Menu
menu

Kontakt

Landgericht Dessau-Roßlau
Pressesprecher:
VRiLG Frank Straube
Telefon: +49 340 2021445
Fax: +49 340 2021442, 2021430
E-Mail: presse.lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de 
Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
Adresse des Landgerichts Dessau-Roßlau 

Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:

05.07.2010, Dessau-Roßlau – 13

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 013/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 013/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 2. Juli 2010

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in den

Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im Juli

2010 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende weitere Verhandlungen:

 

06.07.2010

 

Die

8. Strafkammer verhandelt ab 9:00 Uhr gegen einen 58 Jahre alten Angeklagten

aus Dessau-Roßlau, dem vorgeworfen wird, im Zeitraum vom 22.06.2009 bis

24.08.2009 im Stadtgebiet Dessau-Roßlau versucht zu haben, eine andere Person

mit Gewalt zu nötigen, sexuelle Handlungen von ihm zu dulden, und in 8 Fällen

Personen beleidigt zu haben.

Am 23.06.2009 soll der Angeklagte in der Hausmannstraße eine Frau am Arm

gepackt und versucht haben, sie in ihr Gesicht zu schlagen, während er sie

fragte: ¿Wollen wir ficken?¿. Die Zeugin soll sich selbst aus dem Griff befreit

haben und weggelaufen sein. Sechs weitere Geschädigte soll er ebenfalls

unvermittelt bei einer Begegnung auf der Straße gefragt haben, ob sie mit ihm

¿ficken¿ wollten bzw. geäußert haben, dass er dies gerne hätte, wobei er den

Geschädigten teilweise an die Brust oder das Gesäß gefasst haben soll. Der

Angeklagte ist überwiegend geständig.

Ein Fortsetzungstermin ist für den 08.07.2010, 9:00 Uhr, vorgesehen.

 

07.07.2010

 

Ein 24-jähriger Wittenberger hat Berufung gegen ein

Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿ Jugendrichterin ¿ eingelegt, durch das er

am 27.10.2009 wegen uneidlicher Falschaussage in 2 Fällen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung,  verurteilt

worden war. Er soll anlässlich einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittenberg

am 27.02.2008 und der darauf fußenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht

Dessau-Roßlau am 27.09.2006 die dortigen Angeklagten wider besseres Wissen

entlastet haben.

 

20.07.2010

 

Ab 9:00 Uhr führt die 8. Strafkammer ein

Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen

Krankenhaus gegen einen 29 Jahre alten, nunmehr in Mühlanger lebenden Wittenberger

durch. Ihm wir vorgeworfen, durch 3 Straftaten im Zeitraum vom 03.11.2008 bis

04.05.2009 ¿ jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit ¿ zwei 

Körperverletzungen begangen bzw. einen anderen bedroht zu haben. So soll er am

30.11.2008 seiner Mutter zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt haben und sie

am 3./4.5.2009, während sie schlief, erneut mit der Faust geschlagen und durch

ein Stoßen gegen die Bettumrandung ihren Sturz verursacht haben, so dass sie

eine Kopfplatzwunde und eine Rippenprellung davon getragen haben soll. Ferner

soll er dem Betreuer seiner Mutter gedroht haben, ihn ¿um die Ecke zu bringen¿.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach, überwiegend wegen Diebstahls

strafrechtlich in Erscheinung getreten, wobei es vielfach wegen

Schuldunfähigkeit zu Einstellungen der Verfahren kam.

 

21.07.2010

 

Die

2. Strafkammer wendet sich am 21.07.2010 ab 9:00 Uhr einem 17-Jährigen zu, dem

vorgeworfen wird, am 08.09.2009 und 24.03.2010 in Köthen durch 3 Straftaten

eine sexuelle Nötigung zum Nachteil einer erwachsenen Frau, einen sexuellen

Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit einer Körperverletzung zu dessen

Nachteil sowie einen Diebstahl begangen zu haben. Der Angeklagte soll am

09.08.2009 gegen 18.00 Uhr in der Bernburger Straße auf die volljährige

Geschädigte getroffen sein. Er soll ihr von hinten eine Plastiktüte über den

Kopf gestülpt, sie zwischen zwei parkenden Autos zu Boden gestoßen und sie nach

unten gedrückt haben. Hierbei habe er ihr auf den Kopf geschlagen und sie an

den Haaren gezogen. Mit der rechten Hand soll er in ihren Ausschnitt gegriffen

und mit der linken Hand in ihre Hose gefasst haben. Auf ihre Hilferufe habe der

Angeklagte von ihr abgelassen. Nachdem sie aufgestanden sei, habe er ihre u. a.

mit einem Handy und 100 ¿ gefüllte Handtasche an sich genommen und sei

geflüchtet.

Am 24.03.2010 soll er der damals acht Jahre alten Geschädigten vor einem

Hausgrundstück einen Stoffbeutel über den Kopf gezogen, sie ebenfalls zu Boden

gerissen und an die Scheide gefasst haben. Auf die Hilferufe des Kindes und das

Klopfen einer Anwohnerin, die den Vorfall beobachtet haben soll, habe der

Angeklagte von dem Kind abgelassen und sei geflohen. Der Angeklagte soll die

Geschädigten zuvor beobachtet haben.

Der Angeklagte ist derzeit im Haus Eisenhammer zur Vermeidung von

Untersuchungshaft untergebracht.

 

27.07.2010

 

Die 1. Strafkammer verhandelt am 27.07.2010 ab 9:00

Uhr über die Berufung eines am 21.01.2010 von dem Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿

Jugendrichterin ¿ verurteilten Dessauers (17 Jahre alt, zur Tatzeit 16)

Verurteilten, der wegen Diebstahls eines durch ein Schloss gesicherten Fahrrads

zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war, deren Vollstreckung

zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte ist geständig, jedoch bereits

mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

Regine

Förger

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Dessau-Roßlau

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau-Roßlau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail:

pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links