßlau, den 28. August
2009
(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2009:
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im September 2009
am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:
1. Die 6. Strafkammer hat in einem am 01.09.2009 um 09.00
Uhr beginnenden Sicherungsverfahren zu prüfen, ob der 45-jährige Beschuldigte
aus Trebitz in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit in den
Nachtstunden des 14.01.2009 im Wohnhaus seiner Schwester in Roßlau, in dem er
gemeinsam mit seinem Vater ein Zimmer bewohnte, Feuer gelegt zu haben, durch das
der Dachstuhl des Hauses nahezu vollständig zerstört wurde. Nach dem Ergebnis
der Ermittlungen hat er zum Entfachen des Feuers Rasierwasser verwendet. Der
Sachschaden ist auf 120.000,- ¿ beziffert. Als Motiv hat der Beschuldigte, der
sich wegen einer schizophrenen Erkrankung bereits mehrfach in psychiatrischen
Einrichtungen befand, Angst vor einem bevorstehenden Arztbesuch angegeben. Die
Hauptverhandlung wird am 03.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.
Vor der 7. Strafkammer beginnt am 01.09.2009 um 09.00 Uhr
ein Berufungsverfahren gegen einen 34-jährigen Angeklagten aus Zerbst wegen
gewerbsmäßiger Hehlerei. Das Amtsgericht Zerbst hat es als erwiesen angesehen,
dass der Mann im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 in insgesamt 15 Fällen
Fahrbahnoberleitungen aus Kupfer von einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen
Güterglück und Schora an ein Schrottverwertungsunternehmen in Magdeburg veräußert
hat, die sein bereits rechtskräftig verurteilter Bruder dort zuvor entwendet
hatte. Es hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten
verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet
sich dessen Berufung. Die Hauptverhandlung soll am 11.09.2009 um 09.00 Uhr
fortgesetzt werden.
Gleichfalls am 01.09.2009 beginnt vor der 8. Strafkammer
um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte aus Zschornewitz im
Alter von 23 und 24 Jahren wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung in mehreren
Fällen bzw. Beihilfe hierzu. Die Männer sollen im April dieses Jahres in
Zschornewitz zunächst einen Pkw und wenige Tage später auf einem Firmengelände
einen Carport in Brand gesetzt haben, unter dem drei Pkw sowie ein Anhänger
abgestellt waren. Die Fahrzeuge wurden vollständig zerstört. Der entstandene
Sachschaden soll sich auf annähernd 90.000,- ¿ belaufen. Einer der Angeklagten,
der gegenwärtig inhaftiert ist, soll ferner mit einem Gullydeckel die Scheibe
einer Bushaltestelle eingeworfen haben. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung
ist für den 03.09., 09.09., 11.09. und 15.09.2009, jeweils um 09.00 Uhr
geplant.
2. Die 2. Strafkammer hat am 02.09.2009 ab 09.00 Uhr über
die Berufungen zweier Angeklagter aus Wolfen im Alter von 19 und 21 Jahren
gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu befinden, mit dem gegen
die Männer wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln,
gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung Einheitsjugendstrafen von 2
Jahren bzw. 8 Monaten verhängt worden sind, deren Vollstreckung jeweils zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Die Taten sollen im Zeitraum von Oktober 2007 bis
September 2008 begangen worden sein. Einem ihrer Opfer sollen die Angeklagten
derart massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Kopf versetzt haben, dass
dieser eine Mittelgesichtsfraktur erlitt und operativ behandelt werden musste.
In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 8.
Strafkammer am 02.09.2009 um 13.00 Uhr muss sich ein 29-jähriger, wegen
verschiedener Delikte mehrfach vorbestrafter Angeklagter aus Köthen wegen
Erpressung verantworten (Tatzeit: 27.11.2008; Tatort: Köthen). Der Angeklagte
soll unter Androhung von Gewalt vom Geschädigten die Herausgabe eines
Geldbetrages von 5,- ¿ verlangt haben als Ersatz für dem Angeklagten wenige
Tage zuvor angeblich entwendete vier Bierflaschen. Obwohl der Angeklagte den
Betrag in der Hauptverhandlung an den Geschädigten zurückgezahlt hat, hat das
Amtsgericht Köthen gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt und
deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil die Tat in laufender
Bewährung begangen worden ist.
