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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Dezember 2010:

30.11.2010, Dessau-Roßlau – 22

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 022/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 022/10

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 30. November

2010

 

 

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Dezember 2010:

 

Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im Dezember

2010 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt.

Dabei handelt es sich, soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, um

Berufungsverfahren.

 

1. 01.12.2010

Vor der 2. Strafkammer beginnt

um 09.30 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren die Hauptverhandlung

gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen schweren sexuellen

Missbrauchs von Kindern sowie Verbreitung pornografischer Schriften. Nach dem

Ergebnis der Ermittlungen soll er sich im Zeitraum von 2004 bis Juli 2008 in

Annaburg und Groß-Nauendorf in insgesamt vier Fällen an den 1991 und 1995

geborenen Söhnen eines Bekannten vergangen und diesen bei mehreren

Gelegenheiten auch Filme pornografischen Inhalts gezeigt haben. Die

Hauptverhandlung wird 06.12.2010 um 09.30 Uhr fortgesetzt.

 

2. 02.12.2010

Um 09.00 Uhr verhandelt die 7.

Strafkammer ein Verfahren gegen einen 27-jährigen Mann aus Wörbzig wegen

Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung (Tatzeit: 08.01.2009; Tatort:

Bad Bentheim). Der Angeklagte soll bei einer Polizeikontrolle einen gefälschten

polnischen Führerschein vorgezeigt haben.

 

Zur selben Zeit muss sich in einem erstinstanzlichen

Verfahren vor der 8. Strafkammer ein 42-jähriger Mann aus

Bosnien-Herzegowina wegen Körperverletzung in neun Fällen, Erpressung in zwei

Fällen und Bedrohung verantworten. Der Angeklagte verbüßt seit November 2009 in

der JVA Dessau-Roßlau eine mehr als dreijährige Freiheitsstrafe wegen

räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Ihm wird

vorgeworfen, im Zeitraum von Januar bis April 2009 wiederholt grundlos einen

Mitgefangenen geschlagen, ihn gewürgt und zum Teil zu entwürdigenden Handlungen

gezwungen zu haben. In zwei Fällen soll das durch die Gewalteinwirkung

eingeschüchterte Opfer beim monatlichen Einkauf in der JVA verschiedene

Bedarfsgegenstände für den Angeklagten gekauft haben, ohne dass dieser sie

bezahlt hätte.

 

Gegen einen 40-jährigen Vollzugsbeamten richtet

sich in diesem Zusammenhang ein gesondertes Verfahren wegen Körperverletzung im

Amt durch Unterlassen, weil er in zwei Fällen den körperlichen Übergriffen

untätig zugesehen haben soll. Gegen ihn hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau eine

zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verhängt, wogegen

der Beamte Berufung eingelegt hat. Die Berufungshauptverhandlung wird

voraussichtlich im Januar 2011 stattfinden.

Die Hauptverhandlung im Verfahren vor der 8. Strafkammer wird am 03.12. und

20.12.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

3. 07.12.2010

Die 7. Strafkammer verhandelt

um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 26-jährigen, mehrfach vorbestraften

Angeklagten aus Bad Lauchstädt wegen Straßenverkehrsgefähr-dung, Fahrens ohne

Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Tatzeit: April 2010;

Tatort: Köthen).

 

Um 12.30 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen

29-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau wegen Körperverletzung (Tatzeit: 28.11.2009;

Tatort: Dessau).

 

4. 09.12.2010

Vor der 7. Strafkammer müssen

sich ab 09.00 Uhr ein 35-jähriger Mann aus Dessau und dessen 40-jährige

Lebensgefährtin wegen Diebstahls eines Fahrrads verantworten (Tatzeit:

06.09.2009; Tatort: Dessau).

 

5. 13.12.2010

Vor der 3. Strafkammer findet

um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 55 und 37

Jahren aus Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau statt, die als Inhaber bzw.

Angestellter einer Kfz-Werkstatt in Dessau-Roßlau 12 Reifen unterschlagen haben

sollen (Tatzeit: 13.10.2009). Die Reifen sollen für einen in unmittelbarer

Nachbarschaft ansässigen Reifenhändler bestimmt gewesen und nur versehentlich

an die Angeklagten geliefert worden sein.

