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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in den
Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2010:

03.08.2010, Dessau-Roßlau – 17

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 017/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 2. August 2010

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in den

Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2010:

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im August

2010 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende weitere Hauptverhandlungen:

 

17.08.2010

 

Die 2. Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr eine

Berufungsverhandlung gegen einen 22 Jahre alten, mehrfach vorbestraften

Zerbster, dem vorgeworfen wird, am Abend des 22.09.2008 gemeinsam mit einem

zwischenzeitlich rechtskräftig Verurteilten einen Dritten unter einem Vorwand

in Dessau-Waldersee in eine abgelegene Umgebung gelockt und diesem dann unter

Verabreichen von Schlägen dessen Fahrzeug entwendet zu haben. Das Amtsgericht hatte

hierfür wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung eine

Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verhängt. Der Mitangeklagte hatte 2

Jahre und 10 Monate erhalten.

 

Ebenfalls ab 9.00 Uhr entscheidet die 1.

Strafkammer über die Berufung eines dann 21 Jahre alten Dessauers, der wegen

des gemeinschaftlichen Diebstahls in 2 Fällen, des Diebstahls in 3 Fällen, des

versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls und des versuchten Diebstahls sowie

der vorsätzlichen Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu

einer Einheitsjugendstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt

worden war. Folgende Taten werden ihm zur Last gelegt:

 

09.03.2007: gemeinschaftliche

Entwendung zweier 5-Liter-Kanister Benzin, zweier Notstromaggregate, dreier

Akkuschrauber und einer Axt aus einem Baucontainer in Zschornewitz;

März 2007: gewaltsames Eindringen auf ein Betriebsgelände in Zschornewitz,

Ausgraben eines Kabels, um dieses für 500 ¿ zu verwerten;

12.01.2008: Überwinden eines Zauns mit einer Mittäterin zu einem Firmengelände

in Zschornewitz, um dort Buntmetall zu entwenden; die Wegnahme wurde durch

einen Zeugen verhindert;

27.01.2008: wie zuvor, jedoch allein; Ziel des Diebstahls sollen diesmal

Elektrokabel aus Kupfer gewesen sein;

13.08.2007 ¿ 18.09.2007: durch 3 Taten Entwendung von insgesamt 180 kg

Kupferkabel im Gesamtwert von ca. 160 ¿ auf einem Betriebsgelände in

Zschornewitz.

 

Diese Straftaten sollen jeweils zur

Erzielung einer nicht nur vorübergehenden Einnahmequelle gewesen sein.

 

Am 13.03.2008 soll der Angeklagte

einem anderen derart mit der Faust ins Gesicht

geschlagen haben, dass der Geschädigte eine Platzwunde an der Augenbraue davon

getragen haben soll.

 

Auch die 7. Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr eine

Berufungsverhandlung aufgrund der Berufung eines 36 Jahre alten, mehrfach auch

einschlägig vorbestraften, in diesem Falle geständigen Leipzigers, der vom

Amtsgericht Zerbst ¿ Strafrichter ¿ am 24.03.2010 wegen vorsätzlichen Fahrens

ohne Fahrerlaubnis in der Gemarkung Cobbelsdorf zu einer Bewährungsstrafe von 4

Monaten verurteilt worden war.

 

Ab 11:00 Uhr entscheidet die 1. Strafkammer im

Rahmen einer Berufungsverhandlung hinsichtlich der Tat eines ebenfalls dann

21-Jährigen aus Wittenberg, der seit seiner Strafmündigkeit wiederholt

strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, den das Amtsgericht Wittenberg ¿

Jugendrichterin ¿ unter Einbeziehung weiterer Urteile wegen des unerlaubten

Besitzes von Betäubungsmitteln und Waffen zu einer Einheitsjugendstrafe von 10

Monaten verurteilt hatte, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte soll am 09.12.2009 0,5 g Cannabis und Konsumutensilien sowie

einen Schlagring in seiner Wohnung in Wittenberg aufbewahrt haben, was er auch

eingeräumt hat. Die Berufung wurde durch die Staatsanwaltschaft eingelegt.

 

18.08.2010

 

Die 2. Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr gegen einen

nunmehr 30-jährigen Dessauer, dem die Staatsanwaltschaft ursprünglich Betrug

als Bandenmitglied vorgeworfen hatte. Der vielfach vorbestrafte Angeklagte soll

am 26.05.2007 gemeinsam mit einer Unbekannten in einem Dessauer Baumarkt zwei

Kartons zweier Plasmabildschirme mit den Preisschildern zweier Liegestühle

versehen und so erreicht haben, dass sie lediglich einen Bruchteil des

Kaufpreises der Fernseher (54,99 ¿ bzw. 87,89 ¿ statt jeweils 1.239 ¿) an der

Kasse entrichteten. Dass sie hierbei als Mitglied einer Bande handelten, sah

das Amtsgericht nicht als erwiesen an. Da der Angeklagte jedoch

Bewährungsversager sei und aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit komme

eine Aussetzung der Strafvollstreckung nicht mehr in Betracht.