3. Die 1. Strafkammer verhandelt am 08.09.2009 um 09.00
Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 23-jährigen, wegen mehrfachen sexuellen
Missbrauchs von Kindern vorbestraften Mann aus Bad Schmiedeberg. Das
Amtsgericht Wittenberg hatte ihn im ersten Rechtszug aus Mangel an Beweisen vom
Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Geschädigte hatte geschildert,
mit dem Angeklagten bereits in der Nacht vom 04. zum 05.10.2006 in einem
ehemaligen Betriebsgebäude der Filmfabrik Wolfen, das von einer Band als
Probenraum genutzt wurde, einvernehmlich den Beischlaf vollzogen zu haben. In
der Folgenacht soll er gegen ihren Willen erneuten Geschlechtsverkehr erzwungen
haben, was der Angeklagte bestritten hatte. Das Landgericht hat den Angaben der
Geschädigten im anschließenden Berufungsverfahren Glauben geschenkt und gegen
den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren verhängt. Auf dessen Revision
hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil im Schuldspruch bestätigt, allerdings
im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren insoweit zur erneuten
Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Zur Begründung
hat der Bundesgerichtshof vornehmlich darauf abgestellt, bei der Strafzumessung
seien der vorangegangene einvernehmliche Geschlechtsverkehr sowie der Umstand
zu berücksichtigen, dass die Angeklagte offensiv mit ihren körperlichen Reizen
kokettiert habe.
Vor der 7. Strafkammer findet ebenfalls am 08.09.2009 ab
09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 63-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau
wegen gefährlicher Körperverletzung statt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte
den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft
freigesprochen, am 09.11.2007 gegen seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung
Gewalt verübt zu haben, die zu keinen erkennbaren Verletzungen geführt hatte.
Gegen das Urteil hat die Ehefrau als Nebenklägerin Berufung eingelegt. Die
Hauptverhandlung wird am 14.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.
4. In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 7.
Strafkammer am 10.09.2009 um 09.00 Uhr muss sich ein 48-jähriger Angeklagter
aus Bitterfeld-Wolfen wegen Unterschlagung eines Uhrenarmbandes verantworten
(Tatzeit: 11.04.2007).
5. Am 14.09.2009 ab 10.00 Uhr verhandelt die 8.
Strafkammer ein Berufungsverfahren gegen zwei Angeklagte aus Köthen wegen
gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit: 28.11.2009; Tatort: Köthen). Die
Hauptverhandlung soll am 23.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.
6. Die 7. Strafkammer hat in einer am 15.09.2009 ab 09.00
Uhr stattfindenden Hauptverhandlung über die Berufung der Staatsanwaltschaft
gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen zu entscheiden, mit dem gegen zwei
Angeklagte aus Wulfen und Aken im Alter von 48 und 40 Jahren wegen
Falschaussage Freiheitsstrafen von 4 bzw. 3 Monaten verhängt worden sind, deren
Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Männer sollen in einem
vorangegangenen Strafverfahren wegen Körperverletzung zu Gunsten des dortigen
Angeklagten als Entlastungszeugen vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben gemacht
haben.
7. Am 29.09.2009 verhandelt die 7. Strafkammer ab 09.00
Uhr ein Berufungsverfahren gegen zwei Frauen und einen Mann aus Wörlitz im
Alter zwischen 40 und 42 Jahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall.
Einer der Angeklagten liegt zur Last, sich als damalige Mitarbeiterin des
Ordnungsamtes der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft ihre dienstlich erlangte
Kenntnis zunutze gemacht zu haben, dass sich in der ehemaligen Wohnung einer
Betreuten, die zwischenzeitlich in eine Betreuungseinrichtung gezogen war,
werthaltige antike Möbelstücke befanden. Diese sollen die Angeklagten im März
2005 aus der Wohnung entwendet und für sich behalten haben. Ein Teil der
Gegenstände konnte bei Hausdurchsuchungen im September 2007 sichergestellt
werden.
Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe bestritten, sind
jedoch durch die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten, die an der Tat
beteiligt gewesen sein soll, belastet worden. Das Amtsgericht Zerbst hat den
Tatnachweis als geführt angesehen und gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen
von 6 und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, bzw.
in einem Fall eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen verhängt. Hiergegen richten
sich die Berufungen der Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am 29.09. und
21.10.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.
Frank
Straube
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