Menu
menu

Kontakt

Landgericht Dessau-Roßlau
Pressesprecher:
VRiLG Frank Straube
Telefon: +49 340 2021445
Fax: +49 340 2021442, 2021430
E-Mail: presse.lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de 
Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
Adresse des Landgerichts Dessau-Roßlau 

Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2010:

30.03.2010, Dessau-Roßlau – 7

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 29. März 2010

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2010:

 

Vorab wird darauf hingewiesen, dass abweichend von

der bisherigen Handhabung Dreh- und Fotogenehmigungen für Sitzungen in

Strafsachen mit sofortiger Wirkung als generell erteilt gelten und keines

vorherigen Antrages mehr bedürfen. Dies gilt nicht in Strafverfahren, die

kraft Gesetzes nichtöffentlich sind oder in denen die Öffentlichkeit durch die

zuständige Strafkammer ausgeschlossen wird sowie ferner dann nicht, wenn durch

den Vorsitzenden oder die Vorsitzende in einer Sicherungsverfügung eine

anderweitige Anordnung getroffen wird.

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im April

2010 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt.

Dabei handelt es sich, soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, um

Berufungsverfahren.

 

1. Die 7. Strafkammer verhandelt am 06.04.2010 um

12.30 Uhr ein Verfahren gegen einen 44-jährigen, mehrfach auch einschlägig

vorbestraften Angeklagten aus Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

(Tatzeit: Juli bis September 2009; Tatort: Mühlanger).

 

2. Vor der 6. Strafkammer als Schwurgericht beginnt

am 08.04.2009 um 09.00 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren die

Hauptverhandlung gegen eine 25-jährige Frau sowie einen 22-jährigen Mann aus

Dessau-Roßlau, denen die Staatsanwaltschaft Misshandlung von Schutzbefohlenen

bzw. Totschlag vorwirft. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeklagte

am 16.09.2009 den im Februar 2008 geborenen Sohn der Mitangeklagten -seiner

Lebensgefährtin- auf nicht zweifelsfrei geklärte Weise schwerwiegende

Kopfverletzungen zugefügt haben, die trotz zweier Operationen am 22.09.2009 zum

Tode des Kindes führten, ohne dass es das Bewusstsein wiedererlangte. Aus Sicht

der Staatsanwaltschaft erscheint es am wahrscheinlichsten, dass der Angeklagte

das Kind so heftig mit dem Kopf gegen den Bettgiebel aus Sperrholz schlug, dass

dieser dabei zerbrach. Die Mitangeklagte soll sich zu dieser Zeit nicht in der

Wohnung aufgehalten haben. Ihr wird zur Last gelegt, ihren Sohn bereits im Juli

2009, mutmaßlich unter Betäubungsmitteleinfluss stehend, massiv geschlagen und

gebissen zu haben, sodass sich bereits zu diesem Zeitpunkt eine etwa einwöchige

stationäre Behandlung erforderlich machte.

 

Die Angeklagte hatte sich im April 2009 vom

leiblichen Vater des Kindes, der im Verfahren als Nebenkläger auftritt,

getrennt. Im August 2009 war daraufhin der Angeklagte zu ihr gezogen. Beide

haben jede Gewalteinwirkung bestritten. Während die Mutter des getöteten Kindes

in der Vergangenheit nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ist der

Angeklagte zuletzt im Juli 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer

Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt

worden ist. Gegen ihn wurde nach Vorliegen eines rechtsmedizinischen Gutachtens

zum genauen Zeitpunkt des Eintritts der Verletzungen im Oktober 2009 die

Untersuchungshaft angeordnet.

 

Die Hauptverhandlung wird am 09.04., 29.04.,

04.05., 07.05., 26.05., 04.06., 09.06. und 15.06.2009 jeweils um 09.00 Uhr

fortgesetzt.

 

Gleichfalls am 08.04.2010 findet vor der 7.

Strafkammer um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 47-jährigen Mann aus

Bitterfeld-Wolfen wegen Diebstahls eines Mobiltelefons statt (Tatzeit: Mai

2008; Tatort: Wolfen).

 

3. Vor der 3. Strafkammer findet am 09.04.2010 um

09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Schierau wegen

mehrfachen Betruges statt. Er soll mehreren Landwirten gebrauchte Landtechnik

zum Kauf angeboten und bereits vor Lieferung entweder den gesamten Kaufpreis

oder aber Teilbeträge vereinnahmt haben, ohne die Gegenstände, die er zuvor in

einer Fachzeitschrift angeboten hatte, zu besitzen. Das Amtsgericht

Bitterfeld-Wolfen hat gegen den mehrfach vorbestraften Mann Freiheitsstrafen

von 8 Monaten sowie 1 Jahr und 4 Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht

zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz

in Gesamthöhe von etwa 5.300,- ¿ an die Geschädigten ausgesprochen. Gegen das

Urteil richten sich die Berufungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des

Angeklagten.

