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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Strafbefehlsverfahren bei
dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ? Az. 6 Cs 218/10
13.07.2010, Dessau-Roßlau – 14
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 014/10
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 014/10
Dessau-Roßlau, den 13. Juli 2010
(LG DE) Strafbefehlsverfahren bei
dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ¿ Az. 6 Cs 218/10
Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Wege des Strafbefehlsverfahrens gegen
den 49-jährigen Fahrer eines dänischen Reisebusses, der am 13.02.2010 gegen
01.00 Uhr auf der Bundesautobahn 9 nahe der Anschlussstelle Dessau-Süd
verunglückt ist, eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt und deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, fahrlässig den
Tod dreier Businsassen herbeigeführt zu haben. Nach dem Ergebnis der
Ermittlungen soll er die Geschwindigkeitsregelanlage des Busses auf 101 km/h
eingestellt haben, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich 80 km/h
betrug. Beim Wechsel von der rechten in die mittlere Fahrspur soll der Bus
sodann bei winterlichen Straßenverhältnissen ins Schleudern geraten und gegen
die Brückenkonstruktion eines Vorwegweisers geprallt sein. Die Opfer verstarben
noch an der Unfallstelle. Das Unglück soll durch Mängel der Bremsanlage des
Anhängers des Busses begünstigt worden sein. Soweit mehrere Insassen zum Teil
schwerwiegende Verletzungen davontrugen, ist die Strafverfolgung auf den
Vorwurf der fahrlässigen Tötung beschränkt worden.
Das Amtsgericht hat die Bewährungszeit auf zwei
Jahre festgesetzt und ferner die Auflage zur Zahlung eines Betrages von 3.000,-
¿ an die Staatskasse erteilt. Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl binnen
zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. In diesem Falle hätte das
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen.
Frank
Straube
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