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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:
05.07.2010, Dessau-Roßlau – 13
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 013/10
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 013/10
Dessau-Roßlau, den 2. Juli 2010
(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im Juli
2010 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende weitere Verhandlungen:
06.07.2010
Die
8. Strafkammer verhandelt ab 9:00 Uhr gegen einen 58 Jahre alten Angeklagten
aus Dessau-Roßlau, dem vorgeworfen wird, im Zeitraum vom 22.06.2009 bis
24.08.2009 im Stadtgebiet Dessau-Roßlau versucht zu haben, eine andere Person
mit Gewalt zu nötigen, sexuelle Handlungen von ihm zu dulden, und in 8 Fällen
Personen beleidigt zu haben.
Am 23.06.2009 soll der Angeklagte in der Hausmannstraße eine Frau am Arm
gepackt und versucht haben, sie in ihr Gesicht zu schlagen, während er sie
fragte: ¿Wollen wir ficken?¿. Die Zeugin soll sich selbst aus dem Griff befreit
haben und weggelaufen sein. Sechs weitere Geschädigte soll er ebenfalls
unvermittelt bei einer Begegnung auf der Straße gefragt haben, ob sie mit ihm
¿ficken¿ wollten bzw. geäußert haben, dass er dies gerne hätte, wobei er den
Geschädigten teilweise an die Brust oder das Gesäß gefasst haben soll. Der
Angeklagte ist überwiegend geständig.
Ein Fortsetzungstermin ist für den 08.07.2010, 9:00 Uhr, vorgesehen.
07.07.2010
Ein 24-jähriger Wittenberger hat Berufung gegen ein
Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿ Jugendrichterin ¿ eingelegt, durch das er
am 27.10.2009 wegen uneidlicher Falschaussage in 2 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt
worden war. Er soll anlässlich einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittenberg
am 27.02.2008 und der darauf fußenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht
Dessau-Roßlau am 27.09.2006 die dortigen Angeklagten wider besseres Wissen
entlastet haben.
20.07.2010
Ab 9:00 Uhr führt die 8. Strafkammer ein
Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus gegen einen 29 Jahre alten, nunmehr in Mühlanger lebenden Wittenberger
durch. Ihm wir vorgeworfen, durch 3 Straftaten im Zeitraum vom 03.11.2008 bis
04.05.2009 ¿ jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit ¿ zwei
Körperverletzungen begangen bzw. einen anderen bedroht zu haben. So soll er am
30.11.2008 seiner Mutter zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt haben und sie
am 3./4.5.2009, während sie schlief, erneut mit der Faust geschlagen und durch
ein Stoßen gegen die Bettumrandung ihren Sturz verursacht haben, so dass sie
eine Kopfplatzwunde und eine Rippenprellung davon getragen haben soll. Ferner
soll er dem Betreuer seiner Mutter gedroht haben, ihn ¿um die Ecke zu bringen¿.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach, überwiegend wegen Diebstahls
strafrechtlich in Erscheinung getreten, wobei es vielfach wegen
Schuldunfähigkeit zu Einstellungen der Verfahren kam.
21.07.2010
Die
2. Strafkammer wendet sich am 21.07.2010 ab 9:00 Uhr einem 17-Jährigen zu, dem
vorgeworfen wird, am 08.09.2009 und 24.03.2010 in Köthen durch 3 Straftaten
eine sexuelle Nötigung zum Nachteil einer erwachsenen Frau, einen sexuellen
Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit einer Körperverletzung zu dessen
Nachteil sowie einen Diebstahl begangen zu haben. Der Angeklagte soll am
09.08.2009 gegen 18.00 Uhr in der Bernburger Straße auf die volljährige
Geschädigte getroffen sein. Er soll ihr von hinten eine Plastiktüte über den
Kopf gestülpt, sie zwischen zwei parkenden Autos zu Boden gestoßen und sie nach
unten gedrückt haben. Hierbei habe er ihr auf den Kopf geschlagen und sie an
den Haaren gezogen. Mit der rechten Hand soll er in ihren Ausschnitt gegriffen
und mit der linken Hand in ihre Hose gefasst haben. Auf ihre Hilferufe habe der
Angeklagte von ihr abgelassen. Nachdem sie aufgestanden sei, habe er ihre u. a.
mit einem Handy und 100 ¿ gefüllte Handtasche an sich genommen und sei
geflüchtet.
Am 24.03.2010 soll er der damals acht Jahre alten Geschädigten vor einem
Hausgrundstück einen Stoffbeutel über den Kopf gezogen, sie ebenfalls zu Boden
gerissen und an die Scheide gefasst haben. Auf die Hilferufe des Kindes und das
Klopfen einer Anwohnerin, die den Vorfall beobachtet haben soll, habe der
Angeklagte von dem Kind abgelassen und sei geflohen. Der Angeklagte soll die
Geschädigten zuvor beobachtet haben.
Der Angeklagte ist derzeit im Haus Eisenhammer zur Vermeidung von
Untersuchungshaft untergebracht.
27.07.2010
Die 1. Strafkammer verhandelt am 27.07.2010 ab 9:00
Uhr über die Berufung eines am 21.01.2010 von dem Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿
Jugendrichterin ¿ verurteilten Dessauers (17 Jahre alt, zur Tatzeit 16)
Verurteilten, der wegen Diebstahls eines durch ein Schloss gesicherten Fahrrads
zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte ist geständig, jedoch bereits
mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Regine
Förger
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