 

4. In einem am 13.04.2010 um 09.00 Uhr beginnenden

sog. Sicherungsverfahren muss die 6. Strafkammer darüber entscheiden, ob

der 34-jährige Beschuldigte aus Gräfenhainichen in einem psychiatrischen

Krankenhaus unterzubringen ist. Er soll in den Abendstunden des 11.12.2009

seiner Mutter, mit der er gemeinsam in einem Haus wohnte, mit einem Hammer

tödliche Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Dabei soll er dem schlafenden

Opfer zuvor ein Handtuch über den Kopf gelegt haben. Den Leichnam soll der

Beschuldigte in einer stillgelegten Abwassergrube auf dem Grundstück abgelegt

und mit Tannennadeln und Briketts bedeckt haben. Die Tat wurde entdeckt,

nachdem die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes die Geschädigte am

darauffolgenden Morgen nicht antraf und sich der Beschuldigte auf die Frage

nach ihrem Aufenthalt in Widersprüche verstrickte.

 

Der Beschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren

geständig eingelassen und erklärt, er habe sich und seine Umgebung von den

Körperausdünstungen des Opfers befreien wollen. Eine Stimme habe ihm die Tat

befohlen. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis eines psychiatrischen

Gutachtens davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychotischen Störung

leidet und deshalb zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Hauptverhandlung wird am

15.04.2010 um 13.00 Uhr fortgesetzt.

 

Vor der 7. Strafkammer muss sich ebenfalls am

13.04.2010 um 10.00 Uhr ein 50-jähriger Angeklagter aus Köthen wegen

Trunkenheit im Verkehr verantworten (Tatzeit: 21.11.2009; Tatort: Köthen).

 

Vor der 8. Strafkammer beginnt am 13.04.2010 um

09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren gegen

einen mutmaßlich 24-jährigen, derzeit inhaftierten liberianischen

Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

sowie Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (überwiegend Heroin) in

insgesamt 36 Fällen (Tatzeitraum: Januar bis Dezember 2009; Tatort: Stadtpark

Dessau). Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die Hauptverhandlung soll

am 16.04., 19.04., 23.04. und 28.04.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt

werden.

 

5. Die 1. Strafkammer verhandelt am 14.04.2010 ab

09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen zwei Angeklagte aus

Wittenberg im Alter von 23 und 24 Jahren, die gemeinsam mit weiteren Tätern

bereits im März 2005 nach einem Osterfeuer in Wittenberg verschiedene Container

und portable Toiletten in Brand gesetzt und die Löscharbeiten behindert haben

sollen. Das Landgericht hatte die Angeklagten im März 2008 u.a. wegen

Landfriedensbruchs verurteilt, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil auf

die Revisionen der Angeklagten aufgehoben und das Verfahren zur erneuten

Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts

zurückverwiesen hat. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die

tatsächlichen Feststellungen trügen eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

nicht. Die Hauptverhandlung wird 21.04. und 22.04.2010 jeweils um 09.00 Uhr

fortgesetzt.

 

Ebenfalls am 14.04.2010 beginnt vor der 2.

Strafkammer um 09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen

20-jährigen, derzeit inhaftierten beninischen Staatsangehörigen wegen

gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (überwiegend Heroin) in

insgesamt 556 Fällen (Tatzeitraum: März bis Dezember 2009; Tatort: Stadtpark

Dessau). Die Hauptverhandlung wird am 22.04.2010 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

Am selben Tage findet vor der 3. Strafkammer um

09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 60-jährigen, vielfach

vorbestraften Mann wegen Beleidigung und Bedrohung statt (Tatzeit: 03.11.2009;

Tatort: Dessau).

 

6. Vor der 7. Strafkammer muss sich am 15.04.2010

um 11.00 Uhr ein 28-jähriger Angeklagter aus Burkina Faso wegen Verstoßes gegen

das Aufenthaltsgesetz verantworten (Tatzeit: 05.04.2009; Tatort: Hamburg).

 

7. Die 2. Strafkammer verhandelt am 19.04.2010 um

09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 32-jährigen Mann aus Dommitzsch, dem

gewerbsmäßiger Diebstahl in zwei Fällen, davon in einem Fall im Versuch,

vorgeworfen wird. Er soll am 29.01.2009 in einem Baumarkt in Wittenberg

verschiedene Heizungs- und Sanitärartikel im Wert von etwa 2.300,- ¿ in einem

Umzugskarton im Freigelände des Marktes versteckt und diese in der

darauffolgenden Nacht abgeholt haben. Bei einem weiteren Versuch am 17.03.2009

wurde der Angeklagte beobachtet und beim Verlassen des Markts vorläufig

festgenommen.

 

8. In einem erstinstanzlichen Verfahren vor

der 1. Strafkammer am 20.04.2010 ab 13.00 Uhr wird den beiden Angeklagten im

Alter von 20 und 23 Jahren aus Zörbig und Sandersdorf versuchter Mord und

gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen in den Morgenstunden des

24.08.2008 in Zörbig den ihnen bekannten Geschädigten in dessen Wohnung

aufgesucht und ihn ohne erkennbaren Anlass mit Messerstichen in den Oberkörper

lebensbedrohlich verletzt haben. Dem Geschädigten musste aufgrund der

erlittenen Stichverletzungen die Milz entfernt werden. Das Landgericht hatte

gegen die Männer bereits im Februar 2009 eine Jugendstrafe von 7 Jahren und 2

Monaten bzw. eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verhängt. Auf die

Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und

das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere

Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zur Begründung hat der

Bundesgerichtshof ausgeführt, die tatsächlichen Feststellungen würden eine

Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht tragen, weil ein strafbefreiender

Rücktritt vom Tötungsversuch in Betracht zu ziehen sei.

