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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2009:

28.08.2009, Dessau-Roßlau – 24

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 024/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 024/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 28. August

2009

 

 

 

(LG DE)Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2009:

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im September 2009

am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

 

1. Die 6. Strafkammer hat in einem am 01.09.2009 um 09.00

Uhr beginnenden Sicherungsverfahren zu prüfen, ob der 45-jährige Beschuldigte

aus Trebitz in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Die

Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit in den

Nachtstunden des 14.01.2009 im Wohnhaus seiner Schwester in Roßlau, in dem er

gemeinsam mit seinem Vater ein Zimmer bewohnte, Feuer gelegt zu haben, durch das

der Dachstuhl des Hauses nahezu vollständig zerstört wurde. Nach dem Ergebnis

der Ermittlungen hat er zum Entfachen des Feuers Rasierwasser verwendet. Der

Sachschaden ist auf 120.000,- ¿ beziffert. Als Motiv hat der Beschuldigte, der

sich wegen einer schizophrenen Erkrankung bereits mehrfach in psychiatrischen

Einrichtungen befand, Angst vor einem bevorstehenden Arztbesuch angegeben. Die

Hauptverhandlung wird am 03.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

Vor der 7. Strafkammer beginnt am 01.09.2009 um 09.00 Uhr

ein Berufungsverfahren gegen einen 34-jährigen Angeklagten aus Zerbst wegen

gewerbsmäßiger Hehlerei. Das Amtsgericht Zerbst hat es als erwiesen angesehen,

dass der Mann im Zeitraum von August 2006 bis April 2007 in insgesamt 15 Fällen

Fahrbahnoberleitungen aus Kupfer von einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen

Güterglück und Schora an ein Schrottverwertungsunternehmen in Magdeburg veräußert

hat, die sein bereits rechtskräftig verurteilter Bruder dort zuvor entwendet

hatte. Es hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten

verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet

sich dessen Berufung. Die Hauptverhandlung soll am 11.09.2009 um 09.00 Uhr

fortgesetzt werden.

 

Gleichfalls am 01.09.2009 beginnt vor der 8. Strafkammer

um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte aus Zschornewitz im

Alter von 23 und 24 Jahren wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung in mehreren

Fällen bzw. Beihilfe hierzu. Die Männer sollen im April dieses Jahres in

Zschornewitz zunächst einen Pkw und wenige Tage später auf einem Firmengelände

einen Carport in Brand gesetzt haben, unter dem drei Pkw sowie ein Anhänger

abgestellt waren. Die Fahrzeuge wurden vollständig zerstört. Der entstandene

Sachschaden soll sich auf annähernd 90.000,- ¿ belaufen. Einer der Angeklagten,

der gegenwärtig inhaftiert ist, soll ferner mit einem Gullydeckel die Scheibe

einer Bushaltestelle eingeworfen haben. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung

ist für den 03.09., 09.09., 11.09. und 15.09.2009, jeweils um 09.00 Uhr

geplant.

 

2. Die 2. Strafkammer hat am 02.09.2009 ab 09.00 Uhr über

die Berufungen zweier Angeklagter aus Wolfen im Alter von 19 und 21 Jahren

gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu befinden, mit dem gegen

die Männer wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln,

gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung Einheitsjugendstrafen von 2

Jahren bzw. 8 Monaten verhängt worden sind, deren Vollstreckung jeweils zur

Bewährung ausgesetzt wurde. Die Taten sollen im Zeitraum von Oktober 2007 bis

September 2008 begangen worden sein. Einem ihrer Opfer sollen die Angeklagten

derart massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Kopf versetzt haben, dass

dieser eine Mittelgesichtsfraktur erlitt und operativ behandelt werden musste.

 

In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 8.

Strafkammer am 02.09.2009 um 13.00 Uhr muss sich ein 29-jähriger, wegen

verschiedener Delikte mehrfach vorbestrafter Angeklagter aus Köthen wegen

Erpressung verantworten (Tatzeit: 27.11.2008; Tatort: Köthen). Der Angeklagte

soll unter Androhung von Gewalt vom Geschädigten die Herausgabe eines

Geldbetrages von 5,- ¿ verlangt haben als Ersatz für dem Angeklagten wenige

Tage zuvor angeblich entwendete vier Bierflaschen. Obwohl der Angeklagte den

Betrag in der Hauptverhandlung an den Geschädigten zurückgezahlt hat, hat das

Amtsgericht Köthen gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt und

deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil die Tat in laufender

Bewährung begangen worden ist.

