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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau

17.02.2010, Dessau-Roßlau – 4

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 004/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 17. Februar

2010

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau

 

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat gegen

einen 34-jährigen Mann aus Gräfenhainichen wegen heimtückischen Mordes einen

Antrag auf Entscheidung im sog. Sicherungsverfahren gestellt. Sie wirft dem zur

Tatzeit alkoholisierten Beschuldigten vor, in den Abendstunden des 11.12.2009

in seinem Wohnhaus in Gräfenhainichen seine 72-jährige schlafende Mutter durch

mehrere wuchtige Schläge mit einem Hammer gegen den Kopf getötet zu haben. Den

Leichnam soll er anschließend in einer stillgelegten Abwassergrube des

Grundstücks geworfen und mit Tannennadeln und Briketts überdeckt haben. Der

Beschuldigte, der im Ermittlungsverfahren geständig war und sich seit seiner

vorläufigen Festnahme in Untersuchungshaft befindet, hat als Tatmotiv die

fortwährenden Körperausdünstungen seiner Mutter angegeben, die er nicht länger

habe ertragen können. Eine Stimme habe ihm gesagt, dass er sich und seine

Umwelt davon befreien müsse.

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der

Beschuldigte aufgrund einer psychotischen Störung schuldunfähig ist und für

sein Handeln strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Im

Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens wird die 6. große Strafkammer des

Landgerichts zu entscheiden haben, ob der Beschuldigte infolge seiner

Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb seine

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist.

Hauptverhandlungstermine stehen noch nicht fest.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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Landgericht Dessau-Roßlau

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