 

Die Hauptverhandlung soll am 04.05., 09.30 Uhr

sowie 11.05. und 27.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

 

Gleichfalls am 20.04.2010 beginnt vor der 2.

Strafkammer um 08.45 Uhr ein weiteres erstinstanzliches Verfahren gegen

einen 46-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen

schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen

soll der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann am 21.11.2009 ein sechsjähriges

Mädchen sowie einen siebenjährigen Jungen in seine Wohnung in Dessau gelockt

und sie dort aufgefordert haben, sich zu entkleiden und an sich gegenseitig

sexuelle Handlungen vorzunehmen, die er fotografiert und an denen er sich auch

selbst beteiligt haben soll.

 

In einem am 20.04.2010 um 09.00 Uhr vor 7.

Strafkammer beginnenden Verfahren werden dem 37-jährigen Angeklagten aus

Zerbst/OT Lindau insgesamt 61 Diebstahlshandlungen vorgeworfen. Er soll als

Monteur eines Herstellers von hochwertigen Fahrrädern in Zerbst im Zeitraum von

2004 bis 2007 diverse Teile und Baugruppen im Gesamtwert von rund 18.000,- ¿

entwendet und diese anschließend überwiegend im Internet veräußert haben. Der

Angeklagte hat die Taten bestritten und behauptet, die Teile auf einem sog.

¿Polenmarkt¿ erworben zu haben. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den zuvor

nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe

von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt, wogegen sich sowohl dessen als auch die

Berufung der Staatsanwaltschaft richten. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung

ist für den 26.04., 04.05. und 10.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr geplant.

 

9. Vor der 2. Strafkammer findet in einem erstinstanzlichen

Verfahren am 21.04.2010 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Männer

aus Köthen im Alter von 22 und 24 Jahren statt, denen schwerer Raub zur Last

gelegt wird. Sie sollen am 27.09.2008 in Köthen den Geschädigten mit einer

Pistole bedroht und ihm eine Halskette weggenommen haben. Die Hauptverhandlung

wird am 28.04.2010 um 12.00 Uhr fortgesetzt.

 

10. Ein weiteres erstinstanzliches Verfahren beginnt

am 26.04.2010 um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft wirft

dem dann 23-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Guinea-Bissau

gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (überwiegend

Heroin) in insgesamt 355 Fällen vor (Tatzeitraum: November 2008 bis Dezember

2009; Tatort: Stadtpark Dessau). Die Hauptverhandlung soll am 27.04., 06.05.

und 10.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

 

11. Die 7. Strafkammer verhandelt am 27.04.2010 ab

09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 29-jährigen Mann aus Dessau wegen

versuchter Nötigung im Zusammenhang mit der Rückforderung eines mutmaßlich aus

einer Diebstahlshandlung stammenden Geldbetrages von 10.000,- ¿ (Tatzeit:

17.09.2009; Tatort: Dessau). Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den

03.05.2010, 09.00 Uhr geplant.

 

12. Vor der 3. Strafkammer muss sich am 28.04.2010

um 09.30 Uhr ein 28-jähriger Angeklagter aus Aken wegen Leistungserschleichung

in 6 Fällen verantworten (Tatzeitraum Februar bis Juli 2009).

 

13. Über die Berufung eines 19-jährigen

Heranwachsenden gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau hat die 2.

Strafkammer am 29.04.2010 um 13.00 Uhr zu entscheiden. Das Amtsgericht hat

gegen den Mann wegen uneidlicher Falschaussage im Rahmen eines Strafverfahrens,

Körperverletzung und Ladendiebstahls (Tatzeitraum: Oktober 2008 bis März 2009;

Tatort: Dessau) unter Einbeziehung mehrerer früherer Verurteilungen eine

Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verhängt.

 

Der Monat schließt mit einem erstinstanzlichen

Verfahren vor der 8. Strafkammer am 29.04.2010 um 09.00 Uhr, das sich gegen

einen 47-jährigen Angeklagten aus Kemberg richtet. Die Staatsanwaltschaft wirft

ihm sexuellen Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen in insgesamt 10

Fällen vor. Er soll im Zeitraum von 1993 bis 2004 an der 1986 geborenen Tochter

seiner Lebensgefährtin, mit der er ab 1988 an verschiedenen Orten (u.a.

Straguth sowie Rakith) zusammen wohnte, sexuelle Handlungen vorgenommen haben,

wobei es mehrfach zu Geschlechts- und Oralverkehr gekommen sein soll. Die Mutter

der mutmaßlichen Geschädigten erstattete erst im Mai 2008 Strafanzeige. Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Die

Hauptverhandlung wird am 05.05.2010 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Dessau-Roßlau

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau-Roßlau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail:

pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links