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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:

30.06.2010, Dessau-Roßlau – 11

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 30. Juni 2010

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in den

Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im Juli

2010 am Landgericht Dessau-Roßlau 33 Hauptverhandlungen, wobei zu

Redaktionsschluss die Anklagen bzw. erstinstanzlichen Urteile überwiegend noch

nicht vorlagen, so dass lediglich eine gekürzte Fassung erfolgt und eine

Ergänzung der Pressemitteilung nachgesandt werden wird:

 

01.07.2010

 

Die 7. Strafkammer beginnt am 01.07.2010 um 9:00

Uhr eine Berufungsverhandlung gegen einen vierzigjährigen Iraker, den das

Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Schöffengericht - am 12.01.2010 wegen schweren

sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt

hatte. Der Angeklagte soll 1996/1997 bei dem seinerzeit 12- oder 13-jährigen

Geschädigten in seiner Dessauer Wohnung bzw. in einer unbewohnten Wohnung

jeweils den Analverkehr durchgeführt haben. Der Angeklagte und der Geschädigte

kannten sich über private Fußballturniere. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf

bestritten. Die Berufung wird von dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem

Geschädigten als Nebenkläger geführt.

Fortsetzungstermine sind für den 05.07.2010 und 13.07.2010, jeweils 9:00 Uhr

anberaumt.

 

06.07.2010

 

Aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft

überprüft die 7. Strafkammer am 06.07.2010 ab 9:00 Uhr ein Urteil des Amtsgerichts

Bitterfeld-Wolfen ¿ Schöffengericht ¿ vom 15.03.2010, durch das ein

fünfzigjähriger, in Bad Homburg lebender Angeklagter unter Einbeziehung eines

weiteren Urteils wegen besonders schweren Diebstahls in drei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt

worden war. Der vielfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll in der

Nacht vom 04.04.2007 auf den 05.07.2007 auf dem Betriebsgelände eines

Gerüstbauunternehmens in Glebitzsch mit einem Lkw 140 Leitergänge (Wert pro

Stück 237 ¿), 36 Gerüsttreppen (Wert/Stück: 317 ¿) (Gesamtwert: 44.592) sowie

einen Gabelstapler im Wert von 23.850 ¿ entwendet haben, nachdem er sich

mittels eines Bolzenschneiders Zutritt zu dem Gelände verschafft haben soll.

Am 10.01.2008 soll er auf demselben Gelände Waren im Wert von ca. 20.000 ¿

entwendet haben. Schließlich soll er das Gelände am 04.04.2008 erneut

aufgesucht und dort einen Gabelstapler im Wert von 24.000 ¿ entwendet haben.

Das Diebesgut soll er jeweils auf sein Betriebsgelände in Bad Homburg bzw. nach

Rossbach transportiert haben. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen.

 

07.07.2010

 

Ebenfalls im Rahmen einer Berufung befindet die 3.

Strafkammer am 07.07.2010 ab 11:15 Uhr über den Tatvorwurf des gefährlichen

Eingriffs in den Straßenverkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort

(¿Unfallflucht¿) gegenüber einen 41-jährigen aus Burgkemnitz, der am 27.11.2009

von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu einer Geldstrafe

verurteilt worden war. Ferner war ihm die Fahrerlaubnis für 2 Monate entzogen

worden. Der Angeklagte soll am Nachmittag des 17.06.2008 auf Höhe der Ortslage

Gräfenhainichen durch ein plötzliches Abbremsen nach einem Überholvorgang das

Auffahren des Überholten verursacht haben und dann weiter gefahren sein.

 

08.07.2010

 

Aufgrund der von dem bereits mehrfach vorbestraften

Angeklagten geführten Berufung steht am 08.07.2010, 9:00 Uhr, ein Urteil des

Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen - Strafrichterin ¿ zur Überprüfung, durch das

der aus Burkina Faso stammende 34 Jahre alte Angeklagte wegen

Leistungserschleichung (Bahnfahrt ohne gültigen Fahrschein) am 12.03.2009 auf

der Strecke Bitterfeld/Halle zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt

wurde.

 

Ebenfalls vor der 7. Strafkammer beginnt um 13:00

Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 35-Jährigen aus Leipzig, der am

24.03.2010 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht

Zerbst - Strafrichter ¿ zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von

4 Monaten verurteilt worden war. Der mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte,

geständige Angeklagte ist Berufungsführer.

 

09.07.2010

 

Die 3. Strafkammer wendet sich am 09.07.2010 ab

9:00 Uhr einem Urteil des Amtsgerichts Zerbst ¿ Schöffengericht ¿ vom

26.01.2010 zu, durch das ein 28 Jahre alter gebürtiger Wörlitzer wegen des

unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen und des

unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 23 Fällen im Stadtpark

Dessau-Roßlau im Jahr 2008 zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt

wurde.