Für den 27.08.2010, 9:00 Uhr, ist die Fortsetzung geplant.

 

19.08.2010

 

Die 7. Kammer befindet ab 9:00 Uhr über eine

Berufung eines 31-jährigen Kötheners, der wegen gefährlicher Körperverletzung

unter Einbeziehung eines weiteren Urteils durch das Amtsgericht Köthen ¿

Strafrichterin - zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren

Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wurde. Er soll am

05.11.2009 in Köthen, OT Baasdorf, einen anderen wegen des Verdachts der vormals

ehebrecherischen Beziehung zur geschiedenen Ehefrau des Angeklagten mehrfach

Faustschläge ins Gesicht versetzt haben, wodurch der Geschädigte eine

Kopfplatzwunde und mehrere Prellungen am Körper erlitten haben soll. Der

Angeklagte soll dabei in Begleitung zweier weiterer Personen als ¿Geleitschutz¿

gewesen sein.

Die Verhandlung soll am 06.09.2010 ab 9:00 Uhr fortgesetzt werden.

 

20.08.2010

 

Sowohl der seit 1985 vielfach strafrechtlich, auch

einschlägig, in Erscheinung getretene (41 Jahre alt) gebürtige Dessauer

(nunmehr in Gräfenhainichen lebend) als auch die Staatsanwaltschaft haben

Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿ Strafrichter ¿ vom

18.03.2010 eingelegt, durch das der Angeklagte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

Fahrerlaubnis in Gräfenhainichen (Tatzeit: 02.09.2009) zu einer Freiheitsstrafe

von 9 Monaten verurteilt worden war. Ferner hat das Amtsgericht eine

zweijährige Sperre zur Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Dieser Sachverhalt

steht ab 9:00 Uhr zur Überprüfung vor der 3. Strafkammer.

 

Ferner befasst sich die 3. Strafkammer ab 13:00 Uhr

mit der Berufung einer 27 Jahre alten Köthenerin, die am 07.05.2010 durch die

Strafrichterin des Amtsgerichts Köthen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6

Monaten wegen dreimaligen Fahrens in einem Zug ohne gültigen Fahrausweis (=

Erschleichen von Leistungen) im Zeitraum 19.11.2009 bis 26.01.2010 verurteilt

worden war. Die geständige Angeklagte stand zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen

Taten unter Bewährung.

 

23.08.2010

 

Die 3. Strafkammer wendet sich ab 9:00 Uhr einem

Urteil des Amtsgerichts Köthen ¿ Strafrichterin ¿ vom 19.02.2010 zu, durch das

ein 23 Jahre alter Köthener wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer

Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war. Ferner wurde ein 1-monatiges

Fahrverbot ausgesprochen. Er soll am 26.10.2008, 5:30 Uhr, im Umfeld einer

Schlägerei mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 % o in Köthen ein

Fahrzeug gelenkt haben, obwohl er seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können

und müssen.

 

24.08.2010

 

Ab 9:00 Uhr verhandelt die 3. Strafkammer über die

Berufung eines 34 Jahre alten gebürtigen Kirgisiers, den das Amtsgericht

Wittenberg - Strafrichter ¿ am 14.01.2010 wegen der Verwendung von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen in 3 Fällen sowie Beleidigung zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt hat. Der jetzt in

Wittenberg-Piesteritz lebende, mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll zunächst

am 07.05.20009 alkoholisiert in einer Wittenberger Bäckerei gegenüber Kunden

und der Verkäuferin Ausführungen über das Dritte Reich gemacht haben, wobei er

abschließend ¿Heil Hitler¿ gerufen und den Arm entsprechend erhoben haben soll.

Im Anschluss soll er den Eingang eines Blumenladens besetzt und nachdem er zum

Gehen aufgefordert worden war sein Gesäß entblößt und es der Verkäuferin

entgegen gehalten haben. Am 09.05.2009 soll er in alkoholisiertem Zustand

sowohl gegenüber Bürgern als auch gegenüber Polizeibeamten den Hitlergruß in

Wort und Geste entboten haben, wobei er auch das auf seiner Brust tätowierte

Hakenkreuz gezeigt haben soll.

 

25.08.2010

 

Die 2. Strafkammer beginnt ab 9:00 Uhr eine

Berufungsverhandlung bezüglich eines Urteils des Amtsgerichts Dessau-Roßlau -

Jugendschöffengericht ¿ vom 25.02.2010, durch das u. a. ein 17 Jahre alter, mehrfach

einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretener, in Duisburg lebender

Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung weiterer

Urteile zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten (Vollstreckung

ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt worden war.

