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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau
17.02.2010, Dessau-Roßlau – 4
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 004/10
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 004/10
Dessau-Roßlau, den 17. Februar
2010
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat gegen
einen 34-jährigen Mann aus Gräfenhainichen wegen heimtückischen Mordes einen
Antrag auf Entscheidung im sog. Sicherungsverfahren gestellt. Sie wirft dem zur
Tatzeit alkoholisierten Beschuldigten vor, in den Abendstunden des 11.12.2009
in seinem Wohnhaus in Gräfenhainichen seine 72-jährige schlafende Mutter durch
mehrere wuchtige Schläge mit einem Hammer gegen den Kopf getötet zu haben. Den
Leichnam soll er anschließend in einer stillgelegten Abwassergrube des
Grundstücks geworfen und mit Tannennadeln und Briketts überdeckt haben. Der
Beschuldigte, der im Ermittlungsverfahren geständig war und sich seit seiner
vorläufigen Festnahme in Untersuchungshaft befindet, hat als Tatmotiv die
fortwährenden Körperausdünstungen seiner Mutter angegeben, die er nicht länger
habe ertragen können. Eine Stimme habe ihm gesagt, dass er sich und seine
Umwelt davon befreien müsse.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der
Beschuldigte aufgrund einer psychotischen Störung schuldunfähig ist und für
sein Handeln strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Im
Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens wird die 6. große Strafkammer des
Landgerichts zu entscheiden haben, ob der Beschuldigte infolge seiner
Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb seine
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist.
Hauptverhandlungstermine stehen noch nicht fest.
Frank
Straube
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