 

3. Die 1. Strafkammer verhandelt am 08.09.2009 um 09.00

Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 23-jährigen, wegen mehrfachen sexuellen

Missbrauchs von Kindern vorbestraften Mann aus Bad Schmiedeberg. Das

Amtsgericht Wittenberg hatte ihn im ersten Rechtszug aus Mangel an Beweisen vom

Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Geschädigte hatte geschildert,

mit dem Angeklagten bereits in der Nacht vom 04. zum 05.10.2006 in einem

ehemaligen Betriebsgebäude der Filmfabrik Wolfen, das von einer Band als

Probenraum genutzt wurde, einvernehmlich den Beischlaf vollzogen zu haben. In

der Folgenacht soll er gegen ihren Willen erneuten Geschlechtsverkehr erzwungen

haben, was der Angeklagte bestritten hatte. Das Landgericht hat den Angaben der

Geschädigten im anschließenden Berufungsverfahren Glauben geschenkt und gegen

den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren verhängt. Auf dessen Revision

hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil im Schuldspruch bestätigt, allerdings

im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren insoweit zur erneuten

Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Zur Begründung

hat der Bundesgerichtshof vornehmlich darauf abgestellt, bei der Strafzumessung

seien der vorangegangene einvernehmliche Geschlechtsverkehr sowie der Umstand

zu berücksichtigen, dass die Angeklagte offensiv mit ihren körperlichen Reizen

kokettiert habe.

 

Vor der 7. Strafkammer findet ebenfalls am 08.09.2009 ab

09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 63-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau

wegen gefährlicher Körperverletzung statt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte

den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft

freigesprochen, am 09.11.2007 gegen seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung

Gewalt verübt zu haben, die zu keinen erkennbaren Verletzungen geführt hatte.

Gegen das Urteil hat die Ehefrau als Nebenklägerin Berufung eingelegt. Die

Hauptverhandlung wird am 14.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

4. In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 7.

Strafkammer am 10.09.2009 um 09.00 Uhr muss sich ein 48-jähriger Angeklagter

aus Bitterfeld-Wolfen wegen Unterschlagung eines Uhrenarmbandes verantworten

(Tatzeit: 11.04.2007).

 

5. Am 14.09.2009 ab 10.00 Uhr verhandelt die 8.

Strafkammer ein Berufungsverfahren gegen zwei Angeklagte aus Köthen wegen

gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit: 28.11.2009; Tatort: Köthen). Die

Hauptverhandlung soll am 23.09.2009 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

 

6. Die 7. Strafkammer hat in einer am 15.09.2009 ab 09.00

Uhr stattfindenden Hauptverhandlung über die Berufung der Staatsanwaltschaft

gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen zu entscheiden, mit dem gegen zwei

Angeklagte aus Wulfen und Aken im Alter von 48 und 40 Jahren wegen

Falschaussage Freiheitsstrafen von 4 bzw. 3 Monaten verhängt worden sind, deren

Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Männer sollen in einem

vorangegangenen Strafverfahren wegen Körperverletzung zu Gunsten des dortigen

Angeklagten als Entlastungszeugen vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben gemacht

haben.

 

7. Am 29.09.2009 verhandelt die 7. Strafkammer ab 09.00

Uhr ein Berufungsverfahren gegen zwei Frauen und einen Mann aus Wörlitz im

Alter zwischen 40 und 42 Jahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall.

Einer der Angeklagten liegt zur Last, sich als damalige Mitarbeiterin des

Ordnungsamtes der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft ihre dienstlich erlangte

Kenntnis zunutze gemacht zu haben, dass sich in der ehemaligen Wohnung einer

Betreuten, die zwischenzeitlich in eine Betreuungseinrichtung gezogen war,

werthaltige antike Möbelstücke befanden. Diese sollen die Angeklagten im März

2005 aus der Wohnung entwendet und für sich behalten haben. Ein Teil der

Gegenstände konnte bei Hausdurchsuchungen im September 2007 sichergestellt

werden.

 

Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe bestritten, sind

jedoch durch die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten, die an der Tat

beteiligt gewesen sein soll, belastet worden. Das Amtsgericht Zerbst hat den

Tatnachweis als geführt angesehen und gegen die Angeklagten Freiheitsstrafen

von 6 und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, bzw.

in einem Fall eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen verhängt. Hiergegen richten

sich die Berufungen der Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am 29.09. und

21.10.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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