Er soll am 19.06.2008 im Gedränge nach einem Public Viewing im Rathausinnenhof

Dessau-Roßlau auf Höhe der Friedensglocke gemeinschaftlich mit zwei weiteren

Mitangeklagten zwei Personen durch Schläge und Dritte verletzt haben, wobei

auch ein Schlagstock verwendet worden sein soll.

Für den 03.09.2010, 9:00 Uhr, ist ein Fortsetzungstermin geplant.

 

Ebenfalls ab 9:00 Uhr verhandelt die 7. Strafkammer

über die Berufung des 32 Jahre alten Angeklagten aus Gossa und der

Staatsanwaltschaft, die sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿

Strafrichter ¿ vom 01.06.2010 wenden, durch das der Angeklagte wegen

Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und

einem Monat verurteilt worden war. Der Angeklagte soll am 29.03.2010

alkoholisiert seine Ehefrau derart gewürgt haben, dass diese fast das

Bewusstsein verloren und sichtbare Würgemale davon getragen haben soll. Im

Anschluss soll er gedroht haben, die Ehefrau und deren in Kasachstan lebenden

Eltern umzubringen. Der Angeklagte ist u. a. wegen anderer Körperverletzungshandlungen

zum Nachteil seiner Ehefrau bereits vorbestraft.

 

26.08.2010

 

Ab 9:00 Uhr beginnt vor der 7. Strafkammer eine

weitere Berufungsverhandlung. Ein 30 Jahre alter, in Bernburg wohnhafter Angeklagter

war am 15.12.2009 durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Schöffengericht ¿ wegen

unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 27 Fällen an 3 Abnehmer im

Zeitraum von April 2008 bis Dezember 2008 mit einem Gesamtgewinn von 168 ¿ zu

einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden, deren

Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Berufung führt die

Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens

anstrebt.

Ein Fortsetzungstermin ist für den 13.09.2010, 13:15 Uhr, anberaumt.

 

27.08.2010

 

Ab 9:00 Uhr entscheidet die 3. Strafkammer über die

Berufung einer 24-jährigen gebürtigen Magdeburgerin, die durch das Urteil des

Amtsgerichts Dessau-Roßlau ¿ Strafrichter - vom 31.03.2010 wegen Widerstands

gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Sie soll

durch tätliches Eingreifen versucht haben, die Identitätsfeststellung bezüglich

ihres Lebensgefährten durch zwei Polizeibeamte, die sie zuvor wegen einer

Auseinandersetzung selbst angefordert hatte, zu verhindern.

 

Ein 30 Jahre alter gebürtiger Leipziger, der

zahlreich, auch einschlägig, vorbestraft ist, wendet sich ebenfalls vor der 3.

Strafkammer gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen ¿ Strafrichterin ¿ vom

31.05.2010, durch das er während laufender Bewährungszeit wegen vorsätzlichen

Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 14.12.2009 in Köthen zu einer Freiheitsstrafe von

6 Monaten verurteilt worden war. Ferner wurde eine Fahrerlaubnissperre von einem

Jahr angeordnet (Verhandlungsbeginn: 13:00 Uhr).

 

31.08.2010

 

Der Monat wird ab 9:00 Uhr durch eine

Berufungsverhandlung der 7. Strafkammer abgeschlossen, die den Tatvorwurf der

Sachbeschädigung gegenüber einem 33-jährigen Angeklagten zum Gegenstand hat.

Dem vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.07.2009 anlässlich einer

Beziehungsstreitigkeit in Wittenberg aus Wut derart gegen einen Pkw getreten zu

haben, dass ein Schaden von 614,20 ¿ entstanden sein soll.

Eine Fortsetzung ist für den 03.09.2010 ab 9:00 Uhr geplant.

 

Ferner werden noch folgende Fortsetzungstermine

bekannt gegeben:

 

Das Verfahren vor der 6. Strafkammer betreffend

einen 36 Jahre alten, zur Tatzeit im Maßregelvollzug befindlichen Bitterfelder,

dem Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Körperverletzung seiner ehemaligen

Freundin vorgeworfen wird, wird voraussichtlich am 11.08.2010, 8:00 Uhr,

20.08.2010, 9:00 Uhr, 13.09.2010, 8:00 Uhr, 27.09.2010, 13:00 Uhr, 29.09.2010,

13:00 Uhr sowie 18.10.2010 und 03.11.2010, jeweils 9:00 Uhr, fortgesetzt.

 

Regine

Förger

stellv. Pressesprecherin

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Dessau-Roßlau

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