 

15.07.2010

 

Die 7. Strafkammer verhandelt darüber hinaus am

15.07.2010 ab 9:00 Uhr eine Berufung eines am 24.03.2010 von dem Amtsgericht

Köthen ¿ Strafrichterin ¿ verurteilten, in Köthen wohnhaften, mehrfach

vorbestraften Angeklagten, der wegen Betruges in zwei Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war. Der Angeklagte soll

ohne Zahlungsfähig- und -willigkeit am 18.09.2008 eine Internetbestellung über

110,19 ¿ ausgelöst und am 29.09.2009 bei einem Bekleidungsgeschäft in

Dessau-Roßlau Waren zu 27,80 ¿ per Lastschrift gekauft haben, ohne dass sein

Konto eine Deckung aufwies.

 

Ab 12:30 Uhr muss sich im Rahmen einer

Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer ein 36 Jahre alter, derzeit

inhaftierter und vielfach vorbestrafter Angeklagter verantworten, den das

Amtsgericht Zerbst ¿ Strafrichter ¿ am 24.02.2010 unter Einbeziehung eines

weiteren Urteils wegen Diebstahls in 2 Fällen am 26.06. und 06.07.2009 in einer

Drogerie in Zerbst (Gesamtschaden ca. 480 ¿) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr verurteilt hatte.

 

20.07.2010

 

Eine weitere Berufungsverhandlung vor der 7.

Strafkammer findet am 20.07.2010 ab 9:00 Uhr gegen einen 57-jährigen Köthener

statt, der vom Amtsgericht Köthen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in

einem Köthener Lebensmittelgeschäft (Tabak im Wert von 6,80 ¿) am 19.04.2010 zu

einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden war.

 

22.07.2010

 

Vor der 7. Strafkammer soll am 22.07.2010 ab 9:00

Uhr eine Berufungsverhandlung im Hinblick auf ein Urteil des Amtsgerichts

Dessau-Roßlau ¿ Strafrichterin - vom 20.05.2010 erfolgen. Durch dieses war der

23 Jahre alte, vielfach vorbestrafte Angeklagte wegen in Dessau begangener

Diebstähle in 5 Fällen und Beleidigung im Zeitraum Dezember 2008/Januar 2009 zu

einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden.

 

27.07.2010

 

Am 27.07.2010 ab 9:00 Uhr hat ein 42-Jähriger

Wittenberger vor der 7. Strafkammer die Gelegenheit, die Änderung eines Urteils

des Amtsgerichts Wittenberg zu erwirken, durch das er am 08.04.2010 wegen

gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt

wurde. Dem vielfach auch wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung

getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, alkoholisiert einem Kunden in einem

Getränkeshop in Wittenberg mit einer Bierflasche derart auf den Kopf geschlagen

zu haben, dass dieser eine erhebliche Platzwunde erlitt.

 

Ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Wittenberg,

vom 01.04.2010, steht zur Überprüfung durch die 7. Strafkammer um 13:30 Uhr.

Ein 49 Jahre alter aus Coswig stammender Angeklagter war wegen Betruges zu

einer Geldstrafe von 70 Tagsessätzen verurteilt worden, weil er am 17.12.2008

bei der ARGE in Wittenberg durch falsche Angaben Zuvielleistungen erwirkt haben

soll.  

 

28.07.2010

 

Vor der 6. Großen Strafkammer beginnt ab 9:00 Uhr

eine Verfahren gegen einen 50-jährigen bosnisch-herzegowinischen, derzeit in

dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen Mann wegen versuchten Totschlags

und gefährlicher Körperverletzung. Er soll am Morgen des 04.02.2010 in Zerbst

anlässlich eines Besuchs bei dem dort lebenden Sohn in der Wohnung der von ihm

getrennt lebenden Ehefrau diese mit einer ca. 80 cm langen, ca. 1,4 kg schweren

Vierkant-Metallstange auf den Kopf und den Körper geschlagen haben, wodurch die

Geschädigte u.a. eine 6 cm lange glattrandige Wunde am Oberkopf sowie mehrere

Hautunterblutungen und Schürfungen am gesamten Oberkörper und den Armen

erlitten haben. Auslöser der Tat soll die Trennungssituation gewesen sein.

 Fortsetzungstermine sind für den 29., und 30.07.2010 jeweils 9:00 Uhr geplant.

 

 

29.07.2010

 

Die letzte Berufungsverhandlung vor der 7.

Strafkammer im Monat Juli beginnt um 13:30 Uhr. Bei dieser wendet sich ein

einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger gegen eine durch das Amtsgericht Köthen

für die Entwendung eines Funkübertragungsgeräts (Wert: 26,99 ¿) verhängte

sechsmonatige Freiheitsstrafe.

 

Regine

Förger

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

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