 

6. 14.12.2010

Die 2. Strafkammer verhandelt

um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 20-jährigen, mehrfach vorbestraften

Heranwachsenden aus Dessau wegen Leistungserschleichung in drei Fällen

(Tatzeitraum: November 2009 bis Mai 2010; Tatort: Dessau).

 

Gleichzeitig beginnt vor der 7. Strafkammer die

Hauptverhandlung gegen eine 35-jährige Frau aus Zerbst wegen Betruges,

Sachbeschädigung, Beleidigung und Körperverletzung. Hintergrund der Taten soll

die Beendigung der Beziehung zu ihrem früheren Lebensgefährten gewesen sein.

Die Taten sollen sich überwiegend gegen dessen neue Lebensgefährtin gerichtet

haben. Unter anderem soll die Angeklagte im Oktober 2009 deren Pkw beschädigt

und sie bei anderer Gelegenheit unflätig beschimpft haben. Die Hauptverhandlung

wird am 23.12.2010 um 09.00 Uhr fortgesetzt.

 

Vor der 8. Strafkammer muss sich ebenfalls ab 09.00

Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren ein 41-jähriger Angeklagter aus

Brehna wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen

verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, zwischen September 2003

und Juni 2004 seine 1990 geborene Stieftochter in zwei Fällen zum Analverkehr

gezwungen zu haben. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 16., 17.

und 21.12.2010, jeweils um 09.00 Uhr geplant.

 

7. 15.12.2010

Die 3. Strafkammer verhandelt

um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 39-jährigen Mann aus Bitterfeld-Wolfen

wegen Unterschlagung und versuchter Nötigung, gegen den das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen

eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt hat, deren Vollstreckung

nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bereits im Juli 2010 hatte das

Landgericht den vielfach vorbestraften Mann wegen schweren Raubes, versuchten

Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

7 Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt.

 

 

Vor der 2. Strafkammer findet um 13.00 Uhr die

Hauptverhandlung in einem Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von 19 und

21 Jahren aus Wittenberg statt, denen eine Reihe von Einbruchsdiebstählen in

verschiedene Firmen und Ladengeschäfte, ferner in eine Schule, eine

Kindertagesstätte sowie ein Kinderheim in Wittenberg vorgeworfen wird

(Tatzeitraum: Februar bis Oktober 2009). Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen

die Männer unter Einbeziehung früherer Verurteilungen jeweils

Einheitsjugendstrafen von 2 Jahren und 10 Monaten verhängt, wogegen sich deren

Berufungen richten. Zwei weitere Mitangeklagte haben die gegen sie verhängten

Strafen akzeptiert.

 

8. 16.12.2010

Die 7. Strafkammer verhandelt

um 12.30 Uhr ein Verfahren gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Zörbig wegen

des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (sog.

¿Hitlergruß¿). Die Tat soll am 24.06.2010 weniger als eine Stunde nach der

letzten Verurteilung des Angeklagten wegen des gleichen Delikts begangen worden

sein, noch als sich der Angeklagte auf dem Heimweg vom Amtsgericht

Bitterfeld-Wolfen befand. Dieses hat wegen der neuerlichen Tat eine

Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur

Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die Berufung des Angeklagten, der

die Tat bestreitet.

 

9. 21.12.2010

In einem um 09.00 Uhr

beginnenden Verfahren wiederum vor der 7. Strafkammer wird dem 40-jährigen

Angeklagten aus Dessau-Roßlau Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen (Tatzeit:

07.06.2010; Tatort: Dessau-Roßlau).

 

10. 22.12.2010

Der Monat schließt mit der

Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren vor der 8.

Strafkammer, die um 09.00 Uhr beginnt und in der sich eine 30-jährige Frau aus

Köthen wegen insgesamt 1130 gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten verantworten

muss. Sie soll als Inhaberin eines Internethandels im Zusammenwirken mit ihrem

gesondert verfolgten Lebensgefährten im Juli/August 2008 verschiedenste

Haushaltsgeräte sowie Spielekonsolen bundesweit gegen Vorkasse veräußert haben,

obwohl sie die Geräte weder in ihrem Besitz noch die Absicht hatte, diese

vertragsgemäß an die Kunden zu liefern. Den Geschädigten soll hierdurch ein

Gesamtschaden von annähernd 300.000,- ¿ entstanden sein. Ein Teil der auf einem

Konto der Angeklagten sichergestellten Gelder ist zwischenzeitlich an die

Geschädigten zurückgezahlt worden.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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