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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:
30.06.2010, Dessau-Roßlau – 11
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 011/10
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 011/10
Dessau-Roßlau, den 30. Juni 2010
(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im Juli
2010 am Landgericht Dessau-Roßlau 33 Hauptverhandlungen, wobei zu
Redaktionsschluss die Anklagen bzw. erstinstanzlichen Urteile überwiegend noch
nicht vorlagen, so dass lediglich eine gekürzte Fassung erfolgt und eine
Ergänzung der Pressemitteilung nachgesandt werden wird:
01.07.2010
Die 7. Strafkammer beginnt am 01.07.2010 um 9:00
Uhr eine Berufungsverhandlung gegen einen vierzigjährigen Iraker, den das
Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Schöffengericht - am 12.01.2010 wegen schweren
sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt
hatte. Der Angeklagte soll 1996/1997 bei dem seinerzeit 12- oder 13-jährigen
Geschädigten in seiner Dessauer Wohnung bzw. in einer unbewohnten Wohnung
jeweils den Analverkehr durchgeführt haben. Der Angeklagte und der Geschädigte
kannten sich über private Fußballturniere. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf
bestritten. Die Berufung wird von dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem
Geschädigten als Nebenkläger geführt.
Fortsetzungstermine sind für den 05.07.2010 und 13.07.2010, jeweils 9:00 Uhr
anberaumt.
06.07.2010
Aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft
überprüft die 7. Strafkammer am 06.07.2010 ab 9:00 Uhr ein Urteil des Amtsgerichts
Bitterfeld-Wolfen ¿ Schöffengericht ¿ vom 15.03.2010, durch das ein
fünfzigjähriger, in Bad Homburg lebender Angeklagter unter Einbeziehung eines
weiteren Urteils wegen besonders schweren Diebstahls in drei Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt
worden war. Der vielfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll in der
Nacht vom 04.04.2007 auf den 05.07.2007 auf dem Betriebsgelände eines
Gerüstbauunternehmens in Glebitzsch mit einem Lkw 140 Leitergänge (Wert pro
Stück 237 ¿), 36 Gerüsttreppen (Wert/Stück: 317 ¿) (Gesamtwert: 44.592) sowie
einen Gabelstapler im Wert von 23.850 ¿ entwendet haben, nachdem er sich
mittels eines Bolzenschneiders Zutritt zu dem Gelände verschafft haben soll.
Am 10.01.2008 soll er auf demselben Gelände Waren im Wert von ca. 20.000 ¿
entwendet haben. Schließlich soll er das Gelände am 04.04.2008 erneut
aufgesucht und dort einen Gabelstapler im Wert von 24.000 ¿ entwendet haben.
Das Diebesgut soll er jeweils auf sein Betriebsgelände in Bad Homburg bzw. nach
Rossbach transportiert haben. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen.
07.07.2010
Ebenfalls im Rahmen einer Berufung befindet die 3.
Strafkammer am 07.07.2010 ab 11:15 Uhr über den Tatvorwurf des gefährlichen
Eingriffs in den Straßenverkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort
(¿Unfallflucht¿) gegenüber einen 41-jährigen aus Burgkemnitz, der am 27.11.2009
von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu einer Geldstrafe
verurteilt worden war. Ferner war ihm die Fahrerlaubnis für 2 Monate entzogen
worden. Der Angeklagte soll am Nachmittag des 17.06.2008 auf Höhe der Ortslage
Gräfenhainichen durch ein plötzliches Abbremsen nach einem Überholvorgang das
Auffahren des Überholten verursacht haben und dann weiter gefahren sein.
08.07.2010
Aufgrund der von dem bereits mehrfach vorbestraften
Angeklagten geführten Berufung steht am 08.07.2010, 9:00 Uhr, ein Urteil des
Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen - Strafrichterin ¿ zur Überprüfung, durch das
der aus Burkina Faso stammende 34 Jahre alte Angeklagte wegen
Leistungserschleichung (Bahnfahrt ohne gültigen Fahrschein) am 12.03.2009 auf
der Strecke Bitterfeld/Halle zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt
wurde.
Ebenfalls vor der 7. Strafkammer beginnt um 13:00
Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 35-Jährigen aus Leipzig, der am
24.03.2010 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht
Zerbst - Strafrichter ¿ zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von
4 Monaten verurteilt worden war. Der mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte,
geständige Angeklagte ist Berufungsführer.
09.07.2010
Die 3. Strafkammer wendet sich am 09.07.2010 ab
9:00 Uhr einem Urteil des Amtsgerichts Zerbst ¿ Schöffengericht ¿ vom
26.01.2010 zu, durch das ein 28 Jahre alter gebürtiger Wörlitzer wegen des
unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen und des
unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 23 Fällen im Stadtpark
Dessau-Roßlau im Jahr 2008 zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt
wurde.
15.07.2010
Die 7. Strafkammer verhandelt darüber hinaus am
15.07.2010 ab 9:00 Uhr eine Berufung eines am 24.03.2010 von dem Amtsgericht
Köthen ¿ Strafrichterin ¿ verurteilten, in Köthen wohnhaften, mehrfach
vorbestraften Angeklagten, der wegen Betruges in zwei Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war. Der Angeklagte soll
ohne Zahlungsfähig- und -willigkeit am 18.09.2008 eine Internetbestellung über
110,19 ¿ ausgelöst und am 29.09.2009 bei einem Bekleidungsgeschäft in
Dessau-Roßlau Waren zu 27,80 ¿ per Lastschrift gekauft haben, ohne dass sein
Konto eine Deckung aufwies.
Ab 12:30 Uhr muss sich im Rahmen einer
Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer ein 36 Jahre alter, derzeit
inhaftierter und vielfach vorbestrafter Angeklagter verantworten, den das
Amtsgericht Zerbst ¿ Strafrichter ¿ am 24.02.2010 unter Einbeziehung eines
weiteren Urteils wegen Diebstahls in 2 Fällen am 26.06. und 06.07.2009 in einer
Drogerie in Zerbst (Gesamtschaden ca. 480 ¿) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr verurteilt hatte.
20.07.2010
Eine weitere Berufungsverhandlung vor der 7.
Strafkammer findet am 20.07.2010 ab 9:00 Uhr gegen einen 57-jährigen Köthener
statt, der vom Amtsgericht Köthen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in
einem Köthener Lebensmittelgeschäft (Tabak im Wert von 6,80 ¿) am 19.04.2010 zu
einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden war.
22.07.2010
Vor der 7. Strafkammer soll am 22.07.2010 ab 9:00
Uhr eine Berufungsverhandlung im Hinblick auf ein Urteil des Amtsgerichts
Dessau-Roßlau ¿ Strafrichterin - vom 20.05.2010 erfolgen. Durch dieses war der
23 Jahre alte, vielfach vorbestrafte Angeklagte wegen in Dessau begangener
Diebstähle in 5 Fällen und Beleidigung im Zeitraum Dezember 2008/Januar 2009 zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden.
27.07.2010
Am 27.07.2010 ab 9:00 Uhr hat ein 42-Jähriger
Wittenberger vor der 7. Strafkammer die Gelegenheit, die Änderung eines Urteils
des Amtsgerichts Wittenberg zu erwirken, durch das er am 08.04.2010 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt
wurde. Dem vielfach auch wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung
getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, alkoholisiert einem Kunden in einem
Getränkeshop in Wittenberg mit einer Bierflasche derart auf den Kopf geschlagen
zu haben, dass dieser eine erhebliche Platzwunde erlitt.
Ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Wittenberg,
vom 01.04.2010, steht zur Überprüfung durch die 7. Strafkammer um 13:30 Uhr.
Ein 49 Jahre alter aus Coswig stammender Angeklagter war wegen Betruges zu
einer Geldstrafe von 70 Tagsessätzen verurteilt worden, weil er am 17.12.2008
bei der ARGE in Wittenberg durch falsche Angaben Zuvielleistungen erwirkt haben
soll.
28.07.2010
Vor der 6. Großen Strafkammer beginnt ab 9:00 Uhr
eine Verfahren gegen einen 50-jährigen bosnisch-herzegowinischen, derzeit in
dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen Mann wegen versuchten Totschlags
und gefährlicher Körperverletzung. Er soll am Morgen des 04.02.2010 in Zerbst
anlässlich eines Besuchs bei dem dort lebenden Sohn in der Wohnung der von ihm
getrennt lebenden Ehefrau diese mit einer ca. 80 cm langen, ca. 1,4 kg schweren
Vierkant-Metallstange auf den Kopf und den Körper geschlagen haben, wodurch die
Geschädigte u.a. eine 6 cm lange glattrandige Wunde am Oberkopf sowie mehrere
Hautunterblutungen und Schürfungen am gesamten Oberkörper und den Armen
erlitten haben. Auslöser der Tat soll die Trennungssituation gewesen sein.
Fortsetzungstermine sind für den 29., und 30.07.2010 jeweils 9:00 Uhr geplant.
29.07.2010
Die letzte Berufungsverhandlung vor der 7.
Strafkammer im Monat Juli beginnt um 13:30 Uhr. Bei dieser wendet sich ein
einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger gegen eine durch das Amtsgericht Köthen
für die Entwendung eines Funkübertragungsgeräts (Wert: 26,99 ¿) verhängte
sechsmonatige Freiheitsstrafe.
Regine